Kommentar Heckler und Koch im Drogenkrieg: Feuer einstellen!
Das Ausfuhrverbot für vier mexikanische Bundesstaaten ist absurd. Es gibt keine Grenzen im Innern des Landes. Das deutsche Recht ist angesichts der Lage in Mexiko lächerlich.
G emessen an der Größe des Problems, geht es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Heckler & Koch eher um Peanuts. Mexiko braucht die Waffenschmiede aus dem Schwarzwald nicht, um sich mit Tötungswerkzeug zu versorgen. Im Norden hat es die USA, im Süden Zentralamerika, und beides sind Supermärkte für Schießprügel.
In Zentralamerika blüht seit dem Ende der Bürgerkriege, der damit verbundenen Verkleinerung der Armeen und der Entwaffnung der Guerillas der Schwarzmarkt. Eine Kalaschnikow kann man dort schon für hundert Dollar kaufen. Aus den USA werden nach Schätzungen von Kriminalisten Monat für Monat 2.000 Feuerwaffen nach Mexiko exportiert. Die Händler in Grenznähe verdienen sich dumm und dämlich.
Selbst Präsident Barack Obama hat schon zerknirscht zugegeben, dass sein Land mit diesem stetigen Nachschub das Gemetzel im mexikanischen Drogenkrieg nur noch anheizt. Mit der Waffenlobby will er sich trotzdem nicht anlegen. Stattdessen versorgt er die mexikanische Armee mit Kriegsgerät und gleicht so die privaten Lieferungen an die eine Seite mit öffentlichen Lieferungen an die andere Seite aus.
TONI KEPPELER ist Mittelamerika-Korrespondent der taz.
Angesichts dieses Pulverdampfs erscheint das deutsche Ausfuhrverbot für vier mexikanische Bundesstaaten ziemlich absurd. Es gibt keine Grenzen im Innern des Landes. Die Regierung kann zentral eingekaufte Waffen in jeden beliebigen Bundesstaat verschicken - genauso wie sie in ihrem Krieg gegen die Mafias das Bundesheer und die Bundespolizei dorthin schickt, wo es am meisten brennt. Polizisten und Soldaten aber gehören auf staatlicher Seite zu den notorischen Menschenrechtsverletzern.
Ein Waffenembargo aus Sorge um die Menschenrechte hat deshalb nur Sinn, wenn es für ganz Mexiko gilt. Und wenn es nicht nur von Deutschland, sondern von der UNO verhängt wird. Das aber ist eine Aufgabe für die Politik und nicht für die Staatsanwaltschaft. Doch kein Politiker denkt derzeit auch nur im Entferntesten daran, sich dieser Aufgabe zu stellen.
Sicher: Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, wenn sie Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht hat. Das Problem ist, dass das geltende deutsche Recht angesichts der Lage in Mexiko lächerlich ist. Die Ermittlungen gegen Heckler & Koch können deshalb kaum mehr sein als absurdes Theater. In Mexiko wird derweil weitergeschossen - und gestorben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Studie Paritätischer Wohlfahrtsverband
Wohnst du noch oder verarmst du schon?
Armut in Deutschland
Wohnen wird zum Luxus
Ansage der Außenministerin an Verbündete
Bravo, Baerbock!
Bis 1,30 Euro pro Kilowattstunde
Dunkelflaute lässt Strompreis explodieren
Ex-Mitglied über Strukturen des BSW
„Man hat zu gehorchen“