Kommentar Hebammenversicherung: Freie Wahl bei der Geburt
Die Hebammenhilfe muss endlich auf sichere Beine gestellt werden. Dazu gehört auch, dass die Haftpflichtversicherung für Hebammen finanzierbar bleibt.
D ass sich der Petitionsausschuss des Bundestags am Montag, also noch vor der Sommerpause, mit der Petition des Hebammenverbands befasst, ist schon ein Erfolg. Die Politik hat offenbar verstanden, wie dringend das Problem ist, auf das die Geburtshelferinnen seit Monaten aufmerksam machen.
Freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe, also jene, die tatsächlich Geburten durchführen, müssen ab 1. Juli eine höhere Berufshaftpflicht bezahlen. Der Satz steigt von derzeit 2.370 Euro auf 3.689 Euro. Das können sich viele nicht mehr leisten und werden deswegen künftig keine Geburten mehr begleiten. Doch schon jetzt holt nur noch ein Viertel aller freiberuflichen Hebammen Kinder auf die Welt. Zwar müssen Frauen nun nicht befürchten, bei einer Geburt alleingelassen zu werden: Es gibt fest angestellte Hebammen in Krankenhäusern, und es gibt Ärzte. Aber wollen Frauen das überhaupt?
Der Akt des Gebärens ist ein risikobehafteter, aber natürlicher Vorgang - keine Krankheit. In der Klinik präsentiert er sich oft als technokratische Dauerüberwachung. Die Wahlfreiheit von Frauen wird durch den zu erwartenden weiteren Ausstieg der freiberuflichen Hebammen aus der Geburtshilfe eingeschränkt: Eine Entbindung im Krankenhaus wird der Normalfall sein.
ist Redakteurin für Geschlechtergerechtigkeit im Inlandsressort der taz.
Die Kliniken wird das nicht so sehr stören - sie verdienen ja sehr gut an jeder Geburt, die das Gesundheitssystem ungleich teurer kommt als eine zu Hause oder im Geburtshaus; womit nicht gegen - im tatsächlichen Notfall - sinnvoll zu nutzende Technik argumentiert werden soll.
Dass es eine Versicherung für Schadensfälle geben muss, darüber ist man sich einig. Die Frage ist nur, ob sie tatsächlich von den Hebammen allein getragen werden kann. Oder ob es nicht eine Art Haftpflichtausgleich zum Beispiel durch die Krankenkassen geben sollte, so wie das die Hebammen fordern.
Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hebammenverband und den Krankenkassen sind gerade gescheitert. Jetzt muss eine Schiedsstelle ran.
Die Hebammenhilfe muss auf sichere Beine gestellt werden. Bis heute ist der Anspruch von Frauen auf Hebammenhilfe in der Reichsversicherungsordnung von 1911 festgelegt - gehören würde er ins Sozialgesetzbuch.
Und ein Ministerium, das sich eindeutig für die Hebammen zuständig fühlt, wäre bei der Gelegenheit auch nicht verkehrt.
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