Kommentar Hartz-IV-Sätze: Der Lohnabstand ist garantiert
Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt, dass auch im ungünstigsten Fall der Lohnabstand nicht zu wenig ist. Für die Hartz-IV-Sätze besteht so noch Spielraum nach oben.
D er Paritätische Wohlfahrtsverband liefert mit seiner Expertise, wie groß der Lohnabstand zwischen sogenannten Hartz-IV-Beziehern und Erwerbstätigen eigentlich ist, gute Argumente für eine Versachlichung der Debatte. Denn die insgesamt 196 Beispielrechnungen, in denen - je nach Haushaltslage differenziert - die Einkommensabstände zwischen Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Arbeitnehmern inklusive Aufstockern und Niedriglohnbeziehern aufgeschlüsselt werden, zeigen eines: Von zu wenig Lohnabstand kann keine Rede sein.
Selbst im ungünstigsten Fall geht hierzulande ein Erwerbstätiger mit 254 Euro mehr Geld nach Hause als ein ALG-II-Bezieher, meistens sind es zwischen 350 und 500 Euro - oder mehr.
Das entlarvt die von der FDP befeuerte Sozialstaatsdiskussion als ideologisch motiviert. Für einen Großteil der ALG-II-Bezieher besteht sehr wohl ein großer Anreiz, Arbeit zu suchen, um wenigstens etwas mehr Geld zu haben. Das gilt selbst für schlecht bezahlte Tätigkeiten, bei denen kein Anspruch auf Aufstockungsleistungen besteht. Ob es diese Arbeitsplätze allerdings auch gibt, steht auf einem anderen Blatt.
Die Zahlen entkräften auch die Behauptung, die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene könnten nicht erhöht werden, um eben jenen Lohnabstand nicht zu gefährden. Vielmehr wird deutlich: Spielraum nach oben besteht durchaus.
Doch allein das Liefern von verlässlichen Zahlenmaterial bremst weder einen Westerwelle aus noch sorgt es für die Regelsatzerhöhung. Auf die Tagesordnung gehört eine Kritik, die dem Populismus der FDP mit richtigen Fragen konzertiert entgegentritt. Die Akteure der anderen Seite müssen sich endlich verständigen, um die Debatte um die "richtige Arbeit" und nötige Umverteilungen zu führen.
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