Kommentar Gesetz zum Sorgerecht: Im Zweifel für das Kind
Es ist fraglich, ob ein Gesetz Sachlichkeit schaffen kann. Denn es wird Probleme heillos zerstrittener Eltern nicht lösen. Und manche von ihnen kämpfen Jahre miteinander.
I n jedem Fall soll es zum Wohle des Kindes sein. So argumentieren FDP und Union, die jeweils eigene Konzepte zum gemeinsamen Sorgerecht vorgelegt haben. Jetzt grätschen die Grünen dazwischen mit einem Vorschlag, der als Kompromiss zwischen FDP- und CDU-Linie zu sehen ist.
Das ist gut so. Denn die Papiere der beiden Regierungsparteien bedienen entweder stärker die Väter oder die traditionelle Familie. Dabei ist es wichtig, dass ein sachliches Gesetz dieses hochemotionale Thema endlich befriedet.
Trotzdem ist es fraglich, ob ein Gesetz das schaffen kann. Denn es wird kaum die Probleme getrennter und heillos zerstrittener Eltern lösen. Manche kämpfen miteinander, bis die Kinder fast erwachsen sind. Ist es in solchen Fällen nicht besser, wieder zum alleinigen Sorgerecht zurückzukehren?
Aber das ist leider in keinem Entwurf vorgesehen. Das gemeinsame Sorgerecht spiegelt den Zeitgeist wider und wird als die Nonplusultra-Lösung angesehen. Das ist grundsätzlich auch nicht falsch. Aber wer ein gemeinsames Recht will, der muss auch uneingeschränkt gemeinsam sorgen: emotional, sozial, ökonomisch. Der muss Zeit und Geld aufbringen, kurz: die volle Verantwortung tragen. Der Alltag sieht aber oft anders aus: Viele getrennte Väter zahlen keinen Unterhalt und übernehmen die Kinder nur dann, wie es ihnen gerade passt. Und manche Mütter stülpen sich wie Glucken über ihre Kinder.
In strittigen Fällen ist es daher besser, wenn sich die Familiengerichte die Eltern-Kind-Verhältnisse ganz genau anschauen und dann möglicherweise eine Entscheidung fällen, die einem Elternteil nicht gefällt. Es geht an dieser Stelle auch nicht darum, einem Vater oder einer Mutter das Umgangsrecht zu verwehren. Denn das gilt unabhängig vom Sorgerecht.
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