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Kommentar Gesetz zum SorgerechtIm Zweifel für das Kind

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

Es ist fraglich, ob ein Gesetz Sachlichkeit schaffen kann. Denn es wird Probleme heillos zerstrittener Eltern nicht lösen. Und manche von ihnen kämpfen Jahre miteinander.

I n jedem Fall soll es zum Wohle des Kindes sein. So argumentieren FDP und Union, die jeweils eigene Konzepte zum gemeinsamen Sorgerecht vorgelegt haben. Jetzt grätschen die Grünen dazwischen mit einem Vorschlag, der als Kompromiss zwischen FDP- und CDU-Linie zu sehen ist.

Das ist gut so. Denn die Papiere der beiden Regierungsparteien bedienen entweder stärker die Väter oder die traditionelle Familie. Dabei ist es wichtig, dass ein sachliches Gesetz dieses hochemotionale Thema endlich befriedet.

Trotzdem ist es fraglich, ob ein Gesetz das schaffen kann. Denn es wird kaum die Probleme getrennter und heillos zerstrittener Eltern lösen. Manche kämpfen miteinander, bis die Kinder fast erwachsen sind. Ist es in solchen Fällen nicht besser, wieder zum alleinigen Sorgerecht zurückzukehren?

Bild: privat

SIMONE SCHMOLLACK ist taz-Redakteurin für Frauen- und Geschlechterpolitik.

Aber das ist leider in keinem Entwurf vorgesehen. Das gemeinsame Sorgerecht spiegelt den Zeitgeist wider und wird als die Nonplusultra-Lösung angesehen. Das ist grundsätzlich auch nicht falsch. Aber wer ein gemeinsames Recht will, der muss auch uneingeschränkt gemeinsam sorgen: emotional, sozial, ökonomisch. Der muss Zeit und Geld aufbringen, kurz: die volle Verantwortung tragen. Der Alltag sieht aber oft anders aus: Viele getrennte Väter zahlen keinen Unterhalt und übernehmen die Kinder nur dann, wie es ihnen gerade passt. Und manche Mütter stülpen sich wie Glucken über ihre Kinder.

In strittigen Fällen ist es daher besser, wenn sich die Familiengerichte die Eltern-Kind-Verhältnisse ganz genau anschauen und dann möglicherweise eine Entscheidung fällen, die einem Elternteil nicht gefällt. Es geht an dieser Stelle auch nicht darum, einem Vater oder einer Mutter das Umgangsrecht zu verwehren. Denn das gilt unabhängig vom Sorgerecht.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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16 Kommentare

 / 
  • MS
    Michael Stiefel

    Der Kommentar argumentiert unredlich: Der GRÜNEN-Vorschlag wurde bereits im Oktober eingereicht, als die Union und die FDP noch gar nicht die Positionen hatten, mit denen jetzt die Koalition die "Grätsche" macht.

     

    Auch die Überschrift: "Im Zweifel für das Kind" müßte eher heißen "Im Zweifel zum Anwalt und zu fortgesetzten Zwistigkeiten", vorallem, weil ja nur die väterliche Erziehungseignung zu überprüfen ist - die mütterliche Erziehungseignung scheint Frau Schmollack sakrosankt.

     

    "Im Zweifel für das Kind" hieße nämlich beiden Eltern von Anfang an zuzutrauen, dass sie das Beste für ihr Kind wollen. Das entspräche eher einer offenen, liberalen Gesellschaft und einem kinderfreundlichen Ansatz.

  • RS
    Ralph Steinfeldt

    @Deal:

     

    eine komische, weil unmoralische Idee, mit fortgesetzt negativen Auswirkungen auf die Sozialisation nachfolgender Generationen von Menschen.

    Wirtschaftsbosse, Psychotherapeuten und Politiker mit antidemokratischen Tendenzen kommen bei der Idee bestimmt ins Schwärmen.

    Die Idee basiert auf dem "Erfolgsmodell" "Ein-Elter-Familie".

     

    Erin Pizzey:

    "There's been a subterranean war between men and women which has been won by women and they don't actually understand what they've lost,"

    Und weiter:

    "Many women, they don't have a choice now, they have to work, they have to work hard, and I just see an exhausted generation of women trying to do it all."

    Ist es das, was sich Frauen wünschen?

    Viel Spaß, Mädels!

    Und immer feste dran glauben, dass eure Kinder eure Alleinherrschaften schadlos überstehen.

     

    Im Gegenzug muss dann aber auch erlaubt sein, was in einigen anderen Nationen bereits rechtens ist: Leihmutterschaft!

    Auch hier bin ich mir sicher, dass, wenn nur der Preis stimmt, etliche Frauen als Gebärmaschinen tatsächliche diesen Job übernehmen werden.

     

    Wer hier postuliert, dass Frauen per Geschlecht bessere Menschen sind, muss sich den Vorwurf gefallen lassen es mit der Wahrheit nicht sehr genau zu nehmen.

     

    Ich wäre froh im Alltag ein aktiver Vater und Vorbild für das Kind sein zu können für dessen Zeugung mein Gehalt offenbar einst gut genug war.

  • R
    Regenbogendieb

    Nun, wer sich darüber aufregt, daß Väter sich nicht um die Kinder kümmern, der sollte im Gegenzug auch einmal berücksichtigen wieviele Frauen ihre Kinder abtreiben lassen.

    Warum bekommen Frauen die bereits abgetrieben haben ohne jegliche Prüfung das Sorgerecht?

  • D
    Deal

    Ich möchte mich verwetten das wenn die Mütter die unehelichen Väter im innenverhältnis aus der unterhaltspflicht auch für das kind entlassen und auch sonst keine ansprüche an die herren stellen die allermeisten auch nicht mehr soviel wert auf das gemeinsame sorgerecht legen werden

  • E
    eva

    Als Frau sollte man sich dreimal überlegen ob man wenn die neue sorgerechtsregelung kommt noch ein kind in die Welt setzt.Ansonsten vorsichtshalber vater nicht angeben und ggf. rechtzeitig umziehen.Es gibt dann zwar keinen Unterhalt aber das ist ja das was die erzeuger wollen-nicht zahlen.

  • NA
    nochmal achja

    Ich kann mich dem Kommentar von R. Schmatzke leider nur anschließen.

     

    Auch ich kenne leider nur getrennte Elternpaare, bei denen der Psychoterror definitiv vom Vater ausgeht - egal ob vorher verheiratet oder nicht.

     

    Und die Väter klagen trotz gemeinsamem Sorgerechts - was ja nicht neu ist - was das Zeug hält (sie haben ja leider auch meist das Geld dazu und die langfristig möglicherweise, kostengünstigere "Sorgepflicht" (weniger Unterhalt) durch die Klage ist dabei oft Teil des Plans und mit einkalkuliert) und erhöhen den Psychodruck auf alle beteiligten dadurch noch mehr! Es werden dabei psychologische Gutachten über die Mütter und Kinder erstellt und vieles mehr. Die Kinder werden stets befragt und stehen in einem Spannungsfeld, was meiner Meinung nach nicht gut sein kann, außer der "Erfahrung", die sie im besten Falle (zu früh) reifen lässt. Die Unterstellungen, die den Müttern entgegen gebracht werden sind oft erniedrigend und absurd. Aber jeder Vorwurf muss selbstverständlich geprüft werden und seit einigen Jahren sehen die Karten vor Spielbeginn vor Gericht für die ach so sorgenden Väter sehr gut aus und für die Mütter erst einmal schlecht (siehe auch Kommentare unten). Es geht hier aus welchen Gründen auch immer meist nur um Macht und das Sorgerecht wird oft interpretiert als das Recht auf freies Wünschen bzgl. der Kinder und der dazugehörigen Verantwortung.

    Ich weiß von einer Therapeutin, dass zu Kindertherapeuten fast ausschließlich Trennungskinder kommen und dass viele Väter meist etwas dagegen haben, sodass die Kinder nicht psychologisch begleitet werden können - wegen des gemeinsamen Sorgerechts. Schlimmstenfalls verwendet der Vater den Therapieversuch der Mutter wiederum vor Gericht als Unfähigkeit mit dem Kind zurecht zu kommen.

    Ich möchte allerdings ausdrücklich sagen, dass ich Väter nicht grundsätzlich verurteile, sondern dass das hier beschriebene bestimmt auch ab und an von der Mutter aus kommt. Aber leider kenne ich so einen Fall nicht.

     

    Grob läuft es oft so ab:

    Der Vater möchte die Kinder sehen, wenn er Zeit und Lust dazu hat, zahlt keinen Unterhalt und sagt dann, wenn die Mutter einen geregelten Umgang unter Berücksichtigung aller Interessen vorschlägt oder fordert, dass der Umgang verwehrt wird und klagt.

    Dabei kenne ich in meinem Umfeld keine Mütter, die Umgang verwehren oder unmöglich machen - im Gegenteil. Und es geht hier auch meist um sogenannte "akademisch gebildete" Eltern. Die üben die Gewalt nicht unbedingt klassisch mit Schlägen aus, sondern eben mit Psychoterror und Klagen.

     

    Meine Meinung ist: Wenn ich mich mit einem Partner verstehe, trage ich sowieso gemeimsam und gerne Sorge. Wenn das aber nicht mehr der Fall ist, und auch die gemeinsame Elternschaft nicht mehr möglich ist, dann nutzt auch das gemeinsame Sorgerecht niemandem und schon gar nicht den Kindern. Dann geht es oft nur noch prinzipiell darum gegen die von der Mutter vorgeschlagene Schule o.ä. zu sein. Manchmal macht es sogar Sinn das Gegenteil vom eigentlich selbst favourisierten vorzuschlagen, damit die Anmeldung dann klappt...;.)

     

    Ich bewundere alle Elternpaare, die die gemeinsame Sorge auch nach ihrer Beziehung weiterführen können. Aber wie gesagt, dafür braucht es keinen rechtlichen Status. Beim gemeinsamen Sorgerecht von "streitenden" Eltern ist es allerdings so, dass der Graubereich der Gewalt in Form von Psychoterror nicht als Grund für einen Sorgerechtsentzug anerkannt wird. Dann müssten die Väter schon richtig zuschlagen.

     

    Zum Abschluss: Ich kannte auch Väter, die schon in den 80er und 90er Jahren alleinerziehende und gute Väter waren. Hier war es allerdings so, dass sich die Mütter aus eigener Entscheidung ganz aus der Verantwortung gezogen haben oder gestorben sind und dementsprechend auch gar nicht anwesend waren.

     

    Ich denke, es ist schwer eine gute Lösung für alle zu finden. Auf jeden Fall ist das gemeinsame Sorgerecht ob freiwillig oder automatisch für viele Familien Jahre später ein sehr großes Problem!!!

    Diese Problematik schafft allerdings viele gut bezahlte Arbeitsplätze ;-).

  • M
    Manuel

    Gratulation der FRAU LUCIA!!!

     

    im gegensatz zur berichterstatterin hat sie die misere erkannt.

     

    den begriff " feminierungsbehörde" finde ich klasse und treffend.

    denn: einige damen dieser gesellschaft, für deren rechte ich auch in den achziger jahren eintrat, und zwar ohne, dass mir jemand sagen musste, ich habe frauen gleichberechtigt zu behandeln (dieses gebot mir der damals schon vorhandene "gesunde menschenverstand"!), diese oder viele dieser damen treten die rechte der Männer ( in diesem fall väter!!!) heute mit füssen.

     

    eine gleichberechtigung unehelicher väter ist nicht zuerkennen, wohl aber das, was LUCIA beschreibt:

    kinder, die manipuliert werden, bis sie sich gegen besuche oder generell gegen einen vater entscheiden;

    mütter, die es wagen (und zwar unbehelligt!!!), umgangsvorschriften ausser kraft zusetzen;

    jugendämter, die von damen besetzt sind, die mit erfahrungswerten prahlen und eindeutig rechte beugen

    (Jugendamt Wilmersdorf!!!) und einen klar das missverhalten darlegenden vater als querulierenden, rechtlosen, unterstützungsunwürdigen miserpeter abtun.

    Ich persönliche könnte nach nun fast zwölf Jahren oben geschilderter Beobachtungen ein Buch schreiben, wie man(n) am Fam.-gericht behandelt wird, wie ein Staat trotz wiederholter Verurteilungen durch den europ.-Gerichtshof nach wie vor geradzu "ignoriert", was sich hier einige Mütter erlauben, diese nicht im geringsten mit juristischen Konsequenzen rechnen brauchen, usw., usw., und so fort.

  • O
    Oslo68

    Der Artikel ist sachlich falsch - die Grünen grätschen nicht dazwischen sondern haben ihren Antrag als erste eingebracht. Daneben sollte im europäischen Ausland recherchiert werden. Hier gilt das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt fast überall und in vielen Ländern (insbesondere Skandinavien) ist das 50/50 Wechselmodell für die Betreuung die Regel. Wenn die Parameter in unserem Land so klar wären gäbe es die meisten Prozesse nicht da ohnehin nicht Erfolg versprechend. Die hiesigen Gesetze verführen ja gerade dazu den Umgangsboykott gegen den ungeliebten oder gehassten Expartner durchzusetzen. Machtspiele zum Nachteil der betroffenen Kinder und Väter. Es wird noch eine Weile dauern bis begriffen wird das Mami nicht unbedingt immer die beste ist, sondern genauso schlägt, Unterhalt prellt etc. wie der Vater.

  • RS
    Ralph Steinfeldt

    Ein sachliches Gesetz zum Sorgerecht existiert bereits. Es findet sich im BGB unter § 1626. Dies entspricht den grundgesetzlichen Vorgaben aus Artikel 6 (2)(5). Und mehr braucht es hierzu nicht.

    Die Frage, „ob ein Gesetz das schaffen kann“ ist berechtigt und einen Lösungsweg hast du selbst aufgezeigt: „Aber wer ein gemeinsames Recht will, der muss auch uneingeschränkt gemeinsam sorgen: emotional, sozial, ökonomisch.“. D´accord!

    Bisher läuft die Sache in der Praxis anders. Die Mutter erhält zunächst allein das uneingeschränkte Recht auf Betreuung des Kindes, womit klar ist was einem Vater verbleibt: Die Pflicht zur Versorgung von Mutter und Kind. Solange in dieser Frage keine eindeutigen Zeitvorgaben existieren, ist das Potential sich über das Fortbestehen finanzieller Zuwendungen zu streiten extrem hoch und wird mit wachsender Begeisterung an deutschen Familiengerichten ausgetragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn auf Paarebene nicht viel Einvernehmen besteht (und aus welchen Gründen nicht besteht?). In diesen Fällen werden Kinder regelmäßig instrumentalisiert und somatisiert und neue Schlachten eröffnet, insofern ist dein Hinweis auf das unabhängig bestehende Umgangsrecht unangebracht, weil eines der Schlachtfelder.

    Es ist ohnehin unangebracht in diesem Zusammenhang auf den Begriff „Umgang“ zu insistieren, da Kind und Elternteil mit dem „Umgang“ regelmäßig in eine Betreuungssituation eintreten, gar eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Auch hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf in der Form, dass der § 1684 BGB ersatzlos, mit vorhergehender Begründung, zu streichen wäre.

    Und wenn wir schon beim Frühjahrsputz sind, ist den JuristInnen unter den Familienrechtspolitikern anzuraten einmal gründlich über die tatsächlichen Auswirkungen des § 1671 BGB und entgegen den eigenen beruflichen Interessen gründlich nachzudenken und eine Streichung auch dieses Paragrafen ernsthaft zu erwägen, denn ursächlich partnerschaftliche Probleme wurden auch mit dem nicht wirklich und nachhaltig gelöst.

    „In strittigen Fällen ist es daher besser, …“

    Was verbirgt sich hinter dieser ungeschickten Formulierung? Das FamG befasst sich auf Grund eigener psychologischer Inkompetenz selbst nur oberflächlich und schickt, wenn alle Maßnahmen des FamFG erfolglos ausgeschöpft wurden, sog. Sachverständige in den jeweiligen und nun richtig kostspieligen Krieg. Dies allerdings sollte nur dann der Fall sein, wenn gemäß GG, Artikel 6 (3) und §1666 BGB verhandelt wird.

     

    MfG

  • U
    ups

    "Viele getrennte Väter zahlen keinen Unterhalt...." möchte ich gerne ergänzen: "Noch weniger zahlen getrennte Mütter!"

     

    Ich frage mich, warum die Düsseldorfer-Tabelle das SECHSFACHE für ein Kind vorsieht, als der Hartz IV Ausschuss an "Bedarf" errechnet hat.

  • L
    Lucia

    Die „Gleichstellungsbeauftragte“ ist ein Oxymoron. Denn Männer werden bezüglich Umgang und Sorgerecht klar benachteiligt.

     

    Es sollte folglich „Feminisierungsbehörde heißen. Männer sollten dagegen klagen, daß diese Stellen grundsätzlich von Frauen besetzt sind...

     

    In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht für uneheliche Väter. Nur in

    Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter.

     

    Solange es nicht automatisch nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht gibt, ob mit oder ohne Trauschein, haben Mütter Möglichkeiten ihre Rechte zu mißbrauchen,

    die Umgangsrechte der Väter zu boykottieren, und die Kinder zu manipulieren, den Kontakt zum Vater zu verweigern.

     

    Väter, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, weil die Mutter es nicht will, und das Kind in seinem Loyalitätskonflikt nicht begreift, daß es ein Recht auf Umgang mit beiden hat, dürfen nur noch als Unterhaltssklaven Zwangsarbeit leisten.

    Ehrlich gesagt kann ich Väter verstehen, die nicht zahlen wollen, weil sie ihre Kinder nicht sehen dürfen.

  • RS
    R. Schmatzke

    Ich kenne in meinem Bekannten- und Freundeskreis ausschließlich geschiedene Ehen, wo die Frauen mit viel gutem Willen den Mann dazu versuchen zu bewegen, doch ein wenig Zeit mit seinen Kindern zu verbringen. Zugleich kenne ich keinen geschiedenen Mann, der ohne Gerichtsverfahren für seine Kinder Unterhalt zahlt (und ich meine nicht Geld für Exfrau). Stattdessen Psychokrieg aller Orten, initiiert von Männern: nach Wochenendbesuch verstörte Kinder, körperliche Gewalt, Verletzung der Aufsichtspflicht (abschließen und mit neuer Flamme durch die Nacht tanzen) und viele andere Schindereien.

     

    Wenn ich mal einen geschiedenen Mann kennenlerne der nicht seinen gekränkten Stolz auf dem Rücken seiner Kinder austrägt, sag ich Euch bescheid. Bis dahin brech ich im Bogen.

  • W
    witzig

    "Viele getrennte Väter zahlen keinen Unterhalt...." Mit dieser ständig wiederholten Einstellung müssen wir uns nicht wundern, das männliche Homosexuellen die Ehe verweigert wird.

    Mein Vater hat immer und jeden Monat bezahlt. Vielleicht sollten diese Themen von einem Mann bearbeitet werden.

  • PL
    Peter Liesenfeld

    Wenn es aber in der Praxis so ausschaut, das die Mutter nicht will und keiner sie zwingt sich zu arrangieren, und es dann auch kein gemeinsames Sorgerecht gibt, dann Gute Nacht.

    Dann sind wir wieder so weit wie vorher. Beide müssen zum wohle des Kindes agieren! Und wenn einer der beiden mauert und nicht WILL! Dann gehört demjenigen das Sorgerecht entzogen. Aber momentan schaut es doch so aus, das die Mütter tun und lassen können was sie wollen. Sie haben in Deutschland Narrenfreiheit. Ich kann aus persönlicher Erfahrung ein Lied davon singen. Ich möchte mich um mein Kind kümmern, zahle pünktlich Unterhalt. Möchte mehr Umgang als nur 2 Stunden in der Woche. Aber wenn die Mutter nein sagt, dann musst du vor Gericht, auf eigene Kosten. Und die Mutter bekommt den Anwalt vom Staat bezahlt. Vielen Dank Deutschland.

  • FM
    F. Mahler

    Was Frau Schmollak schreibt, hat mal wieder mit der Realität überhaupt nichts zu tun ( ist ja nicht das erste Mal ).

    Das fängt damit an, daß sie behauptet, es lagen erst die Entwürfe von CDU und SPD vor und die Grünen würden jetzt mit einem "Kompromiß dazwischengrätschen".

    Frage an Frau Schmollack: Wo schreiben Sie diesen nachweislichen Humbug ab?

     

    Der schärfste aller Enwürfe ist jener der Grünen und dieser war der erste der Vorlag überhaupt.

    Alle anderen sind zwar ebenfalls verfassungs-u. kindesfeindlich, aber keiner geht in der Abschaffung der EMRK und der UNkrk so weit, wie der der Grünen.

    Laut diverser Expertenmeinungen aus Berlin soll dieser Unsinn von SPD und CDU mitgetragen und möglw. schon im März überfallartig durchgepeitscht werden.

    Bevor die Diskussion, die die FDP jetzt angebl. initiieren möchte, auch nur ansatzweise zu Ergebnissen kommen kann.

     

    Dazu meine PN ( auf wer-kennt-wen.de ) an verschiedene Landtagsabgeordnete mehrerer Parteien ( als erste dieGrüne Tabea Rößner ):

     

     

    Falls jemand noch mehr solche Links findet, bitte hier einfügen und am besten gleich dort Kommentare einstellen oder noch besser PNs an die Leute schicken.

     

    Sodele, ich habe daraufhin an die oben aufgeführten folgende Mail verschickt ( darf gern kopiert und als Vorlage verwendet werden ):

     

    Hallo Herr............,

    folgende PN schickte ich soeben an Tabea Rößner von den Grünen. Was sagen Sie als Mitglied einer ähnlich Gleichstellungsfeindlichen "Schwesterpartei" dazu?

     

     

    Hier die PN ( bin gespannt, ob sie antwortet ):

     

    Hallo Frau Rößner.

    Ich zitiere:"Ich halte es für unglaublich, dass die Grünen unverheirateten Vätern nicht in gleicher Weise das Sorgerecht zugestehen wollen wie den verheirateten. Im Zweifelsfall müssen (unverheiratete) Väter klagen."

    Warum unterstützen Sie eine Partei, sind dort sogar Mitglied, die diese verfassungsfeindliche Vorgehensweise noch verschärfen und zum Gesetz erheben und somit die UNkrk und jeglichen Gleichstellungsgedanken wieder aus der Welt schaffen will?

    Die Grünen fordern im Verbund mit SPD und CDU die verschärfte Wiedereinführung des völlig überflüssigen §1626a BGB und die darin dann enthaltene offizielle Schaffung eines dritten, übergeordneten Elternteils ( des Jugendamtes), welcher ein zusätzliches Vetorecht gegen den Vater des Kindes bekommen soll ( das ist ein Staatsverbrechen gegen die allgemeinen Menschenrechte ).

    Daß dadurch eine Flut von Klagen und Verfassungsbeschwerden ausgelöst wird, ist sicher und scheint im Interesse der eng verbundenen Verbände djb und VAM(v) zu sein.

    Dagegen ist vorgesehen, jeden, der sich mehrfach an das BVerfG wendet, zum unverbesserlichen Querulanten zu erklären und mit mehreren hundert € Geldstrafe zu belegen, weil es nicht erwünscht ist, daß Väter ihrer Verantwortung nachkommen und sich um ihre Kinder kümmern, wie es international und auch schon in der Natur vorgesehen ist.

    Dazu wurde u.a. die radikale Gleichstellungsgegnerin Susanne Baer mit Hilfe der SPD an das BVerfG lanciert, welche ja schon am verfassungswidrigen Papier des Schröderministeriums maßgeblich beteiligt war, in welchem die offizielle Außerkraftsetzung des Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" gefordert wird. Dort ist weiterhin geplant ( in Kombination mit der Erweiterung des §8a SGB VIII ), daß Männer aufgrund von meist falschen Denunziationen, in sog. " Gewaltschutzmaßnahmen" gesteckt und sogar strafrechtlich verurteilt werden sollen, während die Gewalt, die von Frauen ausgeht, schlichtweg vollständig unter den Tisch gekehrt werden soll. Siehe hier ( ab Seite 23 wird es eklatant ):

    http://baer.rewi.hu-berlin.de/w/files/lsb_wissen/wibig_kurzfassung_deutsch.pdf

    Fakt ist, daß

    ca. 53-54% aller partnerschaftlichen Gewalt von Frauen ausgeht,

    daß

    ca. 66-74% aller innerfamiliären Gewalttaten an Kindern von deren Müttern begangen werden.

    Weiterhin ist international bekannt, daß der allergrößte Teil der Denunziationen wg. Gewalt-o. Mißbrauchstaten von trennungswilligen Frauen stammen und nachweislich falsch sind.

    Desweiteren, daß die "Hellfelderhebungen", auf die sich die Forderungen der Grünen und weiterer Gleichstellungsfeindlicher Interessengruppen beziehen, grobe Fälschungen sind.

    Es werden dazu in Zeitungen sogar Vorträge angekündigt mit dem Titel."Familienrecht nur für Frauen" ( Vorträge des djb ).

    Warum unterstützen Sie Familienspaltung und -zerstörung und Abschaffung des Kindesrechts auf Unterhalt durch beide Eltern in gleichem Maße, ohne Ansehen des Geschlechts?

    Allen Kindern beide Eltern!

     

    Gruß......F. Mahler

  • R
    Regenbogendieb

    "Im Zweifel für das Kind", nun dem wird wohl jeder zustimmen. Liest man sich jedoch den Gesetzentwurf der GRÜNEN durch, oder auch den Kommentar von Frau Schmollack, so kommt am Ende dabei raus "Im Zweifel für die Mutter." Dann wird auch schon mal die Keule "Gewalt" rausgeholt. Beim Lesen des Gesetzentwurfs könnte man glauben Väter wären gewalttätige Unmenschen, stets bereit Partnerin und Kind Leid anzutun, während Mütter naturgute Quasi-Heilige sind, aufopferungsvoll, duldsam und Opfer eines patriarchlischen Systems. Das häusliche Gewalt zwischen den Geschlechtern ziemlich gleichmäßig verteilt ist, wird weiterhin konsequent ignoriert. Das die allermeisten unterhaltspflichtigen Väter ihren Zahlungspflichten regelmäßig und in voller Höhe nachkommen, (ganz im Gegensatz zu unterhaltspflichtigen Müttern übrigens) verschweigt auch Frau Schmollack. Sie ist der Meinung, daß wer das Sorgerecht möchte, auch uneingeschränkt ökonomisch die volle Verantwortung zu tragen hat. Gut, dann fragt man sich, warum alleinerziehende Mütter dann noch über das Sorgerecht verfügen, diese leben nämlich hälftig auf Hartz IV und kommen insofern ihren Pflichten keineswegs nach. Sorgerecht nur für Reiche, die in der Lage sind die richterlichen Ergüsse der Düsseldorfer Tabelle zu befriedigen?

    Richtig übel wird es dann im Gesetzentwurf, wenn davon die Rede ist, daß Frauen die ins Frauenhaus flüchten nicht nur das alleinige Sorgerecht erhalten sollen, sondern auch das Umgangsrecht nicht mehr gewähren müssen, was eine Einladung zum Mißbrauch ist. Bei uns in der Nähe gibt es ein Männerhaus. Kann ich als Mann also auch ins Männerhaus flüchten und werde dadurch mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt? Nein, natürlich nicht, denn als Mann bin ich ja Täter... Immerhin hätte diese Regelung den zweifelhaften Vorteil für eine rasant steigende Belegung der "Gewaltzahlen" in Frauenhäusern zu sorgen, mit dem praktischen Nebeneffekt, daß dann die von den GRÜNEN seit langem gewünschte staatliche Finanzierung von Frauenhäusern unumgänglich wäre.

    Leider sind weder die GRÜNEN noch Frau Schmollack für eine uneingeschränkt gleichwertige Elternschaft von Anfang an, sondern gefangen in feministischen Vorurteilen. Mit dieser Denkweise wird Deutschland zusammen mit Österreich und der Schweiz weiterhin die Laterne des Schlußlichts im europäischen Familienrecht behalten - zu Lasten der Kinder.