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Kommentar Gescheiterte FamilienhilfeVom Amt übers Ohr gehauen

Emilia Smechowski
Kommentar von Emilia Smechowski

Sobald ein konkretes Familienproblem beim Jugendamt bekannt wird, droht automatisch der Verlust des Sorgerechts. Unter diesen Umständen wird kein Elternteil mehr ehrlich Schwierigkeiten bei der Erziehung einräumen wollen.

A nnette S. hat einen großen Fehler begangen. Sie hat bei der Behörde, die sich auf die Fahnen schreibt, Eltern und Kindern zu helfen, tatsächlich um Hilfe gebeten. Da sie selbst gehörlos, ihr Sohn aber hörend ist, war sie vorausschauend genug, die Kommunikation mit ihrem Kind nicht zum Problem werden zu lassen - und ging freiwillig zum Jugendamt.

Sie tat das, was eine gewissenhafte Mutter ausmacht: Die eigenen Schwächen erkennen und danach handeln. Die Ironie der Geschichte: Wäre Annette S. schön zu Hause geblieben und hätte die Kommunikationsprobleme mit ihrem Sohn einfach unter den Teppich gekehrt, würde dieser wahrscheinlich heute noch bei ihr leben. Sie hat der Behörde vertraut. Und dieses Vertrauen wurde ihr zum Verhängnis.

Auch wenn die Akte einer gehörlosen Mutter nicht alle Tage auf dem Schreibtisch eines Mitarbeiters landet - die Gangart wird beim Jugendamt in vielen Fällen eine ähnliche sein: Sobald ein konkretes Familienproblem bekannt wird, droht der Familie automatisch der Verlust des Sorgerechts. Unter diesen Umständen wird kein Elternteil mehr ehrlich Schwierigkeiten bei der Erziehung einräumen wollen - verständlicherweise. Das Jugendamt wird immer öfter auf Informationen von Dritten angewiesen sein. Es zerstört so das Vertrauen vieler Eltern und gefährdet seine eigene Arbeit.

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Emilia Smechowski
sonntaz-Redakteurin
Geboren 1983 in Polen, seit 2009 bei der taz. Erst im Panter-Workshop, dann im Volontariat bei der taz Nord in Hamburg, heute sonntaz-Redakteurin. Studierte Operngesang und Sprachen in Berlin und Rom. Schreibt über gesellschaftliche und politische Themen.
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10 Kommentare

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  • HT
    Heinz-Peter Tjaden

    Könnte spannend werden: Am 8. März 2011, 11 Uhr, verhandelt das Verwaltungsgericht von Münster über eine Klage gegen das Jugendamt von Münster.

  • HT
    Heinz-Peter Tjaden

    Diese Gangart haben viele Jugendämter. Gegen das von Münster habe ich Strafantrag wegen Kindesentzugs nach § 235 StGB gestellt. Einfach mal Kommissar Internet googeln.

  • KH
    Kaus Höllrich

    Zu Kommentar von Klaus Wörsdörfer

     

    Ich finde Deinen Kommentar absolut daneben. Die taz

    tut das was jede gute Zeitung machen sollte. Aufklä -

    ren. Ich weiß wirklich nicht wie Du dazu kommst von

    einem Einzelfall zu schreiben. Schau einfach mal beim

    statistischen Bundesamt vorbei, lass Dir deren Zahlen

    geben und Du wirst leicht feststellen, daß es zehntau -

    sende " Einzelfälle " gibt. Grauzone nicht mitgerech - net. Wärst Du selbst Betroffener würdest Du selbst die

    Ansicht über einen halbwegs funktionierenden Rechts -

    staat revidieren.

  • UH
    Uwe Hahn

    Vielen ist die Problematik der deutschen Jugendämter nicht bekannt, die sogenannten unberechtigten „Inobhutnahmen“ haben in Deutschland traurige Berühmtheit erlangt. Die deutschen Jugendämter werden allgemein als Kinderklaubehörden bezeichnet und wenn sie ein Kind aus der Familie genommen haben ist es ganz schwer für die betroffenen Eltern oder Mütter ihr Kind wieder zu bekommen. Man kann es über das Gericht versuchen aber auch da sind die Betroffenen Eltern machtlos, da saß Jugendamt den Gericht immer einen Schritt voraus ist. Es liegen den Europäischen Gerichtshof zahlreiche Petitionen vor, die sich mit unberechtigten Inobhutnahmen beschäftigen. Die Organisation des Jugendamtes wurde 1939 durch ein Gesetz dahingehend geändert, dass statt der kollegialen Leitung die Geschäftsführung dem Bürgermeister bzw. Landrat übertragen wurde. (RGB 1939) Es trägt die Unterschrift von Adolf Hitler. Bis zum heutigen Tag hat sich an der Struktur daran nichts geändert.

    Die Jugendämter müssen unter eine Fach und Kontrollaufsicht gestellt werden, erst dann ist es möglich dieser unsäglichen Kinderklaubehörde ihr schmutziges Handwerk zu legen.

  • DN
    der name

    Gibts eigentlich ne Studie wo die ehemaligen Kinder im nachhinein ihre Erfahrung aus Elterntrennung darlegen und wie sie nun integriert sind? (natuerlich ohne die polarisierten Scheidungsstreite).

    In der Dritten Welt ist es einfacher. Da loesen Grossfamilien das Problem. Und die Kinder wachsen mit einer natuerlichen Kompetenz auf diversen Problemgebieten auf, die ihnen nuetzlich ist im Leben.

     

    Vielleicht brauch der Fall einfach nur Integrationsmoeglichkeiten.

  • L
    Ludwig

    Aufgrund meiner Tätigkeit als Betreuer kann ich nur sagen, in erster Linie denkt das Jugendamt an sein eigenes Wohl. Man handelt so, dass "nichts passieren" kann, d.h man nimmt das Kind der Mutter weg, damit die Mitarbeiter des Jugendamts nicht in die Kritik geraten können, wenn "etwas passiert". Dabei wird vergessen, dass ein Kind die Mutter wie die Luft zum Leben braucht. Was hilft es mir, gesund zu sein aber keine Luft zum Leben zu haben?

  • N
    naja..

    naja

    es ist ja nicht eine pauschale veruteilung der ämter,

    aber der deutsche michel weiss doch seit jahrhunderten

    man geht nicht zum vogt, wenn man nicht gerufen wird.

    die frau ist letztenendes selber schuld...

    und ein kinderheim ist für das kind sicher schlechter, als von einer liebenden aber nicht perfekten mutter erzogen zu werden.

     

    letzenendes weht in deutschen beamtenstuben eben immernoch der geist aus unseligen zeiten, lieber pauschalannahmen als schauen wo können wir unterstüzend helfen.

     

    und eine unterstützungskraft ist auch für den staat preiswerter, als heim oder pflegefamilie.

  • M
    Micaela

    Es gibt Eltern die Vertrauen zum Jugendamt haben???

     

    Sehr geehrter Herr Wörsdörfer: Schon mal als "Klient" mit dem Jugendamt zu tun gehabt? Das ist sicherlich keine pauschale Verurteilung des Jugendamts sondern der Alltag!

  • AM
    Alexander Matiasch

    Das Problem ist, dass das Jugendamt die Pflicht und die Aufgabe hat, in ein als sensibel zu bewertendes Familiengefüge einzugreifen. Dabei müssen die MitarbeiterInnen Entscheidungen treffen. Dass diese Entscheidungen oft zum Nachteil der Familie, des Kindes oder anderer Beteiligter gereicht, kann man nur abstreiten, wenn man diesem System der moralischen Instanz Jugendamt blind vertraut. Doch im gewissen Sinne müssen die MitarbeiterInnen im Jugendamt Gott spielen, um ungewollte Schicksale von Menschen abzuwenden und die schutzlosen zu schützen. Das ist ein sehr hoher Anspruch, den man da an das Jugendamt stellt. Und da eben Menschen Entscheidungen über das Schicksal anderer Menschen treffen, die unter Umständen, wie im dargelegten Fall, zutiefst Familienfeindlich sind, kann ich die Angst der Menschen vor dem Jugendamt nur zu gut verstehen. Nicht alle Entscheidungen, die Menschen für andere treffen sind auch gute Entscheidungen. Und dazu, dass die TAZ über diesen Fall berichtet kann ich nur sagen: Ein einziger Baum der fällt macht mehr Lärm, als ein ganzer Wald der wächst.

  • KW
    Klaus Wörsdörfer

    Die „taz“ zerstört das Vertrauen vieler Eltern in das Jugendamt

    Einen derart plumpen Kommentar erwarte ich eigentlich von den anderen Zeitungen mit den großen Buchstaben. Unabhängig davon, wie dieser Einzelfall zu bewerten ist, ist es ganz und gar unzulässig, daraus eine pauschale Verurteilung „des Jugendamts“ zu konstruieren.

    Die Kommentatorin bedient nichts anderes als ein weit verbreitetes Klischee und kann sich damit des Beifalls der Mehrheit gewiß sein.

    Übrigens: Die Entscheidungen treffen in unserem halbwegs funktionierenden Rechtsstaat immer noch die Gerichte. Aber die zu kritisieren, traut sie sich denn wohl doch nicht.