Kommentar Geheimdienstkontrolle: Nicht mehr lächerlich, aber harmlos

Die größte Schwäche der Geheimdienstkontrolle bleibt: ihre Harmlosigkeit. Selbst wenn die Mehrheit der Abgeordneten meint, das etwas faul ist, kann sie es nicht in der Öffentlichkeit infrage stellen.

Die Geheimdienstkontrolle in Deutschland läuft bislang einigermaßen putzig ab: Regierende und Agentenchefs erscheinen alle zwei Wochen in einem abhörsicheren Raum des Bundestags und erzählen neun von den Fraktionen entsandten Abgeordneten etwas. Was? "Vorgänge von besonderer Bedeutung", heißt es im Gesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium. Was das genau ist, bestimmen die zu Kontrollierenden selbst. Das so gefilterte Wissen dürfte den Abgeordneten kaum weiterhelfen: Denn um die richtigen Nachfragen stellen zu können, bräuchten sie Unterstützung. Doch sie dürfen keine Mitarbeiter einweihen. Entdecken sie trotz dieser Widrigkeiten einen Skandal, können sie allenfalls an die Öffentlichkeit gehen, falls sechs von neun Abgeordneten zustimmen. Ohne diese Zweidrittelmehrheit müssen sie schweigen. Öffentlichkeit, eines der wichtigsten Drohinstrumente der Demokratie, entfällt damit.

Nun wollen Kanzleramt, Union und SPD die Regeln ändern. Eine Verbesserung ist dabei, dass sich Geheimdienstmitarbeiter nun direkt an die Kontrolleure wenden dürfen, wenn in ihrem Laden etwas stinkt. Bisher mussten sie vorher zu ihren Behördenchefs gehen. Richtig ist auch, dass das Gremium einen Beauftragten bestellen und einen Stab an Mitarbeitern bekommen soll. Doch insgesamt bleibt es ein kleiner Fortschritt: den Apparaten von Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst dürfte es nicht schwer fallen, nun eben zwanzig Kontrolleure beschäftigt zu halten, ohne etwas Preis zu geben. Hinzu kommt, dass auch nach der Reform nur berichtet werden muss, was längst vorbei ist.

Die größte Schwäche der Geheimdienstkontrolle also bleibt: ihre Harmlosigkeit. Selbst wenn die Mehrheit der Abgeordneten meint, das etwas faul ist, kann sie es nicht in der Öffentlichkeit infrage stellen, geschweige denn anprangern: Die hohe Hürde der Zweidrittelmehrheit bleibt. Wer als Abgeordneter stattdessen Affären der Presse steckt, kann nach den Plänen der Union sogar aus dem Gremium geworfen werden. In dem Fall reicht eine einfache Mehrheit im Bundestag. GEORG LÖWISCH

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.