Kommentar G-8-Entschädigung: Entschädigung muss sein
Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist, Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann sollte sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen.
A lle sind sich einig. Das, was die Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G 8-Gipfels angerichtet hat, war von vorne bis hinten rechtswidrig. Da ist beliebig zum Terrorparagrafen 129a gegriffen worden, um Globalisierungskritiker mit Razzien als "Terroristen" abzustempeln.
Und jetzt will keiner für die Folgen aufkommen. Die Hamburger Justizbehörde weigert sich seit Jahren, Entschädigungen wegen zu Unrecht beschlagnahmter Arbeitsmittel zu übernehmen - mit der absurden Begründung, keine Entschädigungen für illegale Handlungen des Staates zu übernehmen, sondern nur für legales Handeln.
Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist, Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann sollte sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen. Doch dass selbst ein Gericht derart rechtwidriges Vorgehen jetzt mit einer Bagatellzahlung begleichen möchte, hat mit einem fairen und intakten Rechtsstaat wenig zu tun.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!