Kommentar Frankreichs Sicherheitspolitik: Antiterror ad absurdum
Präsident Hollande will mit einem Entzug der Staatsbürgerschaft Terroristen bekämpfen. Das wird nicht funktionieren.
D ie Verfassungsänderung, die es erlauben würde, auch gebürtigen Franzosen und Französinnen unter verurteilten Terroristen und anderen Verbrechern die Staatsbürgerschaft zu entziehen, hat mit einem Votum in der Nationalversammlung die erste Hürde geschafft.
Zum Glück ist es mehr als zweifelhaft, ob die komplizierte Prozedur der Revision bis zum Ende durchgezogen wird. Trotzdem wird dieser Versuch einer Verfassungsänderung zur Verschärfung des Notstands als gröbster politischer Fehler in die Bilanz der Präsidentschaft von François Hollande eingehen.
Mit dieser Idee aus dem Arsenal der Nationalisten hat Hollande seine Antiterror-Notstandspolitik bereits ad absurdum geführt. Von links und rechts wird ihm seit Wochen gesagt, dass diese Aberkennung der Staatszugehörigkeit für den Kampf gegen den Terrorismus völlig unwirksam sei. Nicht aber ohne Folgen: Später könnte damit eine skrupellose Regierung ihre Gegner unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung in Staatenlose verwandeln.
Paradoxerweise hoffen die linken Gegner jetzt auf eine Obstruktion im Senat. Das konservative „Oberhaus“ will nämlich die die von den Abgeordneten gutgeheißene Regierungsvorlage nicht im selben Wortlaut verabschieden, wie dies für eine Änderung der Verfassung erforderlich wäre. Zudem ist es fraglich, ob dafür je die nötige Mehrheit von drei Fünfteln der beiden Parlamentskammern zustande kommt.
Präsident Hollande könnte noch auf die Bremse treten, wie ihm das ausgerechnet der bürgerliche Ex-Premierminister François Fillon geraten hat. Dieser hat als Abgeordneter wie fast die Hälfte seiner Fraktion und wie auch 90 Sozialisten gegen diese Revision gestimmt.
Statt dies als Warnung ernst zu nehmen und ein unsinnige Unterfangen zu stoppen, lenkt der Präsident nun mit einer Umbildung des Ministerkabinetts von den wachsenden Schwierigkeiten mit seiner Regierungsmehrheit ab.
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