Kommentar Ferienwohnungen: Gebt die Daten her
Berlin darf dem Lobbyismus von Airbnb und Co. nicht nachgeben. Die Ferienwohnungsportale müssen zur Mitwirkung gezwungen werden.
Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Wenn ein milliardenschwerer Konzern ohne Unterlass gegen ein Verbot wettert, das er sowieso niemals einzuhalten gedachte, gilt es, das Verbot dringend zu erhalten. Wenn also das Ferienwohnungsportal Airbnb also seit Jahren bis zum Erbrechen lobbyiert, um zu erreichen, dass seine Kunden ihre Wohnungen komplett vermieten dürfen und nicht nur einen Teil davon, sollte die Politik laut und deutlich sagen: Nein!
Nun verhält es sich so, dass die Berliner Politik wohl mindestens Jein sagen wird. Die für Mai 2018 geplante Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes sieht vor, künftig nicht nur das Vermieten von weniger als 50 Prozent des selbst genutzten Wohnraums zu gestatten, sondern das Anbieten der eigenen Wohnung für 60 Tage im Jahr zu legalisieren. Ob das überarbeite Gesetz ein Erfolg für den global operierenden Konzern und seine ebenso penetranten Konkurrenten wird, ist aber nicht ausgemacht.
Bislang nämlich boomt, dem Verbot zum Trotz, die Ferienwohnungsindustrie der Stadt. Immer mehr Angebote, immer mehr hotelgleiche Wohnungen von immer mehr Profi-Anbietern. Das bisherige Gesetz reicht hier nicht aus. Es verhindert nicht, dass Zweitwohnungen legal und ganzjährig als Ferienwohnungen angeboten werden dürfen, es zwingt die Konzerne nicht, ihre Daten offenzulegen.
Nur oberflächlich betrachtet war das Gesetz in seiner bisherigen Form kompromisslos, tatsächlich lässt es zahlreiche Hintertüren offen. In der CDU, die es einst gemeinsam mit der SPD beschlossen hat, lacht man sich wohl noch immer leise darüber ins Fäustchen, die Kapitalinteressen nicht zu sehr eingeschränkt zu haben.
Mit der Überarbeitung gibt es nun die Chance, die damaligen Fehler auszuräumen. Das Wichtigste: Die Ferienwohnungsportale müssen ohne Wenn und Aber dazu gezwungen werden, Daten über Gastgeber, Adressen und Anzahl der vermieteten Nächte an die Behörden weiterzugeben. Nur so ist die Kontrolle einer 60-Tage-Regelung möglich.
Zudem braucht es harte Strafen, wenn die Unternehmen illegale Angebote auf ihren Seiten auflisten. Beides wäre ein deutliches Nein in ihre Richtung. Wenn das geschieht, wäre auch ein Ja akzeptabel, das den Berlinern künftig gestattet, ihre eigene Wohnung in der Urlaubszeit zu vermieten. 30 Tage würden dafür allerdings auch reichen.
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