Kommentar Erzwingungshaft für Politiker: Der Staat als Rechtsbrecher

Ein Gericht prüft, ob Politiker eingesperrt werden dürfen, wenn sie nichts gegen dreckige Luft unternehmen. Das ist überfällig.

Ein Gefängniszaun

Wirklich ins Gefängnis gehen muss dabei keiner der Verantwortlichen Foto: Unsplash/NeONBRAND

PolitikerInnen einsperren, wenn ihre Verwaltung die EU-Grenzwerte für saubere Luft ignoriert: Was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun prüfen lässt, mag nach einer überharten Maßnahme klingen. Schließlich nehmen die meisten Verantwortlichen in Ländern oder Kommunen für sich in Anspruch, nicht aus niederen Motiven zu handeln, wenn sie auf Diesel-Fahrverbote in ihren Städten verzichten, sondern den Wählerwillen umzusetzen.

Tatsächlich ist das Vorgehen des Gerichts aber mehr als angemessen. Erstaunlich ist vielmehr, dass die Justiz es bis jetzt hingenommen hat, dass die öffentliche Verwaltung sich über Gesetze und Gerichtsentscheidungen einfach hinwegsetzt. Denn genau darum geht es beim Streit um die Abgaswerte: Die Exekutive ignoriert die Entscheidungen von Legislative und Judikative. Das ist keine Lappalie, sondern ein Angriff auf die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit.

Bisher können die Gerichte auf diesen staatlichen Rechtsbruch nur mit Ordnungsgeldern reagieren. Doch weil die einfach von einem Konto des Landes auf ein anderes fließen, ist die Abschreckungswirkung gleich null. Der Rechtsbruch geht ungestört weiter. Dass die Richter darum nun weitergehende Maßnahmen prüfen, ist die logische Konsequenz.

Wirklich ins Gefängnis gehen muss dabei natürlich keiner der Verantwortlichen. Schließlich geht es bei der Erzwingungshaft nicht um eine Strafe für vergangene Versäumnisse, sondern um ein Druckmittel, um die künftige Einhaltung von gerichtlichen Vorgaben durchzusetzen. Also ältere Dieselfahrzeuge aus bestimmten Stadtgebieten verbannen, wenn es eindeutig keine andere Lösung gibt, um die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten.

Und vielleicht hilft ja auch schon die Diskussion über eine mögliche Erzwingungshaft dabei, die Landesregierungen in Bayern und anderswo daran zu erinnern, dass sie nicht über dem Gesetz stehen. Dass ein solcher Hinweis überhaupt nötig ist, ist blamabel genug.

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Jahrgang 1971, war bis September 2022 Korrespondent für Wirtschaft und Umwelt im Parlamentsbüro der taz. Er hat in Göttingen und Berkeley Biologie, Politik und Englisch studiert, sich dabei umweltpolitisch und globalisierungskritisch engagiert und später bei der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen in Kassel volontiert.   Für seine Aufdeckung der Rechenfehler von Lungenarzt Dr. Dieter Köhler wurde er 2019 vom Medium Magazin als Journalist des Jahres in der Kategorie Wissenschaft ausgezeichnet. Zudem erhielt er 2019 den Umwelt-Medienpreis der DUH in der Kategorie Print.

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