Kommentar Ermittlungsverfahren Wulff: Es geht auch ohne Suite

Müssen Politiker selbst reich sein, um amtsgemäß leben zu können? Nein. Sie müssen sich nicht einladen lassen und dadurch strafrechtlichen Risiken aussetzen.

Es bleibt wenig übrig, was Ex-Bundespräsident Christian Wulff vorgeworfen wird. Ein Filmproduzent soll ihn eingeladen haben und als Gegenleistung habe Wulff sich mit einem Brief für ein Filmprojekt eingesetzt. Wohl dem Staat, dessen Politiker solche fast schon harmlosen Korruptionsaffären haben.

Es ist noch nicht einmal sicher, ob Wulff deshalb verurteilt wird. Er muss sich auf die angebotene Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage nicht einlassen, sondern könnte auch in öffentlicher Verhandlung um einen Freispruch kämpfen. Doch so wie man Wulff kennt, ist ihm die Erledigung hintenrum wohl lieber als ein Kampf auf offener Bühne – bei dem auch die vielen anderen Gefälligkeiten von vermögenden Freunden zur Sprache kämen, zumindest in den Medien.

Insofern ist der eher glimpfliche strafrechtliche Ausgang keine Überraschung. Es ging von Anfang an um Kleinigkeiten: einen vergünstigten Hauskredit, eine Einladung während der Hochzeitsreise, die Übernahme von Hotelkosten auf Sylt. Strafrechtlich meist unergiebig, weil es sich um echte Freundesdienste handelte.

Als Bundespräsident trat Wulff zwar erst zurück, als ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet war, doch als Bundespräsident hatte er da seine moralische Integrität längst verspielt. Seine Amtszeit war von Beginn an von den Kumpanei-Vorwürfen überschattet.

Müssen Politiker also selbst reich sein, um amtsgemäß leben zu können? Nein, im Gegenteil, wer bescheiden bleibt, dürfte dafür sicher Sympathiepunkte bekommen.

Notorisch klamme Politiker wie Christian Wulff müssen sich also nicht ständig einladen lassen und dadurch strafrechtlichen Risiken aussetzen. Man kann das Oktoberfest auch besuchen, ohne in der Suite eines Luxushotels zu nächtigen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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