Kommentar ESM-Entscheidung: Ende der Deutschtümelei
Es gibt drei Gründe, die das Scheitern der Euroskeptiker am Mittwoch vor dem BverfG besiegeln. Allenfalls kosmetische Korrekturen werden die Richter vornehmen.
E s ist eine sichere Wette: Die Euroskeptiker werden am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Denn es gibt drei politische Gründe, warum die Richter den Rettungsschirm ESM absegnen müssen und allenfalls kosmetische Korrekturen vornehmen können.
Erstens: Es ist eine schlichte Frage der Demokratie. Der Rettungsschirm wurde mit einer sehr breiten Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat beschlossen. Selbst die rot-grüne Opposition hat zugestimmt. All diese Politiker sind gewählt – während die Verfassungsrichter nur ernannt sind. Diese Diskrepanz gehört zwar zum Wesen des Verfassungsgerichts, aber die acht Richter müssen genau überlegen, wann sie sich über den Willen von Hunderten gewählten Volksvertretern hinwegsetzen. Die Konstruktion des ESM gibt eine solche Eigenmächtigkeit nicht her.
Zweitens: Falls das Verfassungsgericht den ESM stoppt, bricht der Euro auseinander. Denn die Botschaft wäre, dass Deutschland nicht für die anderen Länder haften darf. Ohne gemeinsame Haftung kann es keine gemeinsame Währung geben. Ein Euro-Crash wäre für Deutschland und Europa jedoch so teuer, dass das Bundesverfassungsgericht seine Legitimität verlieren würde. Denn nach einem Crash käme sofort die Frage auf, wie sich acht Richter anmaßen können, einen Billionen-Schaden anzurichten.
ist wirtschaftspolitische Korrespondentin der taz.
Drittens: Auch die Außenwirkung wäre katastrophal, falls die Richter den ESM stoppen. Europaweit gilt das Bundesverfassungsgericht schon jetzt als ein Hort nationaler Deutschtümelei, nachdem es recht seltsame Entscheidungen zum Lissabon-Vertrag getroffen hat. Die Richter dürften keine Lust haben, erneut mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden, dass sie nicht über den Karlsruher Tellerrand hinausblicken – und sich vor allem selbst wichtig machen.
Es ist also klassische Dialektik: Wenn die Verfassungsrichter bedeutsam bleiben wollen, müssen sie sich beim ESM zurückhalten.
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