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Kommentar Datenhandel und TelefonmarketingKleiner Schaden ist auch Mist

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Es gibt Gesetze gegen Datenhandel und Abzocke am Telefon. Um besser dagegen vorgehen zu können, sollten Verbraucherzentralen zentrale Beschwerdestellen einrichten.

Allein machen sie dich ein" - die Liedzeile der Anarchoband Ton, Steine, Scherben stimmt auch heute noch. Zum Beispiel wenn arglose Verbraucher von betrügerischen Telefonmarketing-Firmen abgezockt werden. Staat und Verbraucherschützer müssen also schnell dafür sorgen, dass es zentrale Stellen gibt, bei denen alle Bürgerbeschwerden ausgewertet werden können.

Bild: privat

Christian Rath ist Korrespondent für Rechtsfragen bei der taz.

Verboten ist heute schon vieles: Persönliche Daten dürfen nicht ohne Einverständnis des Kunden weitergegeben werden. Bürger dürfen auch nicht ohne Aufforderung mit Werbeanrufen belästigt werden. Und natürlich dürfen weder Verträge frei erfunden noch darf Geld von fremden Konten ohne Erlaubnis abgebucht werden.

Doch wenn nur hier und da ein Fall zur Anzeige kommt, läuft der Apparat der Strafverfolger nicht an. Schließlich geht es meist um Beträge deutlich unter 100 Euro. Da ist ein Ermittlungsverfahren ebenso schnell eingestellt wie es eröffnet wurde. Die Dezernate für Wirtschaftskriminalität konzentrieren sich auf Fälle im Millionenbereich.

Darauf spekulieren natürlich auch die Betrüger: dass die meisten Bürger ihren Schaden gar nicht bemerken oder sich wegen der kleinen Summe nicht bemühen oder dass die Polizei den systematischen Charakter der Taten nicht erkennt. Und vor allem können die Bürger oft gar nicht beweisen, dass sie nicht doch mündlich eine Zusage gegeben haben.

Eine Stelle aber, die solche Beschwerden zentral sammelt, wird schnell feststellen, wenn immer wieder die gleichen Firmen auffällig werden. So werden die Opfer aus ihrer Vereinzelung geholt, ihre Aussagen bekommen größeren Beweiswert und die Täter erhalten endlich die staatliche Aufmerksamkeit, die ihnen zu wünschen ist.

Eingerichtet werden sollte eine solche Stelle bei den Verbraucherzentralen, an die sich heute ohnehin schon viele betroffene Bürger mit der Bitte um Beratung wenden. Als Anwalt der Bürger können sie über zentrale Öffentlichkeitsarbeit dann auch die Polizei entsprechend motivieren.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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