Kommentar Cannabis und Medizin: Kein Hanf für Kranke
Ein Bundesinstitut will verhindern, dass Schwerkranke Cannabis selbst anbauen – zur Linderung ihrer Schmerzen. Eine Petition könnte helfen.
D as Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Juli eingelegt, das einigen Schwerkranken den Eigenanbau von Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen erlaubt hätte. „Damit wird eine finanzierbare Behandlung mit Cannabisprodukten weiterhin unnötig hinausgezögert“, kritisiert der Mediziner Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin das Verhalten der Bundesregierung. „Es ist den betroffenen schwer kranken Patienten nicht zumutbar, dass sie jahrelang für ihr Recht streiten müssen.“
Um überhaupt eine Erlaubnis zu bekommen, statt des halb-synthetisch hergestellten Cannabiswirkstoffs Tetra-Hydro-Cannabinol (THC), der unter dem Namen „Dronabinol“ verschreibungsfähig ist, auch natürliche Cannabisblüten als Medizin erwenden zu können, mussten Patienten schon bis vor die höchsten Gerichte ziehen.
Seit 2009 ist das BfArM deshalb verpflichtet, in besonderen Fällen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Etwa 200 Patienten können seitdem aus Holland importierte Hanfblüten über ihre Apotheke beziehen. Freilich zu einem Preis, der für viele Patienten nicht finanzierbar ist, weshalb sie den deutlich preisgünstigeren Eigenanbau vor dem Verwaltungsgericht erstritten.
Dass das Bundesamt gegen dieses Urteil vorgeht, macht einmal mehr deutlich, dass eine solche Behörde an einem Pharmastandort wie Deutschland weniger das Wohl des Patienten im Auge hat, sondern eher die Lobby der Industrie im Nacken. Sowie die gefühlte Abhängigkeit von einem (längst verlorenen) „war on drugs“.
Anders ist es nicht zu erklären, warum sich die Regierung hierzulande päpstlicher als der Papst des heiligen Drogenkriegs selbst, die USA, gebärdet. Dort können sich mittlerweile über eine Million Patienten mit der Medizin ihrer Wahl auf unbürokratische Weise selbst versorgen. Umso wichtiger ist es, mit der derzeit laufenden Petition an den Bundestag eine solche Reform endlich auch in Deutschland durchzusetzen.
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