Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Billige Busse für Deutschland

Fernbuslinien dürfen parallel zur Bahn fahren. Doch die Tickets müssten deutlich günstiger sein als im Zug, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Was schon europaweit möglich ist, soll jetzt auch für Deutschland gelten - unter Bedingungen. Bild: dpa

BERLIN taz | Die deutschen Busunternehmer haben positiv auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reagiert, wonach Linienbusse der Bahn künftig auf allen Strecken Konkurrenz machen dürfen. "Das Urteil ist wegweisend für den Verbraucher", erklärte Martin Kaßler vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer. Höchstrichterlich sei nun bestätigt, dass ein Parallelverkehr zur Bahn eingerichtet werden könne, wenn dieser preisgünstiger sei. Allerdings bleibe abzuwarten, inwieweit mittelständisch Unternehmer an diesem Markt teilhaben könnten, da die Investitionskosten hoch seien. Durch große Unternehmen oder eine Kooperation von mehreren kleinen könne aber ein dichtes Fernbusliniennetz entstehen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwochnachmittag entschieden, dass ein Linienfernverkehr mit Bussen genehmigt werden könne, auch wenn die Strecke von der Bahn bedient wird. Allerdings müssten die Preise im Bus deutlich günstiger sein als in der Bahn. Anlass war eine Klage der Deutschen Bahn. Das private Busunternehmen Deutsche Touring GmbH stritt sich seit 2005 mit dem Konzern um die Buslinie Frankfurt/Main-Dortmund.

Das Land Hessen genehmigte die Buslinie, weil sie günstiger war als die Angebote der Bahn. Damit hielt es nach eigener Auffassung die Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes aus den 1930er Jahren ein, wonach eine Genehmigung von Buslinien parallel zur Bahn nur möglich ist, wenn sie eine "wesentliche Verbesserung" im Vergleich zum Zug darstellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung Hessens nun grundsätzlich bestätigt. Allerdings darf die Deutsche Touring dennoch die Strecke Frankfurt-Dortmund nicht bedienen, weil die Genehmigungsbehörden der Bahn in diesem Fall nicht genügend Mitwirkung eingeräumt hatten.

Für den ökologisch ausgerichteten Verkehrsclub Deutschland (VCD) ist die Entscheidung des Gerichts dennoch positiv. Zwar könnte die Entscheidung der Bahn als Argument dienen, sich noch weiter aus der Fläche zurückzuziehen, sagte Bahnexpertin Heidi Tischmann der taz. Doch der tatsächliche Kannibalisierungseffekt zwischen zwei öffentlichen Verkehrsmitteln werde gering sein. "Es werden eher neue Kundengruppen für den öffentlichen Verkehr erschlossen", sagt Bahnexpertin Heidi Tischmann. Gerade ältere oder besonders preissensible Kunden, die nicht Bahn führen, fänden im Bus eine Alternative zum Pkw oder zur Mitfahrzentrale.

Allerdings fordert der VCD eine Revidierung des Personenbeförderungsgesetzes und eine "intelligente Regulierung". Dazu zähle eine Lizenzvergabe nach strengen Sicherheitskriterien sowie die Einrichtung einer zentralen staatlichen Auskunfts- und Vertriebsplattform, auf der Kunden zentral Fahrpläne und Fahrscheine erhalten.

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