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Kommentar Burn-outBurn-out für alle

Eva Völpel
Kommentar von Eva Völpel

Die IG Metall fordert, das deutsche Arbeitsschutzgesetz für den Bereich der psychosozialen Gefährdungen zu konkretisieren. Die Arbeitsministerin sollte mitziehen.

D er Fußballtrainer, der Manager, der Investmentbanker. Immer wieder rauschen Fälle prominenter Burn-out-Opfer durch die Medien. Das ist gut, einerseits; denn es stärkt das Bewusstsein für das Thema. Andererseits muss das Phänomen nun in seiner Breite erfasst werden. Denn nicht nur Prominente oder die vermeintlichen Leistungsträger leiden unter Zeitdruck, Überforderung im Job oder der Entgrenzung von Arbeit und Freizeit. Auch beim Malocher an den Bändern hat der Stress zugenommen, weil Taktzeiten verkürzt wurden. Es braucht also wirkungsvolle Ansätze, um gegenzusteuern.

Die IG Metall hat da nun einen Anfang gemacht: Die Gewerkschaft fordert, das deutsche Arbeitsschutzgesetz für den Bereich der psychosozialen Gefährdungen zu konkretisieren. Denn während akribisch ausbuchstabiert ist, welche Gefahrenstoffe oder Lärmbelästigungen maximal zumutbar sind, gibt es keine klaren Leitplanken, was das Erkennen und Vermeiden von diversen Stressfaktoren bei der Arbeit angeht. Erst mit solch einem Katalog, der die Organisation von Arbeitsrhythmen oder Projektabläufen konkretisiert, hätten Beschäftigte, Arbeitsschutzbehörden oder Betriebsräte etwas an der Hand, um gute Arbeit einzufordern.

Es ist ein komplexes Vorhaben, doch auf dem Feld der Wissenschaft ist viel Vorarbeit dafür geleistet worden. Jetzt kommt es darauf an, dieses Wissen und die Alltagserfahrungen der Beschäftigen zusammenzuführen und eine fruchtbare Diskussion zu beginnen.

R. Blidar
EVA VÖLPEL

ist taz-Redakteurin für Soziales und Arbeitsmarkt im Ressort Inland.

Die Bundesarbeitsministerin kann diese Diskussion vorantreiben. Und beweisen, dass sie es auch wirklich ernst meint mit der guten Arbeit. Eine neue Verordnung löst zwar nicht alle Probleme, wäre aber eine erste, notwendige Konsequenz.

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Eva Völpel
Inlandsredakteurin
Jahrgang 1976. Ist seit 2009 bei der taz und schreibt über Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie die Gewerkschaften
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2 Kommentare

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  • AS
    Andreas Suttor

    Gerade das Arbeitsschutzgesetz ist ein gutes Beispiel für eine altbekannte Tatsache, die immer gerne vergessen wird, wenn wieder in allen Lebensbereichen nach gesetzlichen Regelungen geschrien wird: eine gesetzliche Regelung hat nur dann Sinn und Zweck, wenn sie entsprechend operationalisiert werden kann und auch überwacht wird - plus entsprechend wirkungsvoller Sanktionen bei Zuwiderhandlungen.

    Schon das jetzige Arbeitsschutzgesetz kommt diesem Anspruch nicht im geringsten nach, seitdem dort nicht mehr mit Grenzwerten, sondern mit höchstmöglichen Schutzmaßnahmen gearbeitet wird. Insofern ist es aberwitzig, jetzt eine Ausdehnung dieses ohnehin schon untauglichen Gesetzes auf so etwas wie psychosoziale Indikatoren auszuweiten. Wie sollen denn da die Operationalisierung und die Sanktionen aussehen? Und wer soll das machen? Sollen die Sicherheitsingenieure in Zukunft Tiefeninterviews machen? Sollen als Sanktionen die Auflage zum Einrichten von Kuschelecken ausgesprochen werden?

    Wieder mal ein typisches Beispiel für deutsche Regulierungswut, die immer wieder versucht, alle Aspekte des Lebens juristisch zu regulieren. Lächerlich!

  • M
    Marina

    Das Niveau der Artikel von Eva Völpel ist ja echt bodenlos - das wäre ja weitgehend egal, wenn sie für die Wochenende-Ausgabe von "Bauen und Wohnen" oder den Deutschen Anglerverein schreiben würde - aber sie schreibt über ein wichtiges Thema, über Arbeitnehmerechte. Hier böse Arbeitgeber - dort gute Arbeitnehmer. Jeder Artikel von Eva Völpel ist identisch - undifferenziert, einseitig, lebensunerfahren und auch noch schlecht geschrieben.