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Kommentar Belästigungsgesetz in FrankreichÄrgerlich und unnötig

Rudolf Balmer
Kommentar von Rudolf Balmer

Dass sexuelle Belästigung vor 20 Jahren zu einem strafbaren Delikt in Frankreich wurde, war eine Errungenschaft. Mit der Abschaffung macht das Land einen Rückschritt.

N atürlich hat das Urteil des Pariser Verfassungsgerichts mit Dominique Strauss-Kahn nichts zu tun. Aber dennoch: Im Zusammenhang mit den ihm angelasteten Versuchen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung sind auch die in Frankreich oft als „Kavaliersdelikt“ oder „Libertinage“ unter den Teppich gekehrte Zudringlichkeit von Männern und die Belästigung von Frauen öffentlich debattiert worden. Statt jetzt einen Schritt weiterzugehen, macht Frankreich beim Schutz der Frauenrechte nun einen Schritt zurück.

Dass sexuelle Belästigung schon 1992 nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Strafgesetzbuch als spezielles Delikt ausgewiesen wurde, war eine Errungenschaft, für die Generationen von Frauen (und Männern) gekämpft hatten. Rund 80 Personen (fast ausschließlich Männer) wurden seither pro Jahr dank dieses Paragrafen verurteilt.

Andere, so durfte man hoffen, hielten sich wenigstens aus Angst vor einer Strafklage zurück. Sowohl Feministinnen wie Richter hatten aber längst auf die unpräzise Formulierung im Gesetz hingewiesen, die zu viel Ermessensraum ließ.

Bild: privat
RUDOLF BALMER

ist Frankreich-Korrespondent der taz.

Für die Verfassungshüter war die Rechtsunsicherheit, der die Angeklagten ausgesetzt waren, nun plötzlich wichtiger als die legitime Hoffnung auf Sühne der Opfer. Indem sie der Verfassungsklage eines Manns recht gaben, der selber der sexuellen Belästigung überführt und deswegen verurteilt worden war, setzen sich die neun Richter berechtigter Kritik aus. Anstatt das bemängelte Gesetz zu streichen, hätten sie mit Setzung einer Frist seine Verbesserung verlangen können. Auch dass sie ihre Entscheidung just vor der Präsidentenwahl trafen, also sichergehen konnten, dass die Presse den Vorgang eher ignorieren wird, zeigt den Mangel an Interesse, sexuelle Belästigung in Frankreich intensiver zu problematisieren.

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Rudolf Balmer
Auslandskorrespondent Frankreich
Frankreich-Korrespondent der taz seit 2009, schreibt aus Paris über Politik, Wirtschaft, Umweltfragen und Gesellschaft. Gelegentlich auch für „Die Presse“ (Wien) und die „Neue Zürcher Zeitung“.
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2 Kommentare

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  • L
    lowandorder

    Herr Balmer, schätze Ihre Beiträge - aber dieser:

     

    "Für die Verfassungshüter war die Rechtsunsicherheit, der die Angeklagten ausgesetzt waren, nun plötzlich wichtiger als die legitime Hoffnung auf Sühne der Opfer. "

     

    So wird da kein Schuh draus.

    Im Strafrecht gilt das - leider schon mal, wenn's politisch oportun ist , verfassungswidrigerweise nicht beachtete - Analogieverbot.

    Und unstreitig dürfte sein, daß " Belästigung" ein für's Strafrecht zu unbestimmter Rechtsbegriff ist.

    Die Richter des Verfassungsrates hatten also gar keine Wahl - außer, sie hätten Rechtsbeugung begehen wollen. Sie mußten das Gesetz aufheben.

     

    "Anstatt das bemängelte Gesetz zu streichen, hätten sie mit Setzung einer Frist seine Verbesserung verlangen können."

     

    Letzteres - und nur das - Rückgabe - mag sein.

    Das hätte aber an der Stattgabe und den von Ihnen umschriebenem Folgen nichts geändert.

    Denn der eherne Grundsatz " nulla poene, sine lege" , keine Strafe ohne Gesetz,

    und das damit einhergehende Rückwirkungsverbot würden denoch zu einer Stattgabe der Verfassungsbeschwerde bzw Freisprüchen in den noch anhängigen Verfahren und der Straflosigkeit von "Taten" vor in-Kraft-treten führen.

    Jedenfalls aber der Verfassungsbeschwerde stattgeben.

     

    Rückgabe unter Fristsetzung?!

    Mir ist das französische Rechtssystem leider nur durch den bemerkenswerten Vortrag von Prof. Schlosser ( früher " Glastür-Schlosser" als Dekan in Marburg) bekannt.

    Bei dem es einem französischen Kollegen wutentbrand gelang nach 20 Minuten das Micro mit dem Bemerken zu entern, das dargestellte System habe vor ca 10 Jahren eine völlige radikale Änderung erfahren. Es stimme aber auch rein gar nichts.

     

    So kann ich nicht sagen, ob der Verfassungsrat das Recht hat ( oder wie das Bundesverfassungsgericht sich genommen hat), ein beanstandetes Gesetz unter Fristsetzung " zurückzugeben."

    Wie gesagt, geändert hätte das in der Sache nichts.

     

    Es bleibt vielmehr die Vermutung und da schließt sich der Kreis,

    daß das Gesetz gezielt so " schlampig" formuliert worden ist.

    Wäre es doch allenfalls für den " kleinen" Schein geeignet, also für einen Studienanfänger 3. Semester entsprechend lösbar gewesen.

     

    Solch " schlampige" Gesetztestechnik ist so selten nicht.

    So gelang es einem Herrn Dreher ( Ja,Ja 'dem' Dreher von DER Schwarz/Dreher StGB-Komm) als Ministerialer unbemerkt eine Verjährungsfrist im Ordnungswidrigkeitengesetz

    unterzubringen. Mit der Folge, daß alle Beihilfe- etc - taten der Nazi-Verbrechen

    trotz grundsätzlichem Ausschluß der Verjâhrung - dennoch der Verjährung unterfielen.

  • P
    Persilia

    Wo beginnt eigentlich die SEXUELLE BELÄSTIGUNG? Manche Frauen bekommen schon hysterische Anfälle, weil ein Mann Sie "mit den Augen auszieht oder ausgezogen hätte"! Tut mir leid aber so etwas erinnert mich an Prozesse gegen Tabakkonzerne! Wie wäre es mit dem Verklagen des Nachbarn, weil er bei der Begrüßung gelächelt hat? Vielleicht ist das auch schon sexuelle Belästigung? Oder ist man schon ein Sexualstraftäter weil man gepflegt zur Arbeit kommt? Könnte sich doch eine Kollegin denken, man hätte es auf Sie abgesehen? Anderer Seits sind Frauen beleidigt weil man Ihre Weiblichkeit nicht wahrnimmt!Was ist zum Beispiel mit den perfiden Weibern, die einen erst anhimmeln und bei Abfuhr auf einmal belästigt worden sein sollen? Gerade als Frau sage ich:

     

    Nafisato Diallo und Tristane Baron sind für mich hysterische Ziegen! Diese Weiber haben den vielen Männern den Mut zum Flirt genommen! Was ich mit diesen ukrainischen Feministinnen von FEMENA oder wie sich der Haufen nennt machen würde äußere ich lieber nicht laut. Sollen die Feministinnen sich doch dort betätigen wo Ihre Hilfe wirklich benötigt wird! Anstatt Türen ehrenwerter Bürger vollzuschmieren, könnten Sie sich für benachteiligte Jugendliche aus den Vororten einsetzen!