Kommentar Aufenthaltsverbote: Polizeiliches Fehlverhalten
Hamburg will einen städtebaulichen Konflikt lösen. Die Polizei mischt sich mit rechtswidrigen Mitteln ein.
D ie Hamburger Polizei hat nichts dazugelernt: Erneut versucht sie, durch ein politisches Aufenthaltsverbot Menschen einzuschüchtern, die auf einen eklatanten Missstand hinweisen. Denn die SPD-geführte Finanzbehörde der Stadt lässt trotz akuten Wohnraummangels ein intaktes städtisches Gebäude leer stehen, obwohl es Menschen gibt, die für die Villa Bedarf anmelden. Sie setzt sogar noch eins drauf, indem sie nach der Besetzung die Versorgungsleitungen kappen lässt – wohl in dem Glauben, vollendete Tatsachen schaffen zu können.
Und wieder einmal versucht die Polizei, sich mit Aufenthaltsverboten in einen städtebaulichen Konflikt einzumischen. Das ist schon 2007 danebengegangen, als sie einer Aktivistin für den Erhalt des Hamburger Schanzenparks, dem die Privatisierung durch ein Edel-Hotel drohte, für drei Monate ein Aufenthaltsverbot erteilte – nur weil sie in dem Park täglich mit ihren Kindern herumspazierte und auf dem Weg am Hotel angeblich Hausfriedensbrüche begangen haben soll.
Als das Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine Stellungnahme verlangte, hob die Polizei das Verbot auf. Und die Aktivistin bekam im Hauptverfahren Recht: Das polizeiliche Handeln war rechtswidrig.
Die Besetzung der Villa Behnke hat die öffentliche Debatte um die Zukunft des Hauses angeheizt. Das können Aufenthaltsverbote nicht rückgängig machen.
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