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Kommentar AntiterrorgesetzPräventivschläge gegen den Terror

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Sowohl Schäuble als auch Zypries wollen Terroristen präventiv bekämpfen. Mit solch neuen Befugnissen käme die Polizei um die Aufsicht der Bundesanwaltschaft herum.

Bild: privat

CHRISTIAN RATH ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Eigentlich wollen sie dasselbe: Innenminister Schäuble möchte dem Bundeskriminalamt erstmals Befugnisse zur Abwehr terroristischer Anschläge geben. Und Justizministerin Zypries will bereits terroristische Vorbereitungshandlungen - wie den Besuch von Terrorcamps in Pakistan - unter Strafe stellen. Beide Maßnahmen kann man begründen, aber da sie das gleiche Ziel verfolgen, ist dann eigentlich eines dieser zwei Projekte unnötig.

Zunächst zu den Plänen von Schäuble: Auch zu RAF-Zeiten war das Bundeskriminalamt für die Terrorbekämpfung zuständig. Da es sich bei der RAF aber um eine dauerhafte Gruppe handelte, diente die Strafverfolgung automatisch auch der Prävention gegen neue Morde. Islamistische Terroristen handeln dagegen oft in losen Netzwerken oder sogar als Einzeltäter. Deshalb will Schäuble jetzt, dass das Bundeskriminalamt erstmals auch explizit zur Abwehr von künftigen Terrorgefahren zuständig wird.

Aus dem gleichen Grund will Justizministerin Zypries nun auch Einzeltäter und lose Netzwerke bei der Vorbereitung von Terroranschlägen bestrafen. Und natürlich soll die Polizei, um solche Taten verfolgen zu können, dazu auch Telefone und Wohnungen abhören können. Ganz automatisch würde daraus folgen, dass auch das Bundeskriminalamt bei der strafrechtlichen Verfolgung der Dschihadisten diese Kompetenzen hätte. Auf zusätzliche Präventivbefugnisse könnte das Bundeskriminalamt also durchaus verzichten.

Für das Bundeskriminalamt sind die Bestimmungen zur Gefahrenabwehr aber attraktiv, weil es hier selbstständig agieren kann und nicht der Leitung der Bundesanwaltschaft untersteht. Denn Generalbundesanwältin Monika Harms ist nur für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Die rechtsstaatliche Kontrolle ist bei der Strafverfolgung also höher als bei der Gefahrenabwehr. Dennoch wird sich wohl kaum jemand der tendenziellen Entmachtung von Monika Harms entgegenstellen. Nachdem die Bundesanwaltschaft im Vorjahr maßlos gegen militante Globalisierungsgegner und linke Feierabendzündler vorging, müsste sie sich einen Ruf als rechtsstaatliche Kontrollinstanz erst erarbeiten.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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1 Kommentar

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  • PG
    Peter Gabriel

    Es gäbe keine islamischen Terroristen, führte sich der Westen inklusive Deutschland nicht in deren Ländern auf wie christliche Terroristen.

    Zudem wird die Gefahr terroristischer Anschläge in Deutschland seit Jahren absichtlich völlig überzeichnet.

    Wirklich gefährlich für uns ist unsere eigene Regierung und natürlich die USA, die für immer mehr Hass auf alles Westliche sorgen.