Kommentar Antirassistische Mietklauseln: Kluge Regeln gegen alle Rassisten
Endlich scheint es zu gelingen, die unerträglichen Rechtsextremisten aus landeseigenen Häusern rauszuhalten. Mit einer klugen Regel: Ausgeschlossen werden nicht Rassisten, Rechtsextremisten und Antisemiten, sondern nur entsprechende Äußerungen.
Nazis müssen draußen bleiben. Endlich scheint es zu gelingen, die unerträglichen Rechtsextremisten aus landeseigenen Häusern rauszuhalten. Mit einer klugen Regel: Ausgeschlossen werden nicht Rassisten, Rechtsextremisten und Antisemiten, sondern nur entsprechende Äußerungen.
Von Rechts wegen müssen alle legalen Parteien gleichbehandelt werden. Das ist ein hohes demokratisches Gut. Doch um es zu garantieren, standen die Bezirke bisher vor der Wahl, ihre Räume entweder an alle zu vermieten - und damit auch an Nazis -, oder aber sämtliche politischen Veranstaltungen aus den landeseigenen Häusern zu verbannen - was einer Bankrotterklärung gleichkäme.
Die neue Regelung hingegen ist zielgenau. Sie schließt keine Akteure, sondern Handlungen aus. Das macht sie nicht nur theoretisch gerecht, sondern praktisch spannend. Denn was nach einer speziellen Anti-NPD-Regel klingt, trifft auch die Lautsprecher anderer Parteien.
Gerade erst haben sich Teile der Berliner SPD durch einen Gutachter bestätigen lassen, dass einige Aussagen ihres Parteigenossen Thilo Sarrazin keineswegs nur umstritten, sondern schlichtweg rassistisch waren. Zwar scheint es unrealistisch, dass ein Bezirk Vertragsstrafen von SPD, CDU, Linken oder Grünen verlangt, weil sich Redner bei einer Veranstaltungen der jeweiligen Partei rassistisch äußern. Berechtig aber ist eine antirassistische Vermietungsklausel nur dann, wenn sie von allen Parteien auch als Selbstverpflichtung verstanden wird - mit allen Konsequenzen.
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