Kommentar Airbnb: Von wegen Mieterschutz!
Städte wie Hamburg und Berlin machen mobil gegen Internetportale wie Airbnb. Aber wem dient diese Verteufelung der „shared economy“?
A irbnb ist der Teufel. Die weltweite Wohnungsvermietungs-Krake aus dem Internet ist schuld daran, dass wir in unseren Städten nicht mehr wohnen können. Weil sie Touristen aus aller Welt anlockt, die sich in beliebten Stadtvierteln breitmachen. Schlimm!
Tatsächlich ist die massive Umwandlung von Privat- in Ferienwohnungen in begehrten Innenstadtlagen ein Problem. Sie verknappt einen ohnehin engen Markt und führt so unmittelbar zur Mietsteigerung. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass Städte wie Berlin und Hamburg nun gegen die Auswüchse der Zweckentfremdung vorgehen.
Fatal aber ist, dass gleichzeitig das eigentlich lobenswerte Konzept der shared economy kriminalisiert wird. Denn die gelegentliche Überlassung von Zimmern oder auch der während des eigenen Urlaubs leerstehenden Wohnung verknappt keinesfalls den Wohnungsmarkt.
Im Gegenteil ermöglicht sie Städtern, die steigenden Mieten ein wenig durch das Einquartieren von Gästen auszugleichen. Und ganz nebenbei ergibt sich die Chance zur internationalen Begegnung auf privater Ebene – ist doch schön!
Warum also fördern die Stadtregierungen dieses wunderbare Wohnen-auf-Zeit-Konzept nicht? Zum Beispiel mit einer klaren Rechtslage, die komplette Umwandlung verbietet, echte Privatzimmervermietung aber ausdrücklich erlaubt? Die Vermutung liegt nah: weil es eigentlich gar nicht um den Mietmarkt geht.
Selbst in Tourismus-Hotspots wie Berlin ist maximal 1 Prozent der Wohnungen betroffen. Bis zu 20 Prozent aller Reisenden entscheiden sich allerdings mittlerweile für ein Privatquartier, statt ins Hotel zu gehen. Es sind also vor allem die Hoteliers, die ein Problem haben, nicht die Mieter.
Beim Umgang mit Portalen wie Airbnb geht es also vor allem um die Frage, wer vom Boom des Städtetourismus profitieren darf: Nur Hotelbetreiber? Oder auch die Menschen, die in den Städten wohnen?
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