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Kollegendresche

■ Geldstrafe für Polizisten: Bei Demo mit Schlagstock Zivilbeamtin verletzt

Berlin. Wer bei einer Demo von der Polizei grundlos vermöbelt wird, tut gut daran, selbst eine polizeiliche Erkennungsmarke in der Tasche zu tragen. Zumindest besteht dann die Chance, daß der Gewalttäter in Uniform zur Rechenschaft gezogen wird, wie ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten zeigt: Wegen Körperverletzung im Amt und gefährlicher Körperverletzung verurteilte es gestern einen Polizisten zu einer Geldstrafe von 4.500 Mark. Der 29jährige hatte eine Zivilkollegin in Szene-Outfit verfolgt und mit seinem Schlagstock am Kopf verletzt.

Bei dem Einsatz in Kreuzberg am Ostermontag 1992 war es nach einer Demo zu gewalttätigen Ausschreitungen mit Steinewürfen auf Polizisten gekommen. Der Beamte glaubte, eine Straftäterin zu verfolgen; die Frau habe in der Umgebung von Steinewerfern gestanden und sei vor ihm weggerannt. Der Schlagstock-Einsatz, so der Polizist, sei bei solchen Einsätzen für ihn das „effektivste und schnellste Mittel“ zur Festnahme. Es mache ihn „extrem betroffen“, eine Kollegin verletzt zu haben.

Die Polizistin sagte aus, daß in ihrer Umgebung keine Steine geflogen seien. Mit dem zwischen ziviler und uniformierter Polizei vereinbarten Kennwort habe sie sich nicht offenbart, weil das „durch den Helm ohnehin niemand hört“. dpa/taz

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