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Kohls „Vorsicht“ wird sich auszahlen

■ Der CDU drohen empfindliche Sanktionen im Millionenhöhe, keine Vernichtung

Willfried Penner von der SPD sieht die CDU schon vor dem „finanziellen Ruin“. Allein aus der Millionen-Spende des Waffenhändlers Schreiber ergäben sich Sanktionen von bis zu 13 Millionen Mark, rechnet der Vorsitzende des Innenausschusses vor. Hinzu kämen die Konsequenzen aus den auf Kohls Sonderkonten gezahlten Spenden – zumindest zwei bis drei Millionen Mark.

Allerdings ist die Rechnung des ehemaligen Staatsanwaltes Penner zweifelhaft. Das Parteiengesetz sieht vor, dass der doppelte Betrag einer nicht korrekt veröffentlichten Spende als Sanktion verhängt wird. Im Fall der Schreiber-Spende wären dies zwei Millionen Mark. Falls die Zahlung des Waffenhändlers zudem illegal war, müsste sie an das Bundestagspräsidium abgeführt werden.

Nach dem Verwaltungsverfahrensrecht ist allerdings auch eine Konstruktion denkbar, nach der die CDU zur Rückerstattung der gemäß dem Rechenschaftsbericht von 1991 gezahlten Staatsgelder verpflichtet würde. Weil der Bericht durch Auslassung der Schreiber-Spende falsch war, hätte die Partei Anspruch auf staatliche Zuwendung für das betroffene Jahr verloren. Ein Insider stellt jedoch klar, dass diese Konsequenz keineswegs sicher ist: „Diese Vorschrift ist im Ermessen der Behörde.“ Gemeint ist das Bundestagspräsidium – und das wird den finanziellen Ruin einer Partei kaum betreiben, selbst wenn sein Präsident Wolfgang Thierse SPD-Politiker ist. Die Sanktionen dürften so gewählt werden, dass die CDU zwar empfindlich getroffen, aber nicht vernichtet wird. Auch die CDU-Spitze ist da recht sicher: „So schlimm wird das wohl nicht.“

Völlig ungeklärt ist juristisch indes bisher der zweite große Komplex der Spenden- und Finanzaffäre der CDU: die Anderkonten des einstigen Parteipatriarchen Kohl. Theoretisch müsste die CDU ebenfalls das Doppelte solcher empfangenen Spenden als Strafe entrichten – also rund sechs Millionen Mark.

Doch sind nur Spenden von über 20.000 Mark von Sanktionen betroffen. Falls Kohl in Kenntnis des Parteiengesetzes – und der Flick-Affäre – vor allem nur kleinere Beträge entgegengenommen hat, zahlt sich diese Vorsicht jetzt aus. Reuters