Koalition einigt sich: Zeitarbeiter erhalten Mini-Mindestlohn
Die große Koalition hat sich auf eine Lohnuntergrenze für Leiharbeiter geeinigt. Allerdings sollen nur sittenwidrige Löhne verhindert werden - keinen Mindestlohn.
Nach monatelangem Streit haben sich die Koalitionsparteien auf Mindestlöhne in der Zeitarbeitsbranche geeinigt. Für die Zeitarbeit werde eine Lohnuntergrenze etabliert, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles am Dienstag. "Für die gesamte Branche haben wir damit eine Haltelinie nach unten", erklärte sie. Bis Ende Januar soll in einem Gesetzgebungsverfahren die entsprechende Lohnuntergrenze festlegt werden. Rund 700.000 Leiharbeiter würde die Regelung betreffen. Auch in fünf weiteren Branchen sollen künftig Mindestlöhne gelten.
Mit dem Beschluss meint die SPD, sich in dem zähen Streit um die Ausweitung von Mindestlöhnen durchgesetzt zu haben. Schließlich hatten die Unionsparteien in den vergangenen Monaten Mindestlöhne bei der Zeitarbeit immer wieder als unerlaubten staatlichen Eingriff in die Tarifautonomie bezeichnet und klargestellt, an den geltenden Tarifverträgen mit ihren äußerst niedrigen Löhnen festhalten zu wollen. Doch nicht nur über die Höhe des Lohns dürfte es noch zu Rangeleien mit dem Koalitionspartner kommen. Denn anders als von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) gefordert, wird die künftig geltende Lohnuntergrenze für Leiharbeiter nicht über das Entsendegesetz, sondern über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.
Das wiederum verbucht die Union als Erfolg. "Der Mindestlohn, so wie ihn die SPD gefordert hat, wird nicht kommen", sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla. Grund seiner Freude: Kein Tarifvertrag wird, wie es im Entsendegesetz der Fall gewesen wäre, für allgemein verbindlich erklärt. Stattdessen soll im Gesetz festgelegt werden, dass die Tarifverträge für die Zeitarbeit nur noch in einer bestimmten Spanne von den Tariflöhnen für die Stammbelegschaften des Unternehmens abweichen dürfen, für das der Zeitarbeiter arbeitet. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bot eine ähnliche Interpretation des Beschlusses. Man strebe "keine Vereinheitlichung" im Tarifsystem an, sagte sie: "Wir respektieren unterschiedliche Tarifverträge."
Und das könnte Folgen haben. Nach Meinung von Unions-Fraktionschef Volker Kauder wird sich die Bezahlung am niedrigsten Tariflohn der Branche orientieren. "Das ist momentan der Tarifvertrag der Christlichen Gewerkschaft", sagte Kauder. Auch Pofalla sagte, man könne so Hungerlöhne untersagen. Gemeint seien damit Entgelte, "die deutlich unterhalb der Flächentarifverträge und an der Schwelle zur Sittenwidrigkeit liegen".
Entsprechend enttäuscht reagierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Dort wird gefürchtet, dass künftig Billig-Tarifverträge "sogenannter christlicher Gewerkschaften" zum Maßstab der Lohnuntergrenzen gemacht werden können. "Ganz offensichtlich hat sich hier die CDU durchgesetzt und will auch weiterhin Löhne umsetzen, die nicht existenzsichernd sind", sagte DGB-Vorständler Claus Matecki. Die Lohnuntergrenzen seien unzureichend und nicht existenzsichernd. "Es wäre ein Gebot der Stunde gewesen, jetzt die Zeitarbeit in das Entsendegesetz aufzunehmen", so Matecki.
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gab sich am Dienstag dennoch zufrieden. "Dies ist ein sehr starkes Kernanliegen der SPD gewesen", sagte er. Man habe sich die Einigung teuer erkaufen müssen, indem man auf die Forderung verzichtet habe, die Reichensteuer zu erhöhen.
Bislang gibt es Mindestlöhne für etwa 1,8 Millionen Arbeitnehmer im Baugewerbe, Gebäudereiniger-Handwerk und bei den Briefdiensten. Bereits am Montag hatten sich die Koalitionsparteien darauf geeinigt, in fünf weiteren Branchen Mindestlöhne einzuführen: bei den Pflegediensten, der Abfallwirtschaft, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie den industriellen Großwäschereien und den Bergbauspezialdiensten. Die Aufnahme dieser Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll bis Ende Januar vom Bundestag beschlossen sein.
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