Koalition beschließt Betreuungsgeld: "Herdprämie" in Sicht

Die Regierungskoalition will für Kleinkinder, die nicht in die Kita gehen, ein Betreuungsgeld von bis zu 150 Euro pro Monat zahlen. Der Bundesrat kann das noch stoppen.

Gutes Signal für Familien? Die Herdprämie. Bild: flobox / photocase.com

BERLIN taz | Nach jahrelangem Streit in schwarz-gelben Reihen hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP am Sonntagabend beschlossen, das umstrittene "Betreuungsgeld" einzuführen.

Geplant ist, ab dem Jahre 2013 zunächst eine Unterstützung von monatlich 100 Euro für Kinder im Alter von zwei Jahren zu gewähren, wenn die Eltern den Nachwuchs zu Hause betreuen und nicht in eine Kita geben. Ab 2014 soll das Betreuungsgeld dann auf 150 Euro steigen und auf Kinder im Alter von zwei und drei Jahren ausgeweitet werden.

Das Ja der Koalition zum Betreuungsgeld sei "ein sehr gutes Signal für Familien", erklärte die familienpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär. Die geplante Sozialleistung vermittele "jungen Eltern, dass sie durch die Familienpolitik des Bundes nicht in ein bestimmtes Lebensmodell gedrängt werden".

Zu Details des Betreuungsgeldes wollte der Sprecher des Bundesfamilienministeriums, Christoph Steegmans, am Montag keine Stellung nehmen. Offen ist insbesondere, ob auch Mütter oder Väter, die ihr Kind nur stundenweise in eine Kita geben und Teilzeit arbeiten, in den zumindest anteiligen Genuss der Sozialleistung kommen. In der Vergangenheit hatte sich Familienministerin Kristina Schröder (CDU) dafür ausgesprochen, das Betreuungsgeld auch an Eltern zu zahlen, die Teilzeit arbeiten. Eine Obergrenze von 20 Wochenstunden war im Gespräch.

Die Zahl der Anspruchsberechtigten ist hoch, weil der Kitaausbau lahmt. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2010 gehen in Deutschland von den zweijährigen Kindern im Westen nur gut ein Drittel in eine Kita oder Tagespflegestelle, im Osten sind es 81 Prozent. FDP-Generalsekretär Christian Lindner erklärte am Montag, das Betreuungsgeld müsse auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Damit bekämen Empfänger von Hartz IV keine Zuschüsse.

Obwohl über das Betreuungsgeldgesetz seit Jahren geredet wird, konnte das Ministerium am Montag nicht sagen, ob es im Bundesrat zustimmungspflichtig sein wird. Wäre es zustimmungspflichtig, könnte die Länderkammer das Gesetz kippen, da Union und FDP hier keine Mehrheit besitzen.

Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Caren Marks, sagte der taz, die Auszahlung des Betreuungsgeldes werde "aller Voraussicht nach über die Länderebene zu regeln sein. Damit wäre es zustimmungspflichtig." Sie bezeichnete das geplante Betreuungsgeld als "familienpolitischen Blindflug der schwarz-gelben Bundesregierung". Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) kündete eine Bundesratsinitiative gegen die als "Herdprämie" verschriene Sozialleistung an.

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