Knöllchen für Falschparken: Ein Parkschein, der sich lohnt

Das Bußgeld für Falschparker soll erhöht werden. Begründund: Das kleine Verwarnungsgeld stehe oft in keinem Verhältnis zur teuren Parkgebühr.

Die Strafen für Parkzeitvergehen sind seit 1990 nicht mehr angepasst worden. Bild: dapd

BERLIN taz | Beim Parken in deutschen Innenstädten stellen viele Autofahrer im Kopf eine spontane Kosten-Nutzen-Rechnung auf: Was kostet das Parkticket, wie teuer ist der Strafzettel, wie wahrscheinlich die Kontrolle? Bei Parkschein-Preisen von bis zu drei Euro pro Stunde, etwa in Berlin, wird schnell klar: Ein Schein lohnt oft nicht, da ein Strafzettel – mit Kosten ab fünf Euro – nur wenig teurer ist.

Dies ist nun anscheinend auch der deutschen Politik aufgefallen: Ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums vom Montag sieht vor, die Bußgelder zu erhöhen. Fünf Euro mehr sollen ab April 2013 für Parkzeitverstöße fällig werden. Einige Autofahrer verzichteten derzeit „bewusst auf die Zahlung der Parkgebühr“ und nähmen „stattdessen das Verwarnungsgeld in Kauf“, so die Begründung im Entwurf.

Die derzeit geltenden Sätze hätten „keine präventive Wirkung mehr“, heißt es weiter. Wer sein Auto ohne Parkschein, ohne Parkscheibe oder bis zu 30 Minuten länger als der Parkschein erlaubt stehen lässt, dem droht bisher ein Bußgeld von 5 Euro – wenig bedrohlich angesichts der Parkscheinpreise.

Ab April sollen 10 Euro fällig sein, ein Ticket lohnt sich dann deutlich mehr. Auch längere Parkzeit-Überschreitungen werden um 5 Euro teurer: Wer drei Stunden zu lange parkt, muss ab April 25 Euro statt nun 20 Euro zahlen.

„Speziell das Fünf-Euro-Knöllchen funktionierte einfach nicht“, sagt Marc Schulte (Grüne), Stadtrat für Stadtentwicklung in Berlin-Charlottenburg. Es sei verständlich, dass einige Autofahrer bisher keine Parktickets gezahlt hätten. Die nun geplante Änderung sei darauf zurückzuführen, dass etwa die Großstädte „immer wieder gebetsmühlenartig auf das Problem hingewiesen“ hätten, sagt Schulte. Die Bußgelder für Falschparken liegen in Zuständigkeit des Bundes und waren zuletzt 1990 erhöht worden.

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