: Knast-V-Männer illegal
■ Santa Fu: Heroin-Deal mit Ausbrecher widersprach Weisung der Justizbehörde
Freiheit gegen Heroin: Der offenbar von V-Männern organisierte Heroinhandel, der einem Knacki gegen Stoff zum Ausbruch aus Santa Fu verhelfen sollte (taz vom 24.6.95), fand entgegen der Weisung der Justizbehörde statt.
Das jedenfalls glaubt die GAL und verlangt in einer heute eingereichten kleinen Anfrage vom Senat eine Klärung der Vorfälle. In einem Brief vom Dezember vorigen Jahres hatte die Justizbehörde klargestellt, daß der „Einsatz von Gefangenen als Vertrauenspersonen der Anstalt gegen Mitgefangene“ rechtlich nicht zulässig sei.
Trotzdem geht aus den Akten im Ausbruchsfall Mehmet D. eindeutig hervor, daß sein Knast-Kumpel als Spitzel tätig war. Außerdem liegt der taz eine eidesstattliche Erklärung eines Knackis vor, der behauptet, man habe unter Druck versucht, ihn als V-Mann anzuwerben.
GAL-Referent Peter Mecklenburg hält den Sicherheitsbeauftragten Hans Seemann, der bereits im März im „Knast-Lauschangriff“ auf Justizbehördenreferent Jürgen Weinert eine unrühmliche Rolle gespielt hatte, für den Drahtzieher des Deals. Hier hätte Seemann mal wieder „seine über Jahre erprobte dubiose Rolle entgegen der Weisung der Behörde“ gespielt, so Mecklenburg. Diese V-Mann-Aktionen bewegten sich außerhalb der Kontrolle des Strafvollzugsamtes.
Mit einem steifen Dementi weist die Justizbehörde die GAL-Vorwürfe zurück. „Gegen die Weisung wurde nicht verstoßen“, teilte Behördensprecherin Sabine Westphalen mit. „Es hat weder eine allgemeine noch eine gezielte Anwerbung gegeben.“ GALier Mecklenburg weiß aber, „daß laut Anklageakte mindestens sechs mal ein V-Mann angesetzt wurde.“ Jetzt wolle seine Partei nicht nur den Senat zur Rede stellen, sondern auch einen im vorigen Jahr nach den Beteuerungen der Justizbehörde zurückgezogenen Antrag in die Bürgerschaft einbringen. Silke Mertins
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