■ Knackis nach Sachsen-Anhalt: Zweitstrafe
Seit dem Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1976 warten die Berliner Knackis sehnsüchtig auf dessen Realisierung. Der offene Vollzug, so das Gesetz, soll zum Regelvollzug werden, um die Wiedereingliederung der Gefangenen zu verbessern. Gemessen an den Verhältnissen des bayrischen Strafvollzugs und denen anderer schwarz regierter Bundesländer, herrschen in den Berliner Knästen allerdings fast rosige Zustände. Bei den Gefangenen in der Provinz ist der Tegeler Knast deshalb gut angesehen, weil es dort ein großes Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten gibt: vom Schuhmacher über Maler bis zum Koch – fast alles kann man lernen. Ob das in einem Knast in Sachsen-Anhalt der Fall ist, muß bezweifelt werden. Außerdem gibt es in Tegel die Langzeitsprechstunde in der Sozialtherapeutischen Anstalt. Auch wenn diese nur für privilegierte Gefangene gilt: in welchem anderen Knast der Bundesrepublik können Insassen stundenlang mit ihrer Freundin in einer kleinen Wohnung zusammensein?
Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) wäre gut beraten, über andere Modelle zur Bewältigung des Problems der Überbelegung nachzudenken, als Gefangene nach Sachsen-Anhalt abzuschieben. Auch für Insassen, die in Berlin keine persönlichen Bindungen haben und die keinen Besuch bekommen, käme so eine Verlegung einer zweiten Bestrafung gleich. Denkbar wäre ein Vollstreckungsstopp für Gefangene, die die Hälfte der Strafe abgesessen haben. Diesen Gedanken hat Peschel-Gutzeit bei ihrem Amtsantritt ja schon einmal formuliert. Was sie jetzt vorhat, erinnert an die Zeiten unter dem Hardliner, dem Justizstaatssekretär Alexander von Stahl. Der ließ sogenannte Vollzugsstörer zur Disziplinierung nach Bayern verlegen. Peter Lerch
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