: Klimmt nimmt Strafbefehl an
TRIER afp ■ Das Amtsgericht Trier hat gegen Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt (SPD) Strafbefehl erlassen. Klimmt kündigte gestern bereits an, dass er den Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen des Nettolohns annehme, aber durchaus nicht an Rücktritt denke. Das Gericht war einem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die einen Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue beantragt hatte, weil Klimmt als Präsident des 1. FC Saarbrücken einen Scheinvertrag unterschrieben haben soll. Der frühere saarländische Landeschef hatte bereits zuvor einen Rücktritt wegen der Doerfert-Affäre abgelehnt. Der Geschäftsführer der Caritas-Trägergesellschaft ctt, Hans Joachim Doerfert, steht wegen Untreue vor dem Landgericht Koblenz.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen