: Klassenfahrten ohne Bahlsen
CELLE dpa ■ Im Streit um gesponserte Klassenfahrten durch die Firma Bahlsen haben Verbraucherschützer vor dem OLG Celle Recht bekommen. Bahlsen dürfe die auf Produktverpackungen und im Internet laufende Sammelpunkteaktion für die Werbekampagne „Sammeln für die Klassenfahrt“ unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 nicht fortführen. Anders als das Landgericht Hannover in erster Instanz werteten das OLG die Kampagne eindeutig als Wettbewerbsverstoß. Weitere Einzelheiten aus der Urteilsbegründung gab es noch nicht bekannt. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge sah das Gericht keine Ernst zu nehmende Alternative zum Kauf der Bahlsen-Produkte, um an die Sammelpunkte zu gelangen.