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Klagen gegen Tacheles

■ Oberfinanzdirektion schickt 30 Künstlern Räumungsbriefe. Prozedur dauert bis 1999

Die Künstler im Kunsthaus Tacheles müssen ihre Ateliers verlassen. In den nächsten Tagen gingen den 30 Künstlern Räumungsklagen zu, sagte ein Sprecher der Oberfinanzdirektion (OFD) gestern. Das Landgericht hatte die Tacheles-Betreiber bereits im Oktober vergangenen Jahres zur Räumung des maroden Gebäudes verpflichtet. Die Ateliernutzer müssen einzeln herausgeklagt werden.

Der für das Tacheles-Café gerichtlich erwirkte Räumungstitel solle nach dem Wechsel des Café- Pächters jetzt auf den neuen Pächter umgeschrieben werden, hieß es. Die Oberfinanzdirektion, die Gebäude und Grundstück für den Bund verwaltet, will die Ruine in der Oranienburger Straße an die Kölner Fundus Gruppe verkaufen.

Fünf der 30 Künstler seien im Ausland gemeldet, sagte der Behördensprecher. Für die Zustellung der Räumungsklagen an deren Wohnort müßten möglicherweise die Botschaften der entsprechenden Länder eingeschaltet werden. Vermutlich werde es sich noch bis in das nächste Jahr hineinziehen, bis alle Tacheles-Nutzer das Gebäude verlassen haben, sagte der OFD-Sprecher.

Alternative Künstler hatten 1990 das ehemalige Kaufhaus in der Oranienburger Straße besetzt und die Ruine so vor dem Abriß bewahrt. Das halbverfallene Tacheles beherbert neben Ateliers auch Probenräume, einen Theatersaal und ein Kino. dpa

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