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Klagen gegen Sozialhilfesatz

■ Statistikmodell kürzt monatliche Unterstützung

In Bremen wird die Sozialhilfe vom 1. Juli an mit zweierlei Ellen gemessen. Bis zu 45 Mark weniger wird die Sozialhilfe insbesondere jugendlicher Antragsteller im Gegensatz zum derzeit gültigen Regelsatz aufweisen, wenn das Geld neu beantragt und die Bedürftigen deshalb keine „Besitzstandswahrung“ geltend machen können. Auf einer Pressekonferenz forderte die Solidarische Hilfe gestern deshalb alle SozialhilfeempfängerInnen auf, gegen die neuen Sätze vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

Die neue Berechnungsgrundlage nach dem Statistikmodell, die vom 1. Juli an gelten soll, erhöht zwar den Regelsatz des Haushaltsvorstandes einer Familie um 23 Mark, jedoch ziehen die Behörden bei Kindern bestimmter Altersgruppen 24 bis 28 Mark wieder ab. Eine fünfköpfige Familie verliert so 50 Mark/Monat.

Wesentlich schlechter bei der neuen Bemessungsgrundlage stehen sich auch die arbeitslosen und ungelernten Jugendlichen zwi

schen 18 und 23 Jahren. Ihr Geld schmilzt von 451 auf 406 Mark im Monat. Herbert Wiedermann von der Solidarischen Hilfe vermutet hinter den Kürzungen einen Willkürakt gegen die Jugendlichen und ihre Familien: „Die Familien sollen die Kosten für die Arbeitslosigkeit zahlen, die Jugendlichen sollen zu Hause bleiben“.

Da die Kürzungen bei den Betroffenen für Zoff sorgen könnten, hat der Senat seine Sparmaßnahmen etwas weicher zu betten versucht. Die „Besitzstandswahrung“ garantiert die Zahlung der alten Sätze, bis die Haushaltsangehörigen in die nächste Altersstufe hineingewachsen sind. Wer neu beantragt, bekommt allerdings weniger Geld.

„Auch in der Sozialbehörde hält man eine Klage für erfolgversprechend“, meinte Herbert Thomsen von der Solidarischen Hilfe. Die Politiker rechneten aber mit der Zeit: Bis die möglichen Prozesse durch die Instanzen sind, spart der Senat die angemessene Sozialhilfe. ma

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