Klage über VW-Gesetz abgewiesen: Alles bleibt beim Alten
Der Europäische Gerichtshof hat eine erneute Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz abgewiesen. Niedersachsen als Aktionär behält sein Vetorecht.
BRÜSSEL rtr | Das Gesetz zum Schutz des Volkswagen-Konzerns vor feindlichen Übernahmen bleibt bestehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Dienstag eine Klage der EU-Kommission gegen das seit 53 Jahren bestehende VW-Gesetz zurück. Die Sperrminorität Niedersachsens als Aktionär von Europas größtem Autobauer verstoße nicht gegen geltendes EU-Recht, urteilten die Richter. Deutschland sei seinen Verpflichtungen aus dem Urteil des EuGH von 2007 zum VW-Gesetz fristgemäß nachgekommen.
Das Gericht folgte damit wie erwartet der Einschätzung von Generalanwalt Nils Wahl, der Ende Mai für eine Zurückweisung der Klage plädiert hatte. Deutschland entgeht damit zugleich einer Geldstrafe der EU-Kommission, die sich auf 70 Millionen Euro hätte summieren können. Das VW-Gesetz macht eine feindliche Übernahme des Wolfsburger Konzerns praktisch unmöglich.
Die Kommission hatte Deutschland vorgeworfen, ein Urteil des EuGH von 2007 zum VW-Gesetz nicht vollständig umgesetzt zu haben. Damals hatte der Gerichtshof Deutschland dazu verdonnert, das Gesetz zu ändern, da es den freien Kapitalverkehr einschränke und feindliche Übernahmen unmöglich mache.
Nach dem Urteil strich die damalige Bundesregierung zwei der drei beanstandeten Regeln aus dem Gesetz – das Entsenderecht in den Aufsichtsrat und das Höchststimmrecht von 20 Prozent. Sie behielt die Sperrminorität Niedersachsens aber bei. Die EU-Kommission beharrte darauf, dass auch diese Hürde abgeschafft wird. Sie will generell den staatlichen Einfluss bei Unternehmen zurückdrängen.
Die Abweisung der Klage hat vor allem politische Bedeutung, denn die hauseigene Satzung von Volkswagen gesteht Niedersachsen mit seinen 20 Prozent bei wichtigen Entscheidungen ohnehin ein gehöriges Maß an Mitspracherecht zu. Das Land ist zweitgrößter VW-Aktionär hinter der Porsche Automobil Holding SE mit knapp 51 Prozent und vor dem Emirat Katar mit 17 Prozent.