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Klage gegen Verfassungsrichter

Frankfurt (taz) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge Vermieter Eigenbedarf nicht mehr nachweisen müssen, sind zwei Gerichte in Frankfurt und Gießen den Verfassungsrichtern gefolgt und verurteilten Mieter wegen Eigenbedarf der Vermieter zum Auszug. Dagegen hat der Frankfurter Rechtsanwalt Christoph Kremer inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt und einen Befangenheitsantrag gegen drei Bundesverfassungsrichter gestellt.