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Klage gegen MLP zurückgewiesen

FRANKFURT/M. rtr ■ Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat eine von Aktionären eingereichte Klage gegen eine Kapitalerhöhung des Heidelberger Finanzdienstleisters MLP zurückgewiesen. Die Zustimmung der Hauptversammlung zu der angefochtenen Kapitalerhöhung verstoße nicht gegen das Aktienrecht, begründete das OLG die Entscheidung. MLP habe seine Informationspflichten gegenüber den Aktionären nicht verletzt –und nur darauf hätte man eine Anfechtungsklage stützen können. Bei der umstrittenen Kapitalerhöhung hatten die beiden Großaktionäre von MLP, Vorstandschef Bernhard Termühlen und der Aufsichtsratschef Manfred Lautenschläger, ihre Beteiligung an der Konzern-Holding auf rund 47 Prozent von 33 Prozent aufgestockt. Sie hatten ihre Minderheitsbeteiligungen an vier MLP-Töchtern in Aktien der börsennotierten Holding umgetauscht. Diese wurde damit einziger Aktionär. Die Kleinaktionäre fühlen sich dabei übervorteilt. Die Bewertungen für die Töchter seien unangemessen gewesen, hatten die Kläger kritisiert.

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