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Klage gegen Luxus-Hotel abgewiesenKeine Wellness für NPD-Chef

Ein Hotelchef verwehrte Udo Voigt den Hotelaufenthalt. Das Landgericht Frankfurt/Oder wies die Klage dagegen jetzt ab. Das Urteil gilt als Präzedenzfall für den Umgang mit rechtsextremen Kunden.

Würde das Wohlfühlgefühl der Gäste beeinträchtigen: NPD-Chef Udo Voigt. Bild: reuters

FRANKFURT/ODER taz | Der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt hat keinen Anspruch auf Wellness-Wochenenden in einem Luxus-Hotel im brandenburgischen Bad Saarow. Das Landgericht Frankfurt (Oder) wies am Dienstag seine Klage gegen ein Hausverbot in dem Vier-Sterne-Spa-Resort ab.

Das schwulenfreundliche Hotel hatte sein Hausverbot gegen Voigt mit dessen politischer Überzeugung begründet und erklärt, die Anwesenheit des NPD-Mannes könne das "Wohlfühlgefühl" der Gäste beeinträchtigen. Die Streitigkeit gilt als wichtiger Präzedenzfall für den Umgang der Gastronomie mit rechtsextremen Kunden.

Zwar werde das Persönlichkeitsrecht Voigts durch das Hausverbot eingeschränkt, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung: "Aber daraus ergibt sich noch keine Rechtswidrigkeit." Schließlich umfasse das Hausrecht des Hoteliers auch die Freiheit, Verträge zu schließen. Auch die Sorge des Hotels um sein Image und seine Außenwirkung sei berechtigt.

Das Antidiskriminierungsgesetz war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht anwendbar. Denn in der EU-Richtlinie, die dem deutschen Gesetz zugrunde liegt, komme die Weltanschauung zwar als Diskriminierungsmöglichkeit vor. Der deutsche Gesetzgeber habe dieses Kriterium aber nicht in die entsprechenden Paragraphen des Antidiskriminierungsgesetzes übernommen.

Der Hotel-Direktor Heinz Baumeister freute sich über die Entscheidung: "Wir versprechen unseren Gästen ein tolerantes Umfeld und dafür müssen wir kämpfen", sagte er. Voigt hingegen will das Urteil vor dem Oberlandesgericht Brandenburg anfechten. Bei der mündlichen Verhandlung vor knapp vier Wochen hatte der NPD-Chef seine über den Billiganbieter Tchibo gebuchten Luxus-Wochenenden noch damit begründet, er brauche "die Wohlfühlatmosphäre dieses Hotels, um sich für den politischen Kampf zu stärken". Daraus wird nun vorerst nichts mehr.

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38 Kommentare

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  • J
    Julia

    Ich habe selbst in diesem Hotel einen schönen Urlaub verbracht. Wenn jemand neben mir auf der Saunabank gesessen hätte, der weiß beim Fußball nicht nur für eine Trikot-Farbe hält und den Nationalsozialismus verherrlicht, hätte sich der Wellness-Effekt sicher nicht eingestellt!

    Danke, Herr Baumeister, ich komme ganz sicher wieder!

  • TG
    Timo Grassi

    Ich glaube nicht, dass man den Rechtsradikalismus mit seinen eigenen Waffen schlagen kann und befürchte vielmehr, dass solche Nachrichten bei der Rekrutierung des Nachwuchses als Steilvorlagen genutzt werden.

     

    Oder glaubt wirklich jemand, dass der Herr Voigt dann, wenn er bundesweit Hausverbot geniesst, zusammen mit seinem Fanclub eine Kehrtwendung vollziehen wird?

  • M
    Micha

    Ein Hotel ist kein Krankenhaus, keine öffentliche Einrichtung. Es werden auch Leute nicht in Clubs gelassen, weil sie zum Beispiel zu "brav" aussehen. Es muß einem Hotelier, Bar- oder Cafébesitzer doch freistehen, wen er beherbergen oder bedienen darf und wen nicht. Ein Zeichen in Sachen Toleranz setzen zu wollen, indem man sich intolerant verhält und Gäste abweist ist als Begründung jedoch genauso albern wie ein Herr einer menschenfeindlichen Organisation, der sich durch Antidiskriminierungsgesetze schützen möchte. Herr Voigt ist keine unbekannter und daß ein Hotelier um das Wohlbefinden seiner anderen Gäste und wirtschaftlicher Einbußen durch mögliche Stornierungen besorgt ist, liegt nah und sollte als Begründung reichen.

  • F
    fragezeichen

    Mir drängt sich die Frage auf, warum der Herr Voigt solchen großen Wert darauf gelegt hat, sich gemeinsam mit Homosexuellen etwas Wellness zu gönnen, dass er sogar für sein vermeintliches Recht klagt...

     

    Es wäre doch geradezu tragisch, wenn durch die auf den ersten Blick vollkommen gerechtfertigte Entscheidung des Hotelbesitzers ein Coming Out verhindert worden wäre...

  • V
    vampirengel

    Gute Entscheidung! Kein Fussbreit den Faschisten!

  • DH
    Daniel Herz

    Hach, immer wieder süß, wie NPD Typen tränenreich unter grausamster Diskriminierung leiden, um 3 Minuten später alles zu diskriminieren was bei drei nicht auf den Bäumen ist.

    schluchz...

  • DS
    Dr. Schreck

    So ganz unproblematisch ist diese Entscheidung auch in meinen Augen nicht, auch wenn ich dem rechten Sumpf keinerlei Sympathie entgegenbringe. Dennoch muss Toleranz auch so jemanden mit einschließen.

     

    Allerdings halte ich es für falsch, als mögliches Gegenbeispiel die Linke oder die Grünen heranzuziehen - die NPD steht nicht nur für eine Politik, die man mögen kann oder nicht, sondern auch für ein menschenverachtendes, tendenziell gewaltbereites Verhalten. So gesehen ist es nicht unbedingt die parteipolitische Gesinnung, sondern die tatsächlich bereits in der Realität zu oft gesehene Konsequenz der NPD-Ideologie, die Herrn Voigt hier ein Bein stellt.

     

    Und um das, was viele hier schon gesagt haben, auch nochmal zu sagen: Wenn ein Punk oder ein prominenter linksradikaler Krawallmacher in ein Nobelhotel geht, fliegt der auch schneller raus, als er "Piep" sagen kann. Hotels haben Hausrecht, und ein "schwules" Hotel braucht deswegen keine öffentlich bekannten Antischwulen reinzulassen und so sein Publikum zu düpieren. So wie ein Steakhaus auch keinen radikalen Veganeraktivisten, der für seine öffentlichen Stänkerein bekannt ist, dulden muss, auch wenn der Veganer recht hat.

     

    Es muss in der Öffentlichkeit endlich klar werden, dass die NPD keine "normale" Partei ist, sondern auf gefährlichem, menschenverachtendem, verfassungsfeindlichem Gedankengut beruht, und dass es nicht selbstverständlich werden darf, dass dieses Gedankengut so langsam in der gesellschaftlichen Mitte ankommt.

     

    MfG, Dr. Schreck

  • O
    olovski

    Aber fakt ist doch auch, dass der Hotelbetreiber Hausrecht hat. Ich lass auch nicht jeden in meine Wohnung und muss mich dann auch nicht rechtfertigen.

  • RD
    Richard Detzer

    Ich glaube erkennbar war, daß Herr Voigt sich ohne politisch extreme Aktivitäten in dem Hotel aufhalten wollte. Er ist, glaube ich, Deutscher.

    Herr Voigt ist ja nicht dem amerikanischen Beispiel gefolgt, und ist wie Lady Gaga in die Kabinen der schwulen Mitspieler eingedrungen, um dort Publicity abzuholen.

    Man sieht, was im deutschen Urteilsrecht derzeit für Fälle einerseits ignoriert, andererseits registriert und hervorgehoben werden. Hühner im Hühnerstall geben dazu den besten Kommentar.

  • D
    DiversityAndEquality

    Es ist erfreulich, dass sich allmählich auch bei der deutschen Justiz die Erkenntnis durchsetzt, dass Rassismus und alle anderen Formen der Xenophobie (dazu gehört auch Homophobie bzw. Hassverbreitung gegen Homosexuelle, wie er in einigen Kommentaren hier zu Tage tritt!) und selbstverständlich neonazistisches Gedankengut KEINE demokratisch akzeptable oder legitime "Meinung" darstellen.

     

    Insofern ist es auch absurd, wie einige hier in reichlich lächerlicher Manier versuchen, die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien oder überhaupt den dringend notwendigen und weiter auszubauenden Diskriminierungsschutz, der gerade vor den Folgen von Menschenhass in all seinen Erscheinungsformen schützen soll (die deutsche Geschichte hat uns gelehrt, gegen wen sich dieser richtet!), hier zur Salonfähigmachung eben solcher rechter Hassverbreitung zu missbrauchen.

  • D
    deutschunddochganzokay

    Wellness und NPD vertragen sich nicht. Ist doch klar.

  • O
    Oliver

    Ein offenes "du bist hier nicht erwünscht" wäre vermutlich besser als diese lustigen Begründungen.. intollerant um Toleranzu zeigen.. toll

  • R
    rite

    Extremere Anhänger der "Weltanschauung" des Hrn. Voigt sind bekannt dafür, in Rotten Jagd auf z.B. Ausländer, Behinderte und Schwule zu machen, was gelegentlich tödlich ausging. "Intolerant" ist dafür wohl nicht der richtige Begriff. Nur um mal darauf hinzuweisen, WEN man nicht im eigenen Haus bedienen möchte. Es geht nicht um Behinderte, denen der Service verweigert wird: die tun keinem was und können deswegen Toleranz einfordern.

     

    Hier geht es aber um eine vom Verfassungsschutz bis zur Absurdität überwachte Vereinigung, deren Gedankengut in nicht unwesentlichen Teilen auf Leute zurückgeht, die vor ein paar Jahrzehnten Schwule in Lagern mit einem rosa Dreieck gekennzeichnet und umgebracht haben. Wenn das kein Grund wäre, sind es die rechtsextremen Beißer-Trupps auf den Straßen, die diesem Urteil Bestand geben werden. Solch Geistes Kindern gegenüber wird Intoleranz hoffentlich gerichtsfest sein.

  • R
    Rechtsverdreher

    Spätestens in der nächsten Instanz wird das urteil kassiert - nur wird darüber keiner berichten.

  • L
    Larens

    Vielleicht ist das rechtlich fraglich. Aber: Mit normalem Menschenverstand (immer besser als bloß Paragraphen)absolut nachzuvollziehen. Jemand der seinerseits selbst in all seinem Denken, Handeln und Reden Hass schürt und diskriminiert, sollte sich selbst auf keinen Fall auf ein Antidiskriminierungsgesetz berufen können. Er ist völlig zu recht "hier nicht erwünscht".

  • E
    egal.

    aua. haben einige der kommentierenden den artikel überhaupt gelesen? das agg war hier gar nicht anwendbar! der fall lässt sich vollständig mit allgemeinem vertragsrecht lösen: die privatautonomie beinhaltet nicht nur eine gestaltungsfreiheit, sondern auch eine ABSCHLUSSfreiheit. was heißt das? jeder sucht sich grundsätzlich aus, mit wem er verträge abschließt. das ist in einigen bereichen eingeschränkt (stichwort girokonto); bei einem hotel wird man wohl aber kaum einen anspruch auf vertragsschluss erstreiten können. das urteil wird also sicher bestand haben. anders liegt der fall, wenn der wirt sich tchibo gegenüber bereit erklärt hat, die leistung jedem gegenüber zu erbringen, der dort das ticket kauft. aber das hätte der richter sicherlich gesehen.

  • HP
    H. P. Petersen

    Schön! Ich hoffe doch, dieses Urteil ist rechtskräftig. Denn damit könnte man ja auch die durch weit überproportionale Gewaltbereitschaft auffallenden Anhänger einer anderen schwulenfeindlichen Weltanschauung aus gastronomischen Freizeiteinrichtungen heraushalten um so das Wohlbefinden der Gäste- und das Image des Hauses zu fördern. Bisher wurde man bei dieser Problemgruppe ja immer durch das "Antidiskriminierungsgesetz" gegängelt.

  • LH
    Lalas Hempel

    Ich finde es richtig, denn durch seine "politische Anschauung" wiederspricht er nicht nur dem Grundgesetzt, er spricht sich klar dagegen aus.

    Das ausgerechnet Herr Vogt sich auf einen Passus des Anti-Diskriminierungs-Gesetztes stützt ist schon sehr zynisch.

    Selbst wenn das Urteil revidiert werden sollte, ist es richtig das es Leute gibt, die sich für die Freiheit und Gleichheit aller Menschen einsetzten. Menschen, die gegen diese Freiheit sind, muss eine klare Abfuhr erteilt werden.

    Am liebsten sollte Herr Vogt bei jedem Kaffee den er kauft, diese Problem haben.

  • A
    andrea

    Bedenklich. Auch ich teile die Ansicht der NPD nicht. Dies vorausgeschickt, stellt sich mir aber die Frage, wo fängt Toleranz an und wo hört sie auf? Was wäre, wenn demnächst ein Politiker der GRÜNEN im Job, im Hotel oder im Krankenhaus abgewiesen wird mit dem Hinweis, dessen Anwesenheit würde die anderne Kunden/Gäste und Patienten beeinträchtigen? Es ist eine erhebliche Schieflage in Deutschland entstanden und eine große Orientierungslosigkeit in dessen Zuge Andersdenkende sehr wohl diskriminiert und verfolgt werden. Herr Vogt muss alle Rechte dieser Gesellschaft haben, auch wenn er in politischer Hinsicht ein dummer Spinner zu sein scheint.

  • C
    ckds

    ich finde es ok, wenn ein hotel diesem menschen dienstleistungen verweigert.

    sicher gebe ich pyro recht, dass man menschen prinzipiell nicht wegen ihrer politischen einstellung diskriminieren darf, allerdings ist herr voigt ja nicht irgendein rechter, sonder steht beispielsweise auch für homophobie. und wenn sich andere gäste dadurch belästigt fühlen, ist es ok ihn rauszuwerfen. und das gericht hat ja nicht gesagt "sehr schön, macht weiter so", sondern nur, dass es rechtens war.

    sonst wäre unter umständen ja sogar wirtschaftlicher schaden entstanden. und wenn in einem luxushotel irgendein gammliger punk (:P) auftaucht hat der es wahrscheinlich auch nicht einfach ein zimmer zu bekommen.

    dd

  • CC
    Claus Carstensen

    Das ist doch weniger ein Politikum, auch wenn das der NPD-Chef gerne hätte.

     

    Ein Aufenthalt von einem so geschäftsschadigenden Menschen wie ihm würde schlicht in einer größeren Anzahl von Zimmerkündigungen, Abreisen und allgemein einem wahrscheinlich dauerhaften Verlust an Buchungen resultieren.

     

    Das wäre für den Hotelier ein dramatischer wirtschaftlicher Verlust, den auch ich an seiner Stelle klar nicht akzeptieren würde, nur um einem Menschenfeind einen Gefallen zu tun.

  • T
    Thomas

    Man darf gespannt sein, wie die taz reagiert, wenn einmal einem Linken der Aufenthalt in einem Hotel aufgrund seiner politischen Einstellung verwehrt wird...

     

    Für mich ist dieser Fall typisch für die Probleme in unserem Land. Das Recht gilt nur einseitig.

  • O
    Olaf

    Typisch, da wird ständig ausgegrenzt, diffamiert und zu Gewalt an andere aufgerufen. Aber wehe man selber ist unerwünscht, dann wird sofort losgeplärrt und nach Schutz von dem Staat gerufen, den man am liebsten abschaffen möchte.

     

    So richtig klassisches dumpfdeutsches Verhalten.

     

    Ich bezweifel aber allerdings, dass dies bei den Betreffenden eine Gehirnzelle aktiviert, um mal über das eigene Verhalten nachzudenken.

  • S
    Sebastian

    Mal gucken wann die ersten Hartzis nicht in ein Hotel gelassen werden...

  • P
    Pyro

    Ohne die rechte Ideologie (oder den Kerl selbst) schützen zu wollen:

    Aber das geht doch, glaube ich, über das Ziel hinaus. Nach meiner Rechtsauffassung ist das Diskriminierung, und die ist doch eigentlich rechtlich verboten. Her Voigt wird hier doch ganz klar wegen seiner rechtsextremen Gedanken ausgegrenzt - was steht nochmal im deutschen Grundgesetz?

     

    Zitat: Art. 3, Abs. 3, GG: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

     

    Hm. So sehr ich den Kampf gegen rechts unterstütze, so sehr wünsche ich mir ein anti-diskriminierendes System - konsequent hieße das auch Toleranz gegenüber rechtem Gedankengut, solange dies nicht die Rechte/Freiheiten Dritter einschränkt.

    Diskussion = ok.

    Diskriminierende Rechtsprechung = nicht ok.

  • N
    nym

    richtige Entscheidung. die politischen Vorstellungen sind nunmal etwas, an ohne Aufwand selbst etwas ändern kann. das ist der Hauptunterschied zu bspw. einer Diskriminierung aufgrund der "Ethnie" - in dem Fall kann sich der Beinträchtigte drehen und wenden wie er will, er wird daran kaum etwas ändern können. im Gegenzug bin ich sicher, daß falls Voigt irgendwann seine politischen Überzeugungen ändert, er ein willkommener Gast im besagten Haus wäre.

  • F
    Franz-Josef

    Die Machart des AGG ließ bereits erahnen, dass heterosexuelle, christliche, deutsche Männer ohne Migrationshintergrund nicht vom Schutzbereich der Norm umfasst sind. Insbesondere, wenn es sich um eine Person mit "rechter" Weltanschauung handelt.

     

    Wie plump hier jedoch Unrecht gesprochen wurde, ist bezeichnend. Insofern ist die Klage von Herrn Voigt doch als Erfolg zu sehen. Damit ist das AGG jedenfalls demaskiert. Es soll keineswegs Minderheiten Schützen sondern Einheimische in Ihrer Vertragsfreiheit beschneiden.

     

    Das AGG gilt also nicht für Personengruppen, die polarisierende Wirkung auf die Bevölkerung haben?! Die Aufschrift "Nur für Arier" wäre demnach vollkommen AGG-konform, da Juden vor 80 Jahren ja sehr polarisiert haben. Lächerlich!

  • FN
    Floda Nashir

    Na, schauen wir mal, ob das Urteil Bestand haben wird.

  • MW
    Martin Weisser

    Darf man jetzt PKK-Sympatisanten oder Graue Wölfe auch abweisen? Oder Mitglieder der Linkspartei :-) Wo ist die Grenze?

  • P
    Paule

    Darf ein Kurhotel bei Passau damit auch Sigmar Gabriel abweisen?

    Mich würde eine ernste Antwort dazu interessieren.

  • CF
    Carsten Frerk

    Das gab es schon 2007 in Dresden, dass ein Hotel-Geschäftsführer sich gegen eine NPD-Buchung erfolgreich gewehrt hat, siehe: http://hpd.de/node/3033

  • C
    christian

    "Wir versprechen unseren Gästen ein tolerantes Umfeld und dafür müssen wir kämpfen" - ich finde diese Aussage des Hotels ziemlich absurd.

    Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden - in diesem Sinne gehört zur Toleranz imho auch die Toleranz gegenüber unliebsamen politschen Meinungen. Ich habe kein Problem damit, wenn das Hotel rechtsextremen Personen Hausverbot erteilt(wegen Vertragsfreiheit usw.). Aber das als Toleranz zu bezeichnen finde ich doch sehr gewagt, es ist für mich genau das Gegenteil von Toleranz. Ebenso wie eine Demokratie mit einer rechtsextremen Partei leben muss - zumindest solange sie nicht offen zu Gewalt oder ähnlichem aufruft.(d.h. nicht das ich ein Unterstützer von NPD&Co bin, ich bin natürlich auch dafür diese Parteien zu bekämpfen - allerdings mit demokratischen Mitteln)

     

    Mit einer ähnlichen Argumentation wegen des Wohlbefindens könnte sich übrigens auch ein Hotel mit konservativen Gästen gegen Homosexuelle Gäste "wehren": schließlich könnte konservatives Publikum vergrault werden. Ich will damit nur sagen, dass ich diesen Punkt der Argumentation nicht so gelungen finde. Den Rest(Vertragsfreiheit und so) kann ich schon eher nachvollziehen.

  • O
    Okaaa

    Voigts gegenklage ist zwar verständlich aber das Gerichtsurteil ist richtig.

    Ein Hotel das offen um Schwule Kunden wirbt kann einen Homophoben Politiker natürlich ausladen.

  • T
    türkischunddochganzokay

    also, wenn jetzt im gegenzug im tiefsten bayern einem linkautonomen der hotelaufenthalt verwehrt wird mit der begründung, man fürchte bei den stammgästen ums image ... dann wärs doch das dasselbe, nur in grün.

  • H
    horido

    Fast jede Dienstleistung ist ein geschäftlicher Vorgang zwischen zwei oder mehreren Parteien. Wenn eine Seite dem Geschäft nicht zustimmt, kommt es nicht zustande. Beim Brötchenkauf läuft das genauso ab. Warum sollte "Herrn" U.V. eine Extra-Behandlung zuteil werden? Er hat doch genug "Kameraden", wo er willkommen Unterschlupf findet. Ist jedoch ein wenig unbequemer.

  • JO
    Jürgen Orlok

    "Das Antidiskriminierungsgesetz war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht anwendbar...EU-Richtlinie ....die Weltanschauung zwar als Diskriminierungsmöglichkeit vor... Der deutsche Gesetzgeber habe dieses Kriterium aber nicht in die entsprechenden Paragraphen des Antidiskriminierungsgesetzes übernommen. "

     

    Was wird denn hier von der taz gefeiert ?

    Das ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt ?

    Ich kann mir euren Stil vorstellen, wenn Schwulitäten nicht umgesetzt worden wären ...

    Das müsste doch einklagbar sein - oder !?!

  • L
    Luftschloss

    Egal wie man zu der politischen Gruppierung steht der Udo Voigt angehört, es ist ein beängstigendes Zeichen wenn man aus Gesinnungsgründen nicht in ein Hotel darf. Die Begründung erscheint mir fadenscheinig. Es muss ja niemand auf den Schoß von Herrn Voigt setzten. Außerdem ist er politisch im Hotel nicht aktiv, sondern als Privatperson dort. Hier greift die Linke Geisteshaltung, politisches und privates zu verquicken und gegen einzelne Personen zu verwenden.

    Sicher werden sich jetzt viele Taz Leser darüber freuen, doch wenn ein Linksparteiler in einem bayrischen Hotel rausfliegen würde, weil sich das konservativ bürgerliche Lager von dessen sozialistischer Anwesenheit gestört fühlte, würde die Empörungsmaschinerie wieder anlaufen.

  • M
    mitra

    Für mich steht die Begründung des Urteils auf ziemlich wackligen Beinen. Das erinnert mich doch stark an vergangene Zeiten, "du bist hier nicht erwünscht".