Klage gegen Luxus-Hotel abgewiesen: Keine Wellness für NPD-Chef
Ein Hotelchef verwehrte Udo Voigt den Hotelaufenthalt. Das Landgericht Frankfurt/Oder wies die Klage dagegen jetzt ab. Das Urteil gilt als Präzedenzfall für den Umgang mit rechtsextremen Kunden.
FRANKFURT/ODER taz | Der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt hat keinen Anspruch auf Wellness-Wochenenden in einem Luxus-Hotel im brandenburgischen Bad Saarow. Das Landgericht Frankfurt (Oder) wies am Dienstag seine Klage gegen ein Hausverbot in dem Vier-Sterne-Spa-Resort ab.
Das schwulenfreundliche Hotel hatte sein Hausverbot gegen Voigt mit dessen politischer Überzeugung begründet und erklärt, die Anwesenheit des NPD-Mannes könne das "Wohlfühlgefühl" der Gäste beeinträchtigen. Die Streitigkeit gilt als wichtiger Präzedenzfall für den Umgang der Gastronomie mit rechtsextremen Kunden.
Zwar werde das Persönlichkeitsrecht Voigts durch das Hausverbot eingeschränkt, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung: "Aber daraus ergibt sich noch keine Rechtswidrigkeit." Schließlich umfasse das Hausrecht des Hoteliers auch die Freiheit, Verträge zu schließen. Auch die Sorge des Hotels um sein Image und seine Außenwirkung sei berechtigt.
Das Antidiskriminierungsgesetz war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht anwendbar. Denn in der EU-Richtlinie, die dem deutschen Gesetz zugrunde liegt, komme die Weltanschauung zwar als Diskriminierungsmöglichkeit vor. Der deutsche Gesetzgeber habe dieses Kriterium aber nicht in die entsprechenden Paragraphen des Antidiskriminierungsgesetzes übernommen.
Der Hotel-Direktor Heinz Baumeister freute sich über die Entscheidung: "Wir versprechen unseren Gästen ein tolerantes Umfeld und dafür müssen wir kämpfen", sagte er. Voigt hingegen will das Urteil vor dem Oberlandesgericht Brandenburg anfechten. Bei der mündlichen Verhandlung vor knapp vier Wochen hatte der NPD-Chef seine über den Billiganbieter Tchibo gebuchten Luxus-Wochenenden noch damit begründet, er brauche "die Wohlfühlatmosphäre dieses Hotels, um sich für den politischen Kampf zu stärken". Daraus wird nun vorerst nichts mehr.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Lang geplantes Ende der Ampelkoalition
Seine feuchten Augen
Altersgrenze für Führerschein
Testosteron und PS
Israel demoliert beduinisches Dorf
Das Ende von Umm al-Hiran
Angeblich zu „woke“ Videospiele
Gamer:innen gegen Gendergaga
Telefonat mit Putin
Falsche Nummer
Rentner beleidigt Habeck
Beleidigung hat Grenzen