piwik no script img

Klage gegen GoogleGefährliche Routenplanung

Eine Fußgängerin vertraute Google Maps und wurde auf einer vierspurigen Straße von einem Auto erfasst - weil der Bürgersteig fehlte. Nun klagt sie wegen fehlender Warnhinweise.

Google Maps macht es möglich: Mobiles Navigieren auf dem Smartphone. Bild: dpa

SAN FRANCISCO/SALT LAKE CITY afp/ap | In den USA hat eine Frau die Internetfirma Google verklagt, weil sie auf einer von Google Maps empfohlenen Route von einem Auto angefahren wurde. Lauren Rosenberg aus Los Angeles verlangt von der Firma wegen Verletzungen und psychischer Leiden mindestens 100.000 Dollar. "Google hat sie nicht vor bekannten Gefahren auf der Strecke gewarnt", sagte Rosenbergs Anwalt Allen Young in der Anzeige, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Die Frau hatte im Januar im Ski-Ort Park City im Bundesstaat Utah über ihren Blackberry eine Route von einer Adresse zur anderen erfragt. Dabei wurde ihr eine vierspurige Landstraße empfohlen, die keinen Fußweg hatte. Als Rosenberg versuchte die Straße zu überqueren, um auf den Gehweg zu kommen, wurde sie von einem Auto erfasst und erlitt mehrere Knochenbrüche. Berichte über die Klage der Frau haben in den USA eine Online-Diskussion darüber ausgelöst, inwieweit Fußgänger selbst für ihre Sicherheit verantwortlich sind und man sich auf einen Routenplaner verlassen darf.

Beim Aufruf einer Route für Fußgänger warnt Google Maps den Nutzer: "Die Routenplanung für Fußgänger ist noch im Beta-Stadium. Seien Sie vorsichtig! – Auf dieser Route gibt es möglicherweise keine Bürgersteige oder Fußwege." Rosenberg wirft Google vor, dass diese Warnmeldung auf ihrem Blackberry nicht erschien. Die Polizei von Park City gibt an, dass nur Teile der Landstraße Gehwege haben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • KN
    kein name

    Und an Kaffee kann mensch sich verbrennen, Tiere gehören nicht in die Mikrowelle, in leere Schwimmbecken springen kann zu Verletzungen führen usw.

    Die Möglichkeit, für die eigene Dummheit in den USA jemanden erfolgreich zu verklagen, ist faszinierend!

     

    In Deutschland wollte, so die Geschichte, ein Autofahrer eine Klage führen, weil er aus einer Kurve gefolgen ist. Sein Vorwurf, es wäre kein Warnschild vorhanden.

    Der Richter stelltei ihn vor die Wahl, seine Klage zurück zu ziehen oder seinen Führerschein abzugeben. Er, der Autofahrer, sein ja offensichtlich nicht in der Lage, Eigenverantworlich sein Fahrzeug zu führen.

     

    Manchmal sollte die USA Blicke auf den alten Kontinent werfen.

  • T
    tsaimath

    Aaaaaaaahhh, die spinnen die Amis!

    Ist es für einen Menschen zu viel verlangt die AUGEN zu öffnen und nachzusehen ob ein Auto kommt!?

    Damit kann sich die Dame aber auch gleich einen Stella-Award abholen

  • NN
    Nicht nur die Amis spinnen

    Dass das Fehlen eines Fußgängerweges für Fußgänger gefährlich ist, ist überhaupt nicht offensichtlich. Ansonsten gäbe es in Deutschland nicht so viele IDIOTEN, die auf Fußgängerwegen PARKEN, ohne dass sich die POLIZEI einen DRECK darum kümmert.

    Danke!

  • TS
    Thomas St.

    Ob die Frau Augen im Kopf hat?! Die spinnen, die Amis!