Klage gegen Gigaliner: Monstertrucks vor Gericht
Die Länder klagen gegen Testfahrten mit Gigalinern auf deutschen Autobahnen. Der Vorwurf: falsche Politik und Eingriff in Länderrechte.
STUTTGART taz | Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben gemeinsam eine Klage gegen die sogenannten Gigaliner eingereicht. Seit Anfang des Jahres rollen die Riesen-Lkw für Testfahrten über Deutschlands Straßen. Nun wehren sich die beiden Länder vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen, dass die Gigaliner auf ausgewählten Strecken auch ohne Zustimmung der Länder fahren dürfen.
„Die Gigaliner würden noch mehr Waren auf die Straßen bringen. Unser Ziel ist aber eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene“, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Montag. Die Fahrten stünden deshalb im Widerspruch zu einer nachhaltigen Mobilitätspolitik.
Juristisch begründen die beiden Länder ihre Klage mit der Nichtbeteiligung des Bundesrats. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte im letzten Jahr eine Ausnahmeverordnung erlassen und damit die Abstimmung im Bundesrat umgangen.
Andere Bundesländer, die ebenfalls gegen die Gigaliner sind und von SPD und Grünen regiert werden, beteiligen sich jedoch nicht an der Klage. Nordrhein-Westfalen ist nicht betroffen, weil dort keine Gigaliner fahren, erklärte ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf taz-Anfrage. Auch der Stadtstaat Bremen verwehrt Gigalinern die Durchfahrt und beteiligt sich ebenfalls nicht an der Klage.
Parlament übergangen
In Baden-Württemberg jedoch dürfen die Lkw beispielsweise auf der A 7 fahren, die eine wichtige Nord-Süd-Route ist. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind aber nicht die Ersten, die juristische Vorbehalte äußern. Bereits im vergangenen Jahr hatten auch die beiden Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Die Argumentation zielte in die gleiche Richtung: Der Modellversuch sei ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesländern erfolgt und habe somit die Beteiligungsrechte des Parlaments verletzt. Noch hat es keine mündliche Anhörung dazu gegeben. Derzeit holt das Bundesverfassungsgericht Stellungnahmen, etwa von der Bundesregierung, den Länderregierungen und dem Bundesverwaltungsgericht, ein. Die Frist dafür läuft bis Ende Oktober.
Zudem hatte vor einem Jahr der Bahn-Lobbyverband Allianz pro Schiene ein Rechtsgutachten vorgelegt. „Die Art und Weise, wie das Bundesministerium Gigaliner auf die Straße bringen will, ist klar verfassungswidrig“, lautete damals die Einschätzung des Juristen Ulrich Battis. Die bundesweiten Testfahrten könnten keinesfalls ohne Beteiligung des Bundesrats zugelassen werden.
Bislang dürfen Lkws auf deutschen Straßen nicht länger als 18,75 Meter sein und ein Gewicht von 40 Tonnen nicht überschreiten. Die Gigaliner sind zwar länger, sollen aber die bisherige Höchstlast nicht überschreiten. Vor allem Spediteure befürworten die Gigaliner, da sie mit ihnen pro Fahrt mehr Volumen transportieren könnten.
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