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Klage gegen DiskriminierungLeute, wehrt euch!

Kommentar von Susanne Memarnia

Erstmals muss ein Vermieter Entschädigung zahlen, der Wohnungssuchende aufgrund ihrer vermeintlich ausländischen Herkunft benachteiligt. Gut so!

Du kommst hier nicht rein: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt Foto: dpa

E ndlich mal wieder eine gute Nachricht: Das Amtsgericht Charlottenburg hat Berlins größten privaten Vermieter, die Deutsche Wohnen, wegen Diskriminierung eines Wohnungsuchenden zur Zahlung von 3.000 Euro Entschädigung verurteilt. Das Urteil vom 14. Januar wurde Mitte dieser Woche bekannt. Damit wurde erstmals ein Vermieter für etwas bestraft, was für viele Menschen mit „ausländischem“ Namen, dunklerer Hautfarbe oder einem islamischen Kopftuch alltägliche Erfahrung ist: dass die Wohnung ganz zufällig immer schon weg ist, wenn sie anrufen oder dem Vermieter schreiben. Ähnliches berichten auch Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, alte Menschen, Arme …

Selbstverständlich diskriminieren nicht nur Vermieter*innen, auch Arbeitgeber nehmen bisweilen lieber den Arno Schmidt als den Mustafa Özlem – egal wie gut die Zeugnisse von Letzterem sind. Manche Clubs haben eine „rassistische Tür“, manche LehrerInnen geben Kindern mit Roma-/Türkei- oder sonstigem Hintergrund schlechtere Noten, manche Fußballfans machen Affengeräusche bei bestimmten Spielern. Da hilft es bislang auch wenig, dass solches Verhalten – zumindest im Bereich Dienstleistung – inzwischen gesetzlich verboten ist.

Das Problem: Selbst wer 500-mal abgelehnt wurde mit seiner Bewerbung um Arbeit oder um eine Wohnung kann selten beweisen, dass er/sie* diskriminiert wurde – und um vor Gericht zu ziehen braucht es mindestens ein „glaubhaftes Indiz“. Hier hat das Urteil aus Charlottenburg einen ermutigenden Weg gewiesen, indem es das Testing des Klägers anerkannt hat, der sich nach der Ablehnung durch den Vermieter erneut mit einem deutschen Namen um dieselbe Wohnung bewarb – und prompt zur Besichtigung eingeladen wurde.

Diesen Weg, so ist zu hoffen, werden künftig immer mehr Menschen beschreiten, zumal die Beratungsstellen inzwischen sogar Anleitungen dazu geben und Betroffene auf dem Klageweg begleiten. Auch wenn es natürlich ein Armutszeugnis ist, dass Bürger*innen selbst zu Er­mitt­le­r*in­nen werden müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.

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Redakteurin taz.Berlin
Jahrgang 1969, seit 2003 bei der taz, erst in Köln, seit 2007 in Berlin. Ist im Berliner Lokalteil verantwortlich für die Themenbereiche Migration und Antirassismus.
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