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Klage erfolgreichBefreiung aus der Sonderschule

Das Down-Syndrom-Kind Philipp Koch darf in Hessen wohl doch wieder mit Nichtbehinderten lernen.

"Möglichst alle behinderten Kinder sollen mit Nichtbehinderten lernen können": SPD-Parteichef Franz Müntefering. Bild: ap

BERLIN taz | Gegen seinen eigenen Willen und den seiner Eltern muss das Down-Syndrom-Kind Philipp Koch derzeit eine Sonderschule besuchen. Nun sieht es so aus, als ob der 15-Jährige ab dem kommenden Schuljahr doch auf eine Regelschule gehen darf. Nach öffentlichem Druck hat sich das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit der Familie auf einen Vergleich geeinigt.

Bis zum Ende der sechsten Klasse ging Philipp gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern in den Unterricht. Doch obwohl ihn eine integrative Gesamtschule in Marburg aufgenommen hätte, zwang das Schulamt den Jungen zum Besuch einer Sonderschule für "praktisch Bildbare" (taz berichtete). Der angebliche Grund: Es fehle das Geld für Förderstunden.

Die Kochs klagten gegen den Sonderschulzwang und beriefen sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland zum Jahreswechsel ratifiziert hat. Die verlangt von den Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem. Das heißt: Behinderte und nichtbehinderte SchülerInnen sollen möglichst gemeinsam lernen. Vertreten wurde die Familie Koch bei ihrer Klage vom ehemaligen hessischen Justizminister und Grünenpolitiker Rupert von Plottnitz.

Nach dem jetzt zwischen dem Land Hessen und der Familie geschlossenen Vergleich soll Philipp Koch bis zum Beginn des neuen Schuljahrs erneut förderpädagogisch beurteilt werden. Fällt das Gutachten positiv aus, kann der 15-Jährige auf eine normale Schule gehen. Das Kultusministerium stellt dafür wöchentlich sechs zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung. "Wir gehen davon aus, dass wir diese Hürden überwinden", sagte Philipps Vater Herbert Koch.

Mehr als 400.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland besuchen derzeit eine Förderschule. Nur rund 15 Prozent der Schüler mit sogenanntem sonderpädagogischen Förderbedarf lernen bisher an Regelschulen. Im europäischen Ausland werden rund 80 Prozent der behinderten Kinder und Jugendlichen integriert.

Nehmen Bund und Länder die UN-Behindertenkonvention ernst, wird das Bildungssystem bald massiv umgebaut werden. Möglichst alle behinderten Kinder sollten mit Nichtbehinderten lernen können, sagte SPD-Parteichef Franz Müntefering dazu am Wochenende.

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3 Kommentare

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  • K
    kristina

    Am Rande:

     

    Solange Menschen mit Down Syndrom als " der Down Syndrom Mensch" oder "das Down Syndrom Kind" bezeichnet werden, kann man von dieser Gesellschaft wohl nicht mehr erwarten.

     

    Der Gedanke, dass mein "Down Syndrom Kind" später in die Förderschule und Behindertenwerkstatt (für ein kleines Taschengeld) gehen muss, mit einem Bus hin und her gekarrt wird, ohne wirklich Teil der Gesellschaft zu sein, zerreißt mir das Herz. Und das alles nur, weil Geld fehlt, was an anderen Stellen raus geschmissen wird... Das sollte zu denken geben!!!

     

    Behinderung interessiert uns doch nur, wenn man plötzlich selbst betroffen ist oder jemanden kennt. Ansonsten wird weggeschaut.

     

    Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann." (Dr. Richard von Weizsäcker)

  • D
    denninger

    ... bei gleicher Eignung, "mike".

    Bei sechs Lehrerwochenstunden ist das auf 4 integrierte Schüler eine Lehrkraft in einer Vollzeitstelle.

    Das Argument der fehlenden Mittel ist nicht ganz von der Hand zu weisen.

  • M
    mike

    das ist Deutschland, die Firmen müssen behinderte bei einstellungen gleichstellen aber in schulen gilt sowas nicht.