: Klage bei Kündigung bleibt erlaubt
Kassel (AP) – Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten nicht vertraglich verpflichten, bei einer Entlassung auf eine Klage zu verzichten. Entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen seien unzulässig, weil den Arbeitnehmern dadurch der Kündigungsschutz genommen werde, hieß es in einer gestern bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. (Az.: 7 AZR 156/96)
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