: Kitas: Wer darf rein?
Die alte Reihenfolge
1. Kinder von Alleinerziehenden, die berufstätig sind oder eine Ausbildung machen.
2. Kinder, deren Eltern beide arbeiten oder arbeiten werden, weil sonst das Geld zum Lebensunterhalt nicht reicht. Hier zählt auch Ausbildung.
3. Kinder, die Entwicklungsdefizite aufweisen oder wegen sozialer Benachteiligung besonderer Förderung bedürfen.
4. Kinder, die wegen einer Beeinträchtigung ihrer Entwicklungschancen besondere Integrationshilfen brauchen (viele MigrantInnen).
5. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, obwohl auch ein Gehalt zum Leben reichen würde.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen