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Kino.to-ProzessHaft für Kino.to-Gründer

Kino.to ist schon länger offline. Jetzt verschwindet wohl auch der ehemalige Betreiber des illegalen Kinoportals vorerst von der Bildfläche: Er erhält über vier Jahre Haft.

Rechtliche Grauzone? Dirk B.s Perspektiven sind tatsächlich grau. Bild: dpa

LEIPZIG dapd/dpa | Der Gründer und Betreiber des illegalen Internetfilmportals kino.to ist am Donnerstag zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem muss Dirk B. nach dem Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig bis zu 3,7 Millionen Euro an den Staat abführen, die er über seine spanische Firma mit Werbung bei kino.to verdient hat.

Die Seite hatte zu Hochzeiten 200.000 Unique User, sie war zeitweise wohl die beliebteste Filmplattform in Deutschland mit täglich vier Millionen Zugriffen. Nach Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich, während die Hauptbeschuldigten enorme Gewinne einstrichen. Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte bei seinem Plädoyer, das sogar vier Jahre und zehn Monate Haft vorsah: „Bei kino.to handelte es sich um die denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung, die wir bisher in Deutschland hatten.“

Über die Seite waren vom Start im Januar 2009 bis zu ihrer Sperrung durch die Behörden im Juni 2011 rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus im Internet erreichbar. Die Staatsanwaltschaft sprach von 1.110.543 Links zu urheberrechtlich geschützten Werken, die insgesamt zugänglich waren. Die Kammer hatte diese Einzelfälle zu drei Tatkomplexen zusammengefasst.

Dirk B. beschäftigte Programmierer, Organisatoren für die Server, die erst in den Niederlanden standen, dann in Russland. Mehrere andere agierten als Freischalter, die die Qualität der Filme sicherstellten und Kinderpornografie und Pornografie aussortierten. Diese Beteiligten standen in den vergangenen Monaten bereits teilweise vor Gericht. Der Chefprogrammierer wurde im April zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Dirk B. besorgte Werbung zur Finanzierung der Seite, die Nutzer nach Angaben der Staatsanwälte häufig auf Abzockseiten und in Abofallen führte. Der gelernte Fußbodenleger B. hatte nach seiner Festnahme während der Ermittlungen gegen das Filmportal ein umfassendes Geständnis abgelegt. Es war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können und wurde nun als strafmildernd berücksichtigt.

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3 Kommentare

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  • DM
    Darius Michelbach

    Es ist eine Schande, dass Menschen, die andere Menschen verletzen, in der Regel mit geringeren Starfen davonkommen, als jemand, der die Industrie prellt...

  • B
    Bachsau

    Deutschland leistet sich ein Trauerspiel nach dem nächsten. Ist doch toll, er hat für das Geld gearbeitet, indem er Kino.to auf die Beine gestellt hat, und der Staat macht es zu, und will noch dazu den Gewinn einstreichen.

  • RH
    Rainer Hohn

    Die Verletzung von Eigentumsrechten wird also - nach Berücksichtigung strafmildernder Umstände - mit über vier Jahren Haft belegt. Hätte der Angeklagte einen Manager aus dem Filmgewerbe umgebracht, wäre die Strafe vermutlich geringer ausgefallen.