■ Kindsmißbrauch: Bewährungsstrafe
München (dpa) – Mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist ein 65jähriger Rentner am Donnerstag vor dem Landgericht München I davongekommen, der seine vier und fünf Jahre alten Enkelkinder mißbraucht hatte. Dem kranken Angeklagten wurde zur Auflage gemacht, im Krankenhaus prüfen zu lassen, ob er mit einem triebdämpfenden Mittel behandelt werden könne. Den Eltern der beiden mißbrauchten Kinder empfahl die Strafkammer, sie nicht mehr alleine zum Großvater zu lassen.
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