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Kinderporno-Anklage gegen Politiker TaussEmpörung über "soziale Exekution"

Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, den Piratenpartei-Abgeordneten Tauss wegen Kinderpornografie-Besitzes anklagen zu wollen. Dessen Verteidiger erhebt neue Vorwürfe gegen den Oberstaatsanwalt.

Muss sich wohl auf eine Anklage vorbereiten: Jörg Tauss. Bild: dpa

BERLIN/KARLSRUHE dpa/ap | Nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat der Anwalt des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers Jörg Tauss schwere Vorwürfe gegen die Anklagebehörde erhoben. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft habe seinem Mandanten zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, außerdem habe er als Verteidiger keine entlastenden Beweisanträge stellen können, sagte Rechtsanwalt Jan Mönikes am Dienstag.

Über den zuständigen Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring sagte der Jurist: "Jörg Tauss war in Rehrings Augen offensichtlich schon von der ersten Stunde der Ermittlungen an schuldig." Er warf ihm "soziale Exekution" vor.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte in der Bild-Zeitung angekündigt, Anklage gegen Tauss zu erheben. Dabei geht es um den illegalen Besitz von Kinderpornografie. Zuvor werde der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten bekommen, da der Bundestag für eine Anklage die Immunität des früheren SPD-Abgeordneten aufheben müsse.

Der Abschlussbericht der Ermittlungen liege nun beim Anwalt von Tauss zur Stellungnahme, schreibt die Zeitung. Demnach lasse die Staatsanwaltschaft Tauss' Begründung, er habe als zuständiger Abgeordneter in der Kinderpornoszene recherchiert, nicht gelten. In dem Bericht heiße es, Tauss habe "keinen dienstlichen Auftrag" gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen.

Tauss hatte als Begründung für den Besitz von kinderpornografischem Material unter anderem angeführt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Er sei davon ausgegangen, dass er als Bundestagsabgeordneter unter die gesetzliche Ausnahmeregelung falle, wonach Recherchen zu dienstlichen Zwecken nicht strafbar seien.

Tauss war Ende Juni aus der SPD ausgetreten und zur Piratenpartei gewechselt. Wegen der Kinderporno-Ermittlungen war er zuvor von seinen Ämtern als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der baden-württembergischen SPD zurückgetreten. Auch auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag hatte er verzichtet.

Ermittler fanden Handybilder und drei DVD

Insgesamt habe die Staatsanwaltschaft bei dem früheren SPD-Abgeordneten Handybilder und drei DVD mit kinderpornografischen Inhalten gefunden, schreibt die Zeitung. Für die Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen hatte der Bundestag Anfang März schon einmal die Immunität von Tauss aufgehoben.

Die Immunität schützt die Mitglieder des Parlaments normalerweise vor Strafverfolgung; Ermittlungen oder Verhaftungen sind nur möglich, wenn das Plenum des Parlaments zustimmt. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein Abgeordneter auf frischer Tat ertappt oder am Tag nach der Tat festgenommen wird.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Besitzes, Erwerbs und Verbreitung von Kinderpornografie gegen Tauss. Die Hinweise auf den Politiker sollen aus Bremerhaven gekommen sein, wo gegen einen Verdächtigen wegen Kinderpornografie ermittelt wird, der Tauss' Telefonverbindungsdaten und SMS gehabt haben soll.

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72 Kommentare

 / 
  • KK
    Klaus Keller

    zur Erinnerung

     

    Vor nicht allzu langer Zeit (2007/08?) wurde ein Richter wegen des Besitzes solchen Materials verurteilt.Warum sollte es Herrn T. anders ergehen.

    Wenn Herr T. belegen wollte das man nicht das Internet benötigt um an solches Material zu gelangen(einen anderen Grund außer zum Selbstgebrauch)hätte er vermutlich einen Untersuchungsausschuß ins Leben rufen können.

    Wobei eine Anfrage beim BKA vermutlich genügt hätte, diesen Müll gibt es vermutlich seit es Foto und Filmkameras gibt.

     

    Im übrigen ist der Besitz von allerlei Dingen strafbar, Waffen,Drogen,Mein Kampf(?) ich weiß nicht was noch alles.

     

    Da Herr T. vermutlich kein Volltrottel ist der seine biherige Arbeit für die Freiheit des Internets mit solchem Unsinn gefährdet gehe ich davon aus das er die Materialien(vermutlich CD/DVD) zur persönlichen Erbauung erworben hat und die Ermittlungen Schutzbehauptung sind.

    Es wirkt auch blöderweise so als ob sein Freiheitskmpf mit diesen Materialien zu tun hat.

    Die Piraten haben bestimmt noch viel Freude an Personen die das Internet nutzen wollen um ihren Müll zu verbreiten(siehe neonazis und co).

     

    Man sollte ihn danch beurteilen was er getan hat und nicht danach was er behauptet.

     

    Der Besitz solchen Materials ist eine strafbare Handlung also sollte eine Verurteilung folgen.

    Ich vermute es endet mit einer Geldstrafe.

     

    Ich hoffe er überlebt das ganze, ich meine nicht politisch(hier hat der Suizid schon stattgefunden) sondern sein Leben betreffend.

     

    klaus keller hanau

  • V
    vic

    Für mich gibt es keinen Raum für Interpretation.

    Nachdem was bekannt und bewiesen ist, war das sein Privatvergnügen, wofür er seine Position missbraucht hat.

    Und Herr Tauss ist in diesem Fall wie jeder andere Bürger zu behandeln.

    Auch er steht nicht über dem Gesetz.

  • U
    ultrafrettchen

    Das Problem ist der § 184b StGB selbst. Der Besitz von kinderpornographischem Material selbst wird unter Strafe gestellt, was in Deutschland ein ziemliches Novum ist.

    Bei anderen verbotenen Dingen (z.B. Nazipropaganda, etc.) ist lediglich die Verbreitung u.ä. strafbar, nicht jedoch der Besitz.

    Was mit Tauss jetzt passiert, war letztendlich absehbar, hat den Gesetzgeber aber nicht interessiert. Da in Deutschland ja eine Zensur nicht stattfindet, wird es interessant werden, wie die Gerichte entscheiden.

  • T
    Thomas.Sankara.in.memoriam

    Noch einmal sei daran erinnert:

     

    Über jede Stimme für die Piratenpartei

     

    wird sich die FDP freuen.

  • M
    manfred (57)

    @Thomas

    "Es obliegt nun Herrn Tauss und seinen Anwälten, im Falle einer Anklage seine Unschuld zu beweisen - wie jedem anderen Bürger, der angeklagt ist." - falsch. Denn erstens ist Herr Tauss noch gar nicht angeklagt, zweitens muß nach deutschem Strafrecht der Staatsanwalt Taussens Schuld beweisen, nicht Tauss seine Unschuld. Aber genau diese Verdrehung der Kausalkette wurde vermutlich mit der Äußerung in BILD bezweckt.

     

    @Martin der Zweite

    "Ein Ministerium hätte ihm einen solchen Auftrag erteilen können, dass würde es aber kaum machen, sondern lieber einen verdeckten Ermittler, der sich mit der Szene auskennt..." - nein, lieber Martin II. Das Parlament - und damit die Abgeordneten - können einem Ministerium einen Auftrag geben, faktisch tun sie das, indem sie Gesetze erlassen. Aber kein Ministerium darf einem Abgeordneten einen Auftrag erteilen. Sonst wären wir wieder beim Führerprinzip. Einige Kabinettsmitglieder und Oberstaatsanwälte hätten das vermutlich gern, aber noch ist es nicht soweit.

     

    Was wirklich schlimm ist: Wie auch immer der Fortgang der Ereignisse sein wird, nach dieser öffentlichen Debatte ist ein unvoreingenommenes Verfahren gar nicht mehr möglich. Jeder Richter, der auf sich hält, muß dieses Verfahren jetzt wegen Befangenheit ablehnen, denn ob man das will oder nicht, man wird automatisch Partei. Deshalb wird jedes Urteil, so es denn eines geben wird, einen Geruch haben.

  • S
    Sherlock

    @Martin

     

    alles klar, die alten Säcke, die jeden Sommer nach Thailand fahren und kleine Jungs missbrauchen sind auch nur private "Ermittler"

  • M
    Martin

    Jeder Bürger darf ermitteln, also auch ein MdB. Welches Gesetz verbietet es Herrn Tauss zu ermitteln? Es gibt nicht nur die Polizei, auch Detektive ermitteln und benötigen hierfür keinerlei Lizenz.

  • KM
    Klaus Müller

    Ein Abgeordneter der seine Job ernst nimmt, sollte nicht alles glauben, was die Behördenexperten empfehlen. Nachforschungen sind grundsätzlich sinnvoll. Wie man heute weiß, hat ja Ursula von der Leyen ja auch mit veralteten und falschen Informationen argumentiert. (z.B. In Indien sei Kinderpornographie nicht strafbar.)

    Jörg Tauss hat hier wahrscheinlich zumindest formal etwas falsch gemacht.

    Aber was wollen wir als Wähler eigentlich? Abgeordnete, die wegen Nebentätigkeiten ihren Hauptberuf nicht nachkommen können und deswegen alles glauben was "die Experten" sagen oder kritische Abgeordnete? Das Timing ist für die "Volksparteien" natürlich ideal.

    Vor der Bundestagswahl wird breit über den Fall Tauss Fall berichtet werden. Über Vorratsdatespeicherung und Interzensuraufbaugesetz wird das Bundesverfassungsgesetz wahrscheinlich erst danach entscheiden. Dem Wähler wird also allensfalls nach der Bundestagswahl verdeutlicht, dass Union und SPD wieder mal nicht verfassungskonforme Gesetze beschlossen haben.

  • D
    DonnyK

    @ Thomas

     

    "Es obliegt nun Herrn Tauss und seinen Anwälten, im Falle einer Anklage seine Unschuld zu beweisen - wie jedem anderen Bürger, der angeklagt ist."

     

    Ich dachte immer es sei andersrum. Es würder der Staatsanwaltschaft obliegen, im falle einer Anklage Herrn Tauss seine Schuld zu beweisen -wie jedem anderen Bürger ,der angeklagt ist.????

  • MD
    Martin der Zweite

    @Martin:

     

    Scheinbar bringen sie etwas durcheinander. Ein Abgeordneter unterliegt den gleichen Gesetzen wie jeder Mann/Frau... Er ist kein James Bond mit der Lizenz zum töten. Oder darf er nach Ihrer Ansicht auch einen Menschen umbringen, wenn es mit seinem Gewissen vereinbar ist?!

     

    Die Freiheit des Abgeordneten bezieht sich auf seine Tätigkeit als Abgeordneter. Das heißt bei Abstimmungen ist er frei und seinem Gewissen allein verantwortlich (so dass er bestochen werden kann, auf eine Art abzustimmen ohne dafür belangt zu werden).

     

    Für die Art Tätigkeit ist er Tauss nicht zuständig, sondern die Polizei oder Verwaltung (Gewaltenteilung). Ein Ministerium hätte ihm einen solchen Auftrag erteilen können, dass würde es aber kaum machen, sondern lieber einen verdeckten Ermittler, der sich mit der Szene auskennt...

     

    Die Geschichte von Tauss bleibt abendteuerlich. Denn die Frage die nie gestellt wird: Welchen Beweiswert hätte seine Aussage, nach dem er alles im Verborgenen gemacht hat und nicht einmal seine Mitarbeiter informiert?! Ich meine: Keinen.

    Damit bleiben zwei Möglichkeiten. Entweder ist er unschuldig und hat sich mehr als ungeschickt angestellt, oder aber er hat sich strafbar gemacht. Dies wird dann der Prozess zeigen.

     

    P.S. Zur Erinnerung: Die Immunität bzgl. der Durchsuchung wurde auch von der SPD aufgehoben, die Entscheidung war einstimmig... Also sind die Verschwörungstheorien bzgl. CDU m.E. fraglich.

  • T
    Thomas

    @Martin

    Ein Mitglied des Deutschen Bundestags ist grundsätzlich nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet und genießt grundsätzlich Immunität gegen Strafverfolgung. Trotzdem ist er an Recht und Gesetz gebunden und steht nicht etwa über diesem. Deshalb hat der Bundestag die Möglichkeit, diese Immunität aufzuheben, sofern ein Anlass dazu besteht. Im Falle des Herrn Tauss hat der Bundestag von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

     

    Herr Tauss ist Mitglied der Legislative und nicht der Exekutive, darf daher auch keine eigenen Ermittlungen durchführen. Vertraute er der Polizei als Exekutive nicht (wie er sagt), hätte er andere Möglichkeiten gehabt, an Informationen zu gelangen - zum Beispiel durch die Beauftragung seriöser privater Ermittler.

     

    Wie auch immer: Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Es gibt also bisher keinen Grund, Herrn Tauss vorzuverurteilen. Aber auch keinen, ihn als Held abzufeiern, denn dies wäre letztlich ebenso eine Vorverurteilung, nur eine im Sinne des Angeklagten. Es obliegt nun Herrn Tauss und seinen Anwälten, im Falle einer Anklage seine Unschuld zu beweisen - wie jedem anderen Bürger, der angeklagt ist.

     

    Allemal unschön ist es, dass Herr Tauss über seine Anklage in der Bild-"Zeitung" lesen muss. Es wäre sicher vorzuziehen, wenn sich eine Staatsanwaltschaft einzig und allein auf dem Weg eines persönlichen Einschreibens an Herrn Tauss über eine Anklage äußern würde - und auch erst dann, wenn diese tatsächlich erhoben wird und nicht etwa schon vorher. Ich möchte schließlich auch nicht, dass ein Staatsanwalt mir auf der Straße hinterher ruft, wenn er gedenkt, mich anzuklagen.

  • M
    manfred (57)

    Die Art, in der in Deutschland staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geführt werden, ist schon abenteuerlich. Ein mediengeiler Oberstaatsanwalt spricht in BILD das Urteil, bevor überhaupt eine Verhandlung stattfand. Könnte es sein, daß dieser Herr sich als Chef der von-der-leyen'schen Zensurbehörde empfehlen möchte?

     

    Was mich besonders irritiert: Ich dachte immer, Abgeordnete vergeben, aber bekommen keine Arbeitsaufträge. Wo bliebe sonst ihre Unabhängigkeit? Dieser Oberstaatsanwalt hat Juristerei entweder beim Kaiser, beim Führer oder in Moskau gelernt, da bekamen Abgeordnete Arbeitsaufträge "von oben".

  • T
    Thomas.Sankara.in.memoriam

    Über jede Stimme für die Piratenpartei

     

    wird sich v.a. die FDP freuen.

     

    Daran sollten bei dieser Gelegenheit alle denken.

  • A
    anke

    Vielleicht war ja die Gelegenheit einfach zu günstig. Ich meine: Die CDU ist heuer offenbar wild entschlossen, ihren Wahlkampf nicht auf Kosten der Migranten oder der Drogensüchtigen zu gewinnen, sondern auf dem Rücken vermeintlicher Kinderschänder. Ausgerechnet der SPD-Mann Tauss liefert ihr eine der steilsten Vorlagen. Durfte man ernsthaft erwarten, dass die Christ-Sozialen Demokraten die (gewiss vollkommen freiwillige) Schützenhilfe der Karlsruher Staatsanwaltschaft zurückweisen, nur weil sie moralisch fragwürdig ist? Ich meine: Was würden Leute sonst noch tun, die die Bild-Zeitung für sich wahlkämpfen lassen? Sie würden sich doch ganz gewiss nicht die Frage stellen, ob ein Abgeordneter überhaupt gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen vom Staatsanwalt beglaubigten schriftlichen Dienstauftrag der/des jeweiligen Bundeskanzlers/in einzuholen, wenn er sich ausgerechnet dadurch beliebt machen möchte, dass er auf dem Lieblingsspielfeld des größten politischen Gegners Aktionismus entfaltet?

     

    Das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole, muss ich fürchten, steht ja neuerdings auch vor allem dann unter Strafe, wenn verfassungsfeindliche Organisationen damit von Leuten attackiert werden soll, die nicht unserer (sonst doch eher ein ganz klein wenig schwerfälligen) Justiz angehören.

  • B
    Byrman

    Bitte auf den Boden der Tatsachen zurückkehren. Wenn ein Abgeordneter einen Ring von Frauenhändlern und Zwangsprostituierten aufheben will, kann er natürlich in den Puff gehen oder entsprechende Damen vorbei kommen lassen. Und wenn er was gegen Dealer tun will, ist es doch nur logisch, wenn er erstmal 1 kg Koks kauft und es wegschnupft, damit die keinen Verdacht schöpfen, oder? Also, für mich ist Tauss ein Held (der Unterseite).

  • M
    Martin

    "Tauss habe "keinen dienstlichen Auftrag" gehabt"?

    Er ist MdB und damit per Verfassung natürlich völlig frei. Ein Abgeordneter ist nur dem Wahlvolk verpflichtet und seinem Gewissen. Wer bitteschön soll denn der Vorgesetzte eines MdBs sein, der ihm Aufträge erteilt? Kurios und entlarvend, wenn ein Staatsanwalt solche offenbar windigen und unsinnigen Begründungen anführen muß.

  • HT
    h t t p://moslem.blogger.de

    Da hat einer aus der Legislative versucht, den ultimativen Agenten 007T aus der Exekutive zu spielen und ist auf die Fresse geflogen. Muss man deshalb Mitleid mit so einem haben?

    Die BILD exekutiert täglich -zig Leute, die sich nicht wehren können und die nie einer privilegierten Schicht angehören.

     

    Übrigens, schon mal aufgefallen, dass bisher Moslems nie eine Rolle bei KiPo haben?

  • T
    tazitus

    Wie sagte doch Frau Kanzler? "BILDungsrepublik Deutschland". Wie rechts sie hat.

  • T
    thefnord

    Danke für's Korrigieren! Ich war bei Exekutive direkt bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Minister sind mir da irgendwie entfallen ;)

    Allerdings bin ich der Auffassung, dass Vorführung solchen Materials selbst für Minister ein ziemliches No-Go ist...

  • D
    dienixe

    @ all:

    Jörg Tauss wusste, dass es strafwürdig ist, kinderpornografisches Material zu besitzen. Seine "Ermittlungen" allein durchzuziehen, zeugt von völliger Unprofessionalität und macht ihn aus meiner Sicht unglaubwürdig. Wie blöd muss dieser Mann sein...

     

    Ob er sich wirklich schuldig gemacht hat, werden die Ermittlungen zeigen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

     

    Eine Frage wird in der Diskussion um Tauss immer ausgeklammert. Das ist mir suspekt. Was tun angesichts der wachsenden sexuellen Ausbeutung und völligen Entrechtung (armer) Kinder durch die Verbreitung kinderpornografischen Materials? Dass es das Problem Kinderpornografie schon immer gegeben, ist ein ekelhaftes Totschlagargument. Das rechtfertigt sie nicht. Durch die relativ einfachen Verbreitungswege über das Internet hat Kinderpornografie immer schneller einen immer größeren Markt gefunden – mit katastrophalen Folgen für die direkt betroffenen Kinder und Kinder allgemein.

     

    Wenn Zensur nicht sein darf, wie soll denn dann mit dem Problem umgegangen werden?

  • T
    Thomas

    @thefnord:

    Wenn ich mich recht entsinne, gehören Minister zur Exekutive, Abgeordnete zur Legislative.

     

    Aber: Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden (vgl. auch Art. 20 Abs. 3 GG); sog. Rechtsstaatsprinzip.

    Das ist für mich im Falle von Frau von der Leyens Aktion zumindest strittig.

  • EK
    Erwin Kowalske

    @thefnord: Klar gehört sie zur Exekutive. Wie die gesamte Regierung, die Ministerien, die Verwaltung. Was denn sonst? Da haben Sie wohl wirklich was verpasst im Politikunterricht.

    Erwin

  • J
    Jurist

    @ thefnord

     

    Na ja, sie gehört zur Exekutive, seit sie Ministerin ist. Wie jeder andere Minister als Mitglied der Regierung eben auch.

  • T
    thefnord

    @ama.dablam:

    Seit wann gehört die Familienministerin zur exekutiven Gewalt??? Habe ich da etwas verpasst?

     

    Und geschasst heißt für mich so viel wie "gefeuert". Aber Herr Tauss ist letzten Endes selbst aus der Partei ausgetreten nachdem das Laiengesetz durchgewunken wurde...

     

    Mfg!

     

    PS: I have certain rules I live by. My first rule: I don't believe anything the government tells me.

  • T
    Thomas

    @fmh

     

    Ich stimme ihnen durchaus zu. Wenn diese Vorführung stattgefunden hat (was dann ja wohl offensichtlich so ist), dann gehört es geahndet. Hier gibt es zwischen uns keine Widersprüche in der Meinung.

  • F
    FMH

    @Thomas

    Ich habe nie unterstellt, das ein Unrecht das andere aufwiegt, nur wird hier sehrwohl mit zweierlei maß gemessen.

    Frau von der Leyen hat sich kinderpornographisches Material angeignet und es Vorgeführt. Das sollten Sie wissen, sie hat ja damit medienwirksam ihren Internetzensurfeldzug eingeleitet. Meine "Bewiese" währen hier etliche Medienberichte, die Ihnen offenbar entgangen sind.

    Nachdem ich zwei Minuten über Google gesucht habe, hatte ich auch die Antwort auf meine Frage: Es wurde Strafanzeige gegen Frau von der Leyen gestellt, das Verfahren aber umgehend wieder eingestellt. Entsprechende Artikel entnehmen sie entweder dieser Seite oder beispielsweise jener der Berliner Morgenpost.

    Während man natürlich Frau von der Leyen höhere Ziele unterstellen kann, was bei Herrn Thauss trotz seiner Beteuerungen schwieriger ist, sollte ihr verhalten trotzdem geahndet werden. Schließlich ist sie es, die behauptet, dass unbescholtene Bürger durch das zufällige betrachten von Kinderponographie "angefixt" und selbst Päderasten werden. Wie fügt sich also diese Vorstellung in ihre Argumentation? Wäre sie nicht ein unverantwortliches Verbrechen? Es wäre ja so als verteile man auf einer Pressekonferenz gegen Drogen Kostproben Heroin um der Presse zu zeigen, wie wichtige es ist dagegen vorzugehen.

    Auch sie kann das Material nur über nicht- oder halblegale Wege (zum Beispiel aus der Asservatenkammer des BKA, was auch nicht in Ordnung währe) erhalten haben. Sie hat diese Wege nie offengelegt, dabei wäre es für die Bürger von großem Interesse, wie es sein kann, dass sich Abgeordnete legal illegales Material verschaffen können.

  • A
    ama.dablam

    @FMH: Frau von der Leyen ist, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, Teil der Exekutive. Herr Tauss ist dies nicht, ebensowenig wie ich. Deshalb ermittle ich auch nicht auf eigene Faust, egal warum und gegen wen.

     

    @thefnord: die SPD hat ihn geschasst. Dafür wird es nachvollziehbare Gründe geben.

  • H
    HerrOhnehin

    @Thomas: Es ist fakt, dass Frau von der Laien im Rahmen einer PK zu dem "Zugangserschwerungsgesetz" Videoauszüge, die den Missbrauch von Kindern verherrlichen, gezeigt hat. Das wird auch sie gar nicht abstreiten, denn wurde hier wohl schon klargestellt, dass sie dazu aus besagtem "dienstlichem Zwecke" (Ausschlussklausel) berechtigt war. Der Unterschied zwischen Tauss und ihr liegt wohl laut "Experten" darin, dass Frau von Der Laien sie öffentlich gezeigt hat.

     

    Und das ist natürlich sehr einleuchtend...

  • T
    tolu

    Die Frage ob der Herr Tauss hier unschuldig ist oder nicht interessiert mich erstmal nicht.

    Jedenfalls nicht solange eine Anklage so begründet wird wie das jetzt geschieht.

     

    Daß ein Abgeordneter einen dienstlichen Auftrag braucht um in irgendeiner Sache zu recherchieren ist abenteuerlich.

     

    Wenn sich der Bundestag das bieten lässt, dann ist er wahrlich ein zahnloser Kastratenchor und ich muss mir keine Gedanken mehr machen ob ich zur Wahl gehe oder nicht.

  • CG
    Chris Gropper

    Ah ja, selbst die taz übernimmt unkommentiert Informationen aus einem BILD-Artikel, die ein anscheinend mediengeiler Oberstaatsanwalt namens Rüdiger Rehring diesem (Schmutz-)Blatt gegeben hat. Ist es jetzt in Deutschland üblich, dass ein Ermittlungsverfahren live ab der Hausdurchsuchung medial begleitet wird und so nicht mehr zurücknehmbare Vorverurteilungen verbreitet werden? Warum spielt die taz dieses schmutzige Spiel mit?

  • T
    thefnord

    @Thomas:

    Gegen Frau von der Leyen wurde bereits Strafanzeige wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material gestellt (leider ohne besonders großen Erfolg):

     

    http://www.gulli.com/news/kipo-frau-von-der-leyen-2009-05-07/

     

    Mfg!

  • T
    Thomas

    @thefnord:

     

    Es soll nicht die Piratenpartei angeklagt werden, sondern Jörg Tauss, der nachweislich im Besitz von Kinderpornografie war/ist und diese verbreitet hat, ohne dafür in irgendeiner Form beruflich legitimiert gewesen zu sein. Soweit die Sachlage.

     

    Diese Anklage zu widerlegen, steht ihm in einem ordentlichen Prozess zu. Daran darf man allerdings Zweifel haben, denn Tauss gibt Besitz und Verbreitung ja öffentlich zu. Es kann also nur noch um die Glaubwürdigkeit seiner Motivation gehen. Und die ist - ohne ihn vorverurteilen zu wollen - doch etwas abenteuerlich.

     

    Die Verbindung zur Piratenpartei stellen Sie selbst her. Herr Tauss ist jedoch nach Bekanntwerden dieser Sache zu den Piraten gewechselt. Ihn aufzunehmen, oblag eben dieser Partei. Wenn sie nun im Fahrwasser dieser unappetitlichen Sache genannt wird, dann darf sie sich leider nicht wundern. Weiser wäre es meiner Ansicht nach gewesen, die Genehmigung des Eintritts vom Ausgang des Verfahrens abhängig zu machen.

     

    @fmh

    Macht ein Unrecht das andere ungeschehen? Wenn Sie Beweise für eine öffentliche Vorführung von kinderpornografischen Materials haben, dann wäre es sicher ratsam und nur rechtens, wenn Sie Frau von der Leyen in dieser Hinsicht anzeigen würden.

  • BG
    Bild ganz nah am Promi ?

    Was sagt eigentlich der Beschuldigte?

     

    >>http://jaccomat.net/net/jtauss/index.php?nr=1290&menu=1

     

    Die richtigen Informationen bilden, die falschen bilden dir nur was ein.

  • PB
    Pater Braun

    "Das erklärte der Staatsanwalt der "Bild"-Zeitung." Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass das Ding nur einfach "BILD" heißt und den Begriff "Zeitung" nicht für sich in Anspruch nimmt?

  • T
    thefnord

    Ich bin ja gespannt was beim Prozess herumkommt. Und noch gespannter bin ich was da wohl alles an Hetzkampagnen gegen Tauss und die Piraten entstehen wird. Liebes Deutschland, geht man so mit seinen kompetentesten und vernünftigsten Politikern um???

     

    Ich drücke Jörg Tauss und allen Freibeutern die Daumen für einen guten Prozessausgang!

  • F
    FMH

    Irgendwie frage ich mich nun, woher Frau von der Leyen ihre Kinderporno-Videos bekommen hat, die sie den Journalisten damals vorgeführt hat. In diesem Fall war die Aneignung und Vorführung wohl von ihrem Mandat gedeckt oder wie?

  • KK
    Klaus Keller

    zur Erinnerung

     

    Vor nicht allzu langer Zeit (2007/08?) wurde ein Richter wegen des Besitzes solchen Materials verurteilt.Warum sollte es Herrn T. anders ergehen.

    Wenn Herr T. belegen wollte das man nicht das Internet benötigt um an solches Material zu gelangen(einen anderen Grund außer zum Selbstgebrauch)hätte er vermutlich einen Untersuchungsausschuß ins Leben rufen können.

    Wobei eine Anfrage beim BKA vermutlich genügt hätte, diesen Müll gibt es vermutlich seit es Foto und Filmkameras gibt.

     

    Im übrigen ist der Besitz von allerlei Dingen strafbar, Waffen,Drogen,Mein Kampf(?) ich weiß nicht was noch alles.

     

    Da Herr T. vermutlich kein Volltrottel ist der seine biherige Arbeit für die Freiheit des Internets mit solchem Unsinn gefährdet gehe ich davon aus das er die Materialien(vermutlich CD/DVD) zur persönlichen Erbauung erworben hat und die Ermittlungen Schutzbehauptung sind.

    Es wirkt auch blöderweise so als ob sein Freiheitskmpf mit diesen Materialien zu tun hat.

    Die Piraten haben bestimmt noch viel Freude an Personen die das Internet nutzen wollen um ihren Müll zu verbreiten(siehe neonazis und co).

     

    Man sollte ihn danch beurteilen was er getan hat und nicht danach was er behauptet.

     

    Der Besitz solchen Materials ist eine strafbare Handlung also sollte eine Verurteilung folgen.

    Ich vermute es endet mit einer Geldstrafe.

     

    Ich hoffe er überlebt das ganze, ich meine nicht politisch(hier hat der Suizid schon stattgefunden) sondern sein Leben betreffend.

     

    klaus keller hanau

  • V
    vic

    Für mich gibt es keinen Raum für Interpretation.

    Nachdem was bekannt und bewiesen ist, war das sein Privatvergnügen, wofür er seine Position missbraucht hat.

    Und Herr Tauss ist in diesem Fall wie jeder andere Bürger zu behandeln.

    Auch er steht nicht über dem Gesetz.

  • U
    ultrafrettchen

    Das Problem ist der § 184b StGB selbst. Der Besitz von kinderpornographischem Material selbst wird unter Strafe gestellt, was in Deutschland ein ziemliches Novum ist.

    Bei anderen verbotenen Dingen (z.B. Nazipropaganda, etc.) ist lediglich die Verbreitung u.ä. strafbar, nicht jedoch der Besitz.

    Was mit Tauss jetzt passiert, war letztendlich absehbar, hat den Gesetzgeber aber nicht interessiert. Da in Deutschland ja eine Zensur nicht stattfindet, wird es interessant werden, wie die Gerichte entscheiden.

  • T
    Thomas.Sankara.in.memoriam

    Noch einmal sei daran erinnert:

     

    Über jede Stimme für die Piratenpartei

     

    wird sich die FDP freuen.

  • M
    manfred (57)

    @Thomas

    "Es obliegt nun Herrn Tauss und seinen Anwälten, im Falle einer Anklage seine Unschuld zu beweisen - wie jedem anderen Bürger, der angeklagt ist." - falsch. Denn erstens ist Herr Tauss noch gar nicht angeklagt, zweitens muß nach deutschem Strafrecht der Staatsanwalt Taussens Schuld beweisen, nicht Tauss seine Unschuld. Aber genau diese Verdrehung der Kausalkette wurde vermutlich mit der Äußerung in BILD bezweckt.

     

    @Martin der Zweite

    "Ein Ministerium hätte ihm einen solchen Auftrag erteilen können, dass würde es aber kaum machen, sondern lieber einen verdeckten Ermittler, der sich mit der Szene auskennt..." - nein, lieber Martin II. Das Parlament - und damit die Abgeordneten - können einem Ministerium einen Auftrag geben, faktisch tun sie das, indem sie Gesetze erlassen. Aber kein Ministerium darf einem Abgeordneten einen Auftrag erteilen. Sonst wären wir wieder beim Führerprinzip. Einige Kabinettsmitglieder und Oberstaatsanwälte hätten das vermutlich gern, aber noch ist es nicht soweit.

     

    Was wirklich schlimm ist: Wie auch immer der Fortgang der Ereignisse sein wird, nach dieser öffentlichen Debatte ist ein unvoreingenommenes Verfahren gar nicht mehr möglich. Jeder Richter, der auf sich hält, muß dieses Verfahren jetzt wegen Befangenheit ablehnen, denn ob man das will oder nicht, man wird automatisch Partei. Deshalb wird jedes Urteil, so es denn eines geben wird, einen Geruch haben.

  • S
    Sherlock

    @Martin

     

    alles klar, die alten Säcke, die jeden Sommer nach Thailand fahren und kleine Jungs missbrauchen sind auch nur private "Ermittler"

  • M
    Martin

    Jeder Bürger darf ermitteln, also auch ein MdB. Welches Gesetz verbietet es Herrn Tauss zu ermitteln? Es gibt nicht nur die Polizei, auch Detektive ermitteln und benötigen hierfür keinerlei Lizenz.

  • KM
    Klaus Müller

    Ein Abgeordneter der seine Job ernst nimmt, sollte nicht alles glauben, was die Behördenexperten empfehlen. Nachforschungen sind grundsätzlich sinnvoll. Wie man heute weiß, hat ja Ursula von der Leyen ja auch mit veralteten und falschen Informationen argumentiert. (z.B. In Indien sei Kinderpornographie nicht strafbar.)

    Jörg Tauss hat hier wahrscheinlich zumindest formal etwas falsch gemacht.

    Aber was wollen wir als Wähler eigentlich? Abgeordnete, die wegen Nebentätigkeiten ihren Hauptberuf nicht nachkommen können und deswegen alles glauben was "die Experten" sagen oder kritische Abgeordnete? Das Timing ist für die "Volksparteien" natürlich ideal.

    Vor der Bundestagswahl wird breit über den Fall Tauss Fall berichtet werden. Über Vorratsdatespeicherung und Interzensuraufbaugesetz wird das Bundesverfassungsgesetz wahrscheinlich erst danach entscheiden. Dem Wähler wird also allensfalls nach der Bundestagswahl verdeutlicht, dass Union und SPD wieder mal nicht verfassungskonforme Gesetze beschlossen haben.

  • D
    DonnyK

    @ Thomas

     

    "Es obliegt nun Herrn Tauss und seinen Anwälten, im Falle einer Anklage seine Unschuld zu beweisen - wie jedem anderen Bürger, der angeklagt ist."

     

    Ich dachte immer es sei andersrum. Es würder der Staatsanwaltschaft obliegen, im falle einer Anklage Herrn Tauss seine Schuld zu beweisen -wie jedem anderen Bürger ,der angeklagt ist.????

  • MD
    Martin der Zweite

    @Martin:

     

    Scheinbar bringen sie etwas durcheinander. Ein Abgeordneter unterliegt den gleichen Gesetzen wie jeder Mann/Frau... Er ist kein James Bond mit der Lizenz zum töten. Oder darf er nach Ihrer Ansicht auch einen Menschen umbringen, wenn es mit seinem Gewissen vereinbar ist?!

     

    Die Freiheit des Abgeordneten bezieht sich auf seine Tätigkeit als Abgeordneter. Das heißt bei Abstimmungen ist er frei und seinem Gewissen allein verantwortlich (so dass er bestochen werden kann, auf eine Art abzustimmen ohne dafür belangt zu werden).

     

    Für die Art Tätigkeit ist er Tauss nicht zuständig, sondern die Polizei oder Verwaltung (Gewaltenteilung). Ein Ministerium hätte ihm einen solchen Auftrag erteilen können, dass würde es aber kaum machen, sondern lieber einen verdeckten Ermittler, der sich mit der Szene auskennt...

     

    Die Geschichte von Tauss bleibt abendteuerlich. Denn die Frage die nie gestellt wird: Welchen Beweiswert hätte seine Aussage, nach dem er alles im Verborgenen gemacht hat und nicht einmal seine Mitarbeiter informiert?! Ich meine: Keinen.

    Damit bleiben zwei Möglichkeiten. Entweder ist er unschuldig und hat sich mehr als ungeschickt angestellt, oder aber er hat sich strafbar gemacht. Dies wird dann der Prozess zeigen.

     

    P.S. Zur Erinnerung: Die Immunität bzgl. der Durchsuchung wurde auch von der SPD aufgehoben, die Entscheidung war einstimmig... Also sind die Verschwörungstheorien bzgl. CDU m.E. fraglich.

  • T
    Thomas

    @Martin

    Ein Mitglied des Deutschen Bundestags ist grundsätzlich nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet und genießt grundsätzlich Immunität gegen Strafverfolgung. Trotzdem ist er an Recht und Gesetz gebunden und steht nicht etwa über diesem. Deshalb hat der Bundestag die Möglichkeit, diese Immunität aufzuheben, sofern ein Anlass dazu besteht. Im Falle des Herrn Tauss hat der Bundestag von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

     

    Herr Tauss ist Mitglied der Legislative und nicht der Exekutive, darf daher auch keine eigenen Ermittlungen durchführen. Vertraute er der Polizei als Exekutive nicht (wie er sagt), hätte er andere Möglichkeiten gehabt, an Informationen zu gelangen - zum Beispiel durch die Beauftragung seriöser privater Ermittler.

     

    Wie auch immer: Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Es gibt also bisher keinen Grund, Herrn Tauss vorzuverurteilen. Aber auch keinen, ihn als Held abzufeiern, denn dies wäre letztlich ebenso eine Vorverurteilung, nur eine im Sinne des Angeklagten. Es obliegt nun Herrn Tauss und seinen Anwälten, im Falle einer Anklage seine Unschuld zu beweisen - wie jedem anderen Bürger, der angeklagt ist.

     

    Allemal unschön ist es, dass Herr Tauss über seine Anklage in der Bild-"Zeitung" lesen muss. Es wäre sicher vorzuziehen, wenn sich eine Staatsanwaltschaft einzig und allein auf dem Weg eines persönlichen Einschreibens an Herrn Tauss über eine Anklage äußern würde - und auch erst dann, wenn diese tatsächlich erhoben wird und nicht etwa schon vorher. Ich möchte schließlich auch nicht, dass ein Staatsanwalt mir auf der Straße hinterher ruft, wenn er gedenkt, mich anzuklagen.

  • M
    manfred (57)

    Die Art, in der in Deutschland staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geführt werden, ist schon abenteuerlich. Ein mediengeiler Oberstaatsanwalt spricht in BILD das Urteil, bevor überhaupt eine Verhandlung stattfand. Könnte es sein, daß dieser Herr sich als Chef der von-der-leyen'schen Zensurbehörde empfehlen möchte?

     

    Was mich besonders irritiert: Ich dachte immer, Abgeordnete vergeben, aber bekommen keine Arbeitsaufträge. Wo bliebe sonst ihre Unabhängigkeit? Dieser Oberstaatsanwalt hat Juristerei entweder beim Kaiser, beim Führer oder in Moskau gelernt, da bekamen Abgeordnete Arbeitsaufträge "von oben".

  • T
    Thomas.Sankara.in.memoriam

    Über jede Stimme für die Piratenpartei

     

    wird sich v.a. die FDP freuen.

     

    Daran sollten bei dieser Gelegenheit alle denken.

  • A
    anke

    Vielleicht war ja die Gelegenheit einfach zu günstig. Ich meine: Die CDU ist heuer offenbar wild entschlossen, ihren Wahlkampf nicht auf Kosten der Migranten oder der Drogensüchtigen zu gewinnen, sondern auf dem Rücken vermeintlicher Kinderschänder. Ausgerechnet der SPD-Mann Tauss liefert ihr eine der steilsten Vorlagen. Durfte man ernsthaft erwarten, dass die Christ-Sozialen Demokraten die (gewiss vollkommen freiwillige) Schützenhilfe der Karlsruher Staatsanwaltschaft zurückweisen, nur weil sie moralisch fragwürdig ist? Ich meine: Was würden Leute sonst noch tun, die die Bild-Zeitung für sich wahlkämpfen lassen? Sie würden sich doch ganz gewiss nicht die Frage stellen, ob ein Abgeordneter überhaupt gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen vom Staatsanwalt beglaubigten schriftlichen Dienstauftrag der/des jeweiligen Bundeskanzlers/in einzuholen, wenn er sich ausgerechnet dadurch beliebt machen möchte, dass er auf dem Lieblingsspielfeld des größten politischen Gegners Aktionismus entfaltet?

     

    Das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole, muss ich fürchten, steht ja neuerdings auch vor allem dann unter Strafe, wenn verfassungsfeindliche Organisationen damit von Leuten attackiert werden soll, die nicht unserer (sonst doch eher ein ganz klein wenig schwerfälligen) Justiz angehören.

  • B
    Byrman

    Bitte auf den Boden der Tatsachen zurückkehren. Wenn ein Abgeordneter einen Ring von Frauenhändlern und Zwangsprostituierten aufheben will, kann er natürlich in den Puff gehen oder entsprechende Damen vorbei kommen lassen. Und wenn er was gegen Dealer tun will, ist es doch nur logisch, wenn er erstmal 1 kg Koks kauft und es wegschnupft, damit die keinen Verdacht schöpfen, oder? Also, für mich ist Tauss ein Held (der Unterseite).

  • M
    Martin

    "Tauss habe "keinen dienstlichen Auftrag" gehabt"?

    Er ist MdB und damit per Verfassung natürlich völlig frei. Ein Abgeordneter ist nur dem Wahlvolk verpflichtet und seinem Gewissen. Wer bitteschön soll denn der Vorgesetzte eines MdBs sein, der ihm Aufträge erteilt? Kurios und entlarvend, wenn ein Staatsanwalt solche offenbar windigen und unsinnigen Begründungen anführen muß.

  • HT
    h t t p://moslem.blogger.de

    Da hat einer aus der Legislative versucht, den ultimativen Agenten 007T aus der Exekutive zu spielen und ist auf die Fresse geflogen. Muss man deshalb Mitleid mit so einem haben?

    Die BILD exekutiert täglich -zig Leute, die sich nicht wehren können und die nie einer privilegierten Schicht angehören.

     

    Übrigens, schon mal aufgefallen, dass bisher Moslems nie eine Rolle bei KiPo haben?

  • T
    tazitus

    Wie sagte doch Frau Kanzler? "BILDungsrepublik Deutschland". Wie rechts sie hat.

  • T
    thefnord

    Danke für's Korrigieren! Ich war bei Exekutive direkt bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Minister sind mir da irgendwie entfallen ;)

    Allerdings bin ich der Auffassung, dass Vorführung solchen Materials selbst für Minister ein ziemliches No-Go ist...

  • D
    dienixe

    @ all:

    Jörg Tauss wusste, dass es strafwürdig ist, kinderpornografisches Material zu besitzen. Seine "Ermittlungen" allein durchzuziehen, zeugt von völliger Unprofessionalität und macht ihn aus meiner Sicht unglaubwürdig. Wie blöd muss dieser Mann sein...

     

    Ob er sich wirklich schuldig gemacht hat, werden die Ermittlungen zeigen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

     

    Eine Frage wird in der Diskussion um Tauss immer ausgeklammert. Das ist mir suspekt. Was tun angesichts der wachsenden sexuellen Ausbeutung und völligen Entrechtung (armer) Kinder durch die Verbreitung kinderpornografischen Materials? Dass es das Problem Kinderpornografie schon immer gegeben, ist ein ekelhaftes Totschlagargument. Das rechtfertigt sie nicht. Durch die relativ einfachen Verbreitungswege über das Internet hat Kinderpornografie immer schneller einen immer größeren Markt gefunden – mit katastrophalen Folgen für die direkt betroffenen Kinder und Kinder allgemein.

     

    Wenn Zensur nicht sein darf, wie soll denn dann mit dem Problem umgegangen werden?

  • T
    Thomas

    @thefnord:

    Wenn ich mich recht entsinne, gehören Minister zur Exekutive, Abgeordnete zur Legislative.

     

    Aber: Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden (vgl. auch Art. 20 Abs. 3 GG); sog. Rechtsstaatsprinzip.

    Das ist für mich im Falle von Frau von der Leyens Aktion zumindest strittig.

  • EK
    Erwin Kowalske

    @thefnord: Klar gehört sie zur Exekutive. Wie die gesamte Regierung, die Ministerien, die Verwaltung. Was denn sonst? Da haben Sie wohl wirklich was verpasst im Politikunterricht.

    Erwin

  • J
    Jurist

    @ thefnord

     

    Na ja, sie gehört zur Exekutive, seit sie Ministerin ist. Wie jeder andere Minister als Mitglied der Regierung eben auch.

  • T
    thefnord

    @ama.dablam:

    Seit wann gehört die Familienministerin zur exekutiven Gewalt??? Habe ich da etwas verpasst?

     

    Und geschasst heißt für mich so viel wie "gefeuert". Aber Herr Tauss ist letzten Endes selbst aus der Partei ausgetreten nachdem das Laiengesetz durchgewunken wurde...

     

    Mfg!

     

    PS: I have certain rules I live by. My first rule: I don't believe anything the government tells me.

  • T
    Thomas

    @fmh

     

    Ich stimme ihnen durchaus zu. Wenn diese Vorführung stattgefunden hat (was dann ja wohl offensichtlich so ist), dann gehört es geahndet. Hier gibt es zwischen uns keine Widersprüche in der Meinung.

  • F
    FMH

    @Thomas

    Ich habe nie unterstellt, das ein Unrecht das andere aufwiegt, nur wird hier sehrwohl mit zweierlei maß gemessen.

    Frau von der Leyen hat sich kinderpornographisches Material angeignet und es Vorgeführt. Das sollten Sie wissen, sie hat ja damit medienwirksam ihren Internetzensurfeldzug eingeleitet. Meine "Bewiese" währen hier etliche Medienberichte, die Ihnen offenbar entgangen sind.

    Nachdem ich zwei Minuten über Google gesucht habe, hatte ich auch die Antwort auf meine Frage: Es wurde Strafanzeige gegen Frau von der Leyen gestellt, das Verfahren aber umgehend wieder eingestellt. Entsprechende Artikel entnehmen sie entweder dieser Seite oder beispielsweise jener der Berliner Morgenpost.

    Während man natürlich Frau von der Leyen höhere Ziele unterstellen kann, was bei Herrn Thauss trotz seiner Beteuerungen schwieriger ist, sollte ihr verhalten trotzdem geahndet werden. Schließlich ist sie es, die behauptet, dass unbescholtene Bürger durch das zufällige betrachten von Kinderponographie "angefixt" und selbst Päderasten werden. Wie fügt sich also diese Vorstellung in ihre Argumentation? Wäre sie nicht ein unverantwortliches Verbrechen? Es wäre ja so als verteile man auf einer Pressekonferenz gegen Drogen Kostproben Heroin um der Presse zu zeigen, wie wichtige es ist dagegen vorzugehen.

    Auch sie kann das Material nur über nicht- oder halblegale Wege (zum Beispiel aus der Asservatenkammer des BKA, was auch nicht in Ordnung währe) erhalten haben. Sie hat diese Wege nie offengelegt, dabei wäre es für die Bürger von großem Interesse, wie es sein kann, dass sich Abgeordnete legal illegales Material verschaffen können.

  • A
    ama.dablam

    @FMH: Frau von der Leyen ist, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, Teil der Exekutive. Herr Tauss ist dies nicht, ebensowenig wie ich. Deshalb ermittle ich auch nicht auf eigene Faust, egal warum und gegen wen.

     

    @thefnord: die SPD hat ihn geschasst. Dafür wird es nachvollziehbare Gründe geben.

  • H
    HerrOhnehin

    @Thomas: Es ist fakt, dass Frau von der Laien im Rahmen einer PK zu dem "Zugangserschwerungsgesetz" Videoauszüge, die den Missbrauch von Kindern verherrlichen, gezeigt hat. Das wird auch sie gar nicht abstreiten, denn wurde hier wohl schon klargestellt, dass sie dazu aus besagtem "dienstlichem Zwecke" (Ausschlussklausel) berechtigt war. Der Unterschied zwischen Tauss und ihr liegt wohl laut "Experten" darin, dass Frau von Der Laien sie öffentlich gezeigt hat.

     

    Und das ist natürlich sehr einleuchtend...

  • T
    tolu

    Die Frage ob der Herr Tauss hier unschuldig ist oder nicht interessiert mich erstmal nicht.

    Jedenfalls nicht solange eine Anklage so begründet wird wie das jetzt geschieht.

     

    Daß ein Abgeordneter einen dienstlichen Auftrag braucht um in irgendeiner Sache zu recherchieren ist abenteuerlich.

     

    Wenn sich der Bundestag das bieten lässt, dann ist er wahrlich ein zahnloser Kastratenchor und ich muss mir keine Gedanken mehr machen ob ich zur Wahl gehe oder nicht.

  • CG
    Chris Gropper

    Ah ja, selbst die taz übernimmt unkommentiert Informationen aus einem BILD-Artikel, die ein anscheinend mediengeiler Oberstaatsanwalt namens Rüdiger Rehring diesem (Schmutz-)Blatt gegeben hat. Ist es jetzt in Deutschland üblich, dass ein Ermittlungsverfahren live ab der Hausdurchsuchung medial begleitet wird und so nicht mehr zurücknehmbare Vorverurteilungen verbreitet werden? Warum spielt die taz dieses schmutzige Spiel mit?

  • T
    thefnord

    @Thomas:

    Gegen Frau von der Leyen wurde bereits Strafanzeige wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material gestellt (leider ohne besonders großen Erfolg):

     

    http://www.gulli.com/news/kipo-frau-von-der-leyen-2009-05-07/

     

    Mfg!

  • T
    Thomas

    @thefnord:

     

    Es soll nicht die Piratenpartei angeklagt werden, sondern Jörg Tauss, der nachweislich im Besitz von Kinderpornografie war/ist und diese verbreitet hat, ohne dafür in irgendeiner Form beruflich legitimiert gewesen zu sein. Soweit die Sachlage.

     

    Diese Anklage zu widerlegen, steht ihm in einem ordentlichen Prozess zu. Daran darf man allerdings Zweifel haben, denn Tauss gibt Besitz und Verbreitung ja öffentlich zu. Es kann also nur noch um die Glaubwürdigkeit seiner Motivation gehen. Und die ist - ohne ihn vorverurteilen zu wollen - doch etwas abenteuerlich.

     

    Die Verbindung zur Piratenpartei stellen Sie selbst her. Herr Tauss ist jedoch nach Bekanntwerden dieser Sache zu den Piraten gewechselt. Ihn aufzunehmen, oblag eben dieser Partei. Wenn sie nun im Fahrwasser dieser unappetitlichen Sache genannt wird, dann darf sie sich leider nicht wundern. Weiser wäre es meiner Ansicht nach gewesen, die Genehmigung des Eintritts vom Ausgang des Verfahrens abhängig zu machen.

     

    @fmh

    Macht ein Unrecht das andere ungeschehen? Wenn Sie Beweise für eine öffentliche Vorführung von kinderpornografischen Materials haben, dann wäre es sicher ratsam und nur rechtens, wenn Sie Frau von der Leyen in dieser Hinsicht anzeigen würden.

  • BG
    Bild ganz nah am Promi ?

    Was sagt eigentlich der Beschuldigte?

     

    >>http://jaccomat.net/net/jtauss/index.php?nr=1290&menu=1

     

    Die richtigen Informationen bilden, die falschen bilden dir nur was ein.

  • PB
    Pater Braun

    "Das erklärte der Staatsanwalt der "Bild"-Zeitung." Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass das Ding nur einfach "BILD" heißt und den Begriff "Zeitung" nicht für sich in Anspruch nimmt?

  • T
    thefnord

    Ich bin ja gespannt was beim Prozess herumkommt. Und noch gespannter bin ich was da wohl alles an Hetzkampagnen gegen Tauss und die Piraten entstehen wird. Liebes Deutschland, geht man so mit seinen kompetentesten und vernünftigsten Politikern um???

     

    Ich drücke Jörg Tauss und allen Freibeutern die Daumen für einen guten Prozessausgang!

  • F
    FMH

    Irgendwie frage ich mich nun, woher Frau von der Leyen ihre Kinderporno-Videos bekommen hat, die sie den Journalisten damals vorgeführt hat. In diesem Fall war die Aneignung und Vorführung wohl von ihrem Mandat gedeckt oder wie?