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KinderbetreuungAufstand der Ersatz-Eltern

Ab 1. August ändert Bremen die Bedingungen für die Kinder-Tagespflege. Inakzeptabel finden viele Tagesmütter die neuen Regeln – und gehen ins Umland.

Betreuung in der Privatwohnung, aber nach öffentlichen Vorgaben: Die Kinder-Tagespflege. Bild: DPA

Bei Tagesmüttern und -vätern in Bremen wächst der Ärger über neue Entgelt-Regelungen. Denn die Stadt unterwirft die „Tagespflegepersonen“ ab dem 1. August 2013 ihren neuen Regeln, um den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für unter Dreijährige erfüllen zu können. Bisher waren Tagesmütter frei und „Unternehmerinnen“ in eigener Sache.

Zu den gleichen Bedingungen sollen Eltern ihr Kleinkind in der Krippe oder bei der Tagesmutter abgeben können. Das bedeutet für Tagespflegepersonen, dass sie die geringe kommunal festgelegte Stundenpauschale akzeptieren müssen, mit der viele nicht über den Mindestlohn kommen (taz berichtete). Sie dürfen ohne Genehmigung der Behörde keine Zusatzbeiträge von den Eltern einnehmen können, auch wenn diese gern zahlen würden. Und sie dürfen nicht mehr als 20 Tage im Jahr wegen Urlaubs schließen, nach 15 Krankheitstagen bekommen sie kein Geld mehr. Das sind Arbeitsbedingungen, die für viele nicht akzeptabel sind.

„Der Kita-Ausbau wird in Bremen auf dem Rücken der Tageseltern betrieben“, sagt die Tagesmutter Elisabeth Lahusen, „eine Benachteiligung eines typischen Frauenberufs“. In Bremen sind von 329 Tagespflegepersonen nur 14 männlich. Insgesamt betreuen sie knapp 1.000 Kinder, über 700 davon sind unter drei Jahren. Wenn sie als Angestellte unter tarifvertragliche Regelungen fallen würden, dann würden die Bedingungen, die man ihnen als „Freien“ diktiert, als unzumutbar und gesetzeswidrig gelten.

Auch der Sozialwissenschaftler Stefan Sell, Direktor des Koblenzer Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik, hält die Urlaubsbegrenzung auf 20 Tage nicht für akzeptabel: „Da werden die Tagesmütter zu Sklaven des Rechtsanspruchs“, sagte Sell zur taz. „Andere Bundesländer sehen 24 Tage Urlaub vor.“

Die Bezahlung in Bremen hält Sell im Großen und Ganzen für akzeptabel. Ein Fehler sei aber, dass die Stadt bislang die Organisation von Krankheitsvertretungen den Tagesmüttern überlasse. „Das ist Aufgabe des Trägers, also der Stadt.“ Er hatte vorgeschlagen, eine Pauschale dafür einzuplanen, wenn eine Tagesmutter dafür dauerhaft zwei Plätze freihält. „Das sieht Bremen nicht vor, damit verletzt es den gesetzlichen Auftrag.“ Die Worte Sells sollten Gewicht haben, er war von der Stadt angefragt worden, ob er die Neuregelung begleiten könne, hatte aber abgelehnt: „Ich hatte den Eindruck, dass es Bremen darum ging, die Entgelte der Haushaltslage anzupassen“, so Sell.

Sozialressort-Sprecher Bernd Schneider bestreitet das nicht: „Bei allem, was in Bremen finanziell passiert, schauen wir, ob wir uns das leisten können.“ Insgesamt aber habe sich die Situation „verbessert“, Bremen werde 300.000 Euro pro Jahr mehr für die Tagespflege ausgeben.

Auf der Infoveranstaltung war von Freude bei den Tagesmüttern wenig zu spüren. Etwa 200 waren ins Konsul-Hackfeld-Haus gekommen. Bislang schlossen sie private Vereinbarungen mit den Eltern. Zum städtisch geförderten Betrag hatten sie zusätzliche Aufschläge vereinbart, um auf ihre Kosten zu kommen.

Nun werden die Vorgaben strenger: Nur wenn die Bedingungen der Tagespflege den Rechtsanspruch der Eltern erfüllen, gibt‘s auch die städtischen Gelder.

Im Konsul-Hackfeld-Haus meldete sich eine Tagesmutter aus Walle: „Ich habe mit den Eltern abgemacht, dass ich 30 Tage im Jahr Urlaub mache.“ Ob das nicht in Ordnung wäre, fragt sie. „Nein“, sagt Hilke Eden, Referentin im Sozialressort – und zwar auch dann nicht, wenn der zusätzliche Urlaub unbezahlt ist.

Hilke Eden und Referatsleiterin Monika Frank erklärten, was die Sozialdeputation und der Jugendhilfeausschuss im Februar verabschiedet hatten: einen Stundensatz pro Kind, der alles einschließt und zwischen 3,60 Euro und 4,90 Euro liegt – je nachdem, ob die Kinder zu Hause betreut werden oder in eigens angemieteten Räumen. Und der abhängig ist von der Qualifikation der Tagespflegeperson: Für eine ausgebildete Erzieherin wurde 90 Prozent eines ErzieherInnen-Gehalts zugrunde gelegt, alle anderen – und das ist die Mehrheit – sollen 62 Prozent des ErzieherInnen-Gehalts verdienen.

„Unzumutbar“ ist das für die Tagesmutter Christa Bast-Konopatzki. Sie plant, ins niedersächsische Umland zu ziehen, wo die Bedingungen besser seien, etwa im Landkreis Diepholz. „Ich arbeite in Bremen für 1,90 Euro plus Sachkostenpauschale pro Kind und Stunde, dort bekomme ich 4,30 Euro plus Sachkostenpauschale“, so Bast-Konopatzki. Die zuständige Diepholzer Kreisrätin Inge Human sagte zur taz: „Wir haben Regelungen getroffen, die es bei uns für Tagesmütter besonders attraktiv machen.“

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2 Kommentare

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  • EL
    Elisabeth Lahusen

    In einer Sache muss ich Sell allerdings deutlich widersprechen. 24 Tage Urlaub hat der Professor für die TPP im Angebot. Zum Thema Urlaub gibt es seit dem letzten Jahr eine ganz klare Regelung für den gesamten Sozial- und Erziehungsdienst. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum Tageseltern weniger Urlaub haben sollen als Erzieherinnnen und Erzieher. Die Festlegung auf 20 oder 24 Tage ist vor diesem Hintergrund nicht angemessen: Siehe Aktenzeichen: 9 AZR 529/10 Da das Bundesarbeitsgericht die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer in § 26 TVöD für unwirksam erklärt hat (Urteil des BAG vom 20.03.2012, AZ: 9 AZR 529/10), einigten sich die Tarifvertragsparteien zwischenzeitlich auf eine neue Regelung.

    Die Neuregelung sieht einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres vor und von 30 Tagen für alle älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Regelung trat am 01.01.2013 in Kraft.

  • C
    Claudia

    Ich komme aus dem Landkreis Diepholz und ja hier ist es für uns TPP attraktiv aber 4,30 Euro plus Sachkostenpauschale ist nicht richtig... wir bekommen 4,20 incl. Und auch wir haben nur 4 Wochen Urlaub und 15 Krankheitstage......