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Kinder von RechtsextremenDas rechte Wohl des Kindes

Nach der Scheidung von Neonazi Markus Privenau und ihrem Ausstieg versucht Tanja Privenau die gemeinsamen Kinder von Vater und Neonazis fernzuhalten.

Gefährliches Umfeld: Auch Rechtsextreme haben Kinder. Bild: dapd

BERLIN taz | Darf ein geschiedener Neonazi Kontakt zu seinen Kindern haben? Ja, sagt das Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Nein, das könnte riskant sein, sagt Exit. Die Initiative betreut seit dem Jahr 2000 Aussteiger aus der rechtsextremen Szene. Der Streit um die Frage, ob und wie Kinder von Neonazi-Eltern gefährdet sind, entzündet sich gerade an einem Fall, der von allen Seiten als „äußerst schwierig“ beschrieben wird. Es geht um die „Causa Privenau“.

Tanja und Markus Privenau waren mal ein Paar. Seit 2008 sind sie geschieden, seit sieben Jahren hat der Vater seine drei Söhne nicht gesehen. Warum? Die Mutter verhindert das, sagt der Vater. Der Vater tut den Kindern nicht gut, sagt die Mutter. Jetzt hat sich Markus Privenau das Umgangsrecht für seine Kinder erstritten, im Juni haben die Dresdner Richter gesagt: Der Vater darf seine Kinder sehen.

Es kommt häufig vor, dass sich Eltern vor Gericht um ihre Kinder streiten, wenn sie sich getrennt haben und einander nicht mehr trauen. Im Fall Privenau mischt sich in diese private Ebene aber eine politische, die das Familiendrama zusätzlich auflädt: Vater und Mutter haben sich in der rechtsextremen Szene kennen gelernt.

Tanja Privenau war 13, als sie einstieg. Sie leugnete den Holocaust, trat der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) bei, die 1995 verboten wurde, warb aktiv neue Mitglieder. Sie verliebte sich in Markus Privenau, einen kräftigen, durchsetzungsfähigen Mann, ein richtiger Kerl eben. Der ist in der Szene als „Jägermörder“ bekannt.

Selbsternannter Gauleiter

Mitte der Achtzigerjahre hatte er bei Schießübungen im Wald einen Jäger angeschossen, der später an seinen Verletzungen starb. Sein Verteidiger damals: der mittlerweile verstorbene Nazi-Anwalt Jürgen Rieger. In Bremen galt Privenau, 46, als selbsternannter FAP-Gauleiter, noch heute hat er enge Kontakte zur rechtsextremen NPD.

Tanja Privenau, 43, aber ist 2005 ausgestiegen. Seitdem ist sie oft umgezogen und hat mit Hilfe der Behörden mehrfach ihre Identität und die der Kinder verändert. Weil ihr Exmann sie bedrohe, sagt sie. Sie wolle mit ihm nichts mehr zu tun haben. Seitdem tobt ein Krieg zwischen den Ex-Eheleuten, die früher als Familie, wie Tanja Privenau sagt, beim völkisch-rassistischen Verein „Artgemeinschaft Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ waren und ihre Kinder zur „Heimattreuen Deutschen Jugend“ schickten. Das Politische sei privat weitergeführt worden. „Unser Fall ist nicht bloß ein Familienrechtsstreit“, sagt Tanja Privenau zur taz.

Die Parteien widersprechen sich. „Er wird die Kinder in die Szene zurückführen“, fürchtet Tanja Privenau. Seine Exfrau habe die Kinder einer Gehirnwäsche unterzogen, meint Markus Privenau. Nach dem Gespräch mit der taz will er nicht, dass etwas davon in der Zeitung steht. Das Gericht sagt: Es gibt keine Bedrohung durch den Vater. Bernd Wagner von Exit sagt: „Frau Privenau fühlt sich verfolgt. Das Urteil hat die Sicherheitslage nicht berücksichtigt.“

Während es für erwachsene Aussteiger Anlauf- und Beratungsstellen gibt, existieren fast keine Beratungsangebote für Ausstiege mit Kindern. Wie weit hat der Staat hier eine Fürsorgepflicht? Wann darf er sich einmischen? „Eltern haben grundsätzlich das Recht, ihre Kinder so zu erziehen, wie sie das wollen“, sagt Eva Prausner von der Berliner Initiative „Eltern gegen rechts“, die mit Müttern und Vätern rechtsradikaler Kinder arbeitet.

Körperliche und seelische Beeinträchtigungen

„Eine Kindeswohlgefährdung ist nicht allein durch das Aufwachsen im rechtsextremen Milieu gegeben“, sagt die Rechtswissenschaftlerin Kati Lang von der Technischen Universität Dresdnen. Nur wenn die körperliche und seelische Entwicklung beeinträchtigt sei, könne und müsse der Staat handeln. Wann ist das so? Wenn die Kinder geschlagen und vernachlässigt werden? Oder reicht es schon, wenn sie sich ihre Freunde nicht selbst aussuchen und nur mit Kindern aus der Szene spielen dürfen? „In meinen Augen können sich Kinder dann nicht mehr ausreichend entwickeln“, sagt Eva Prausner: „Aber das ist schwer nachzuweisen.“

Diese Erfahrung macht Cornelia Neumann vom Regionalzentrum für Demokratische Kultur in West-Mecklenburg häufig. „Eine rechtsextreme Einstellung wird bei Gericht oder bei den Jugendämtern nicht als kindesgefährdend eingeschätzt“, sagt sie.

Für Kitas, Schulen und Vereine ist das eine große Herausforderung. Im Raum Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) sollen 60 Kinder rechter Familien leben. Bislang gibt es keinen Präzedenzfall, der zeigt, ob und wie die freie Entwicklung Minderjähriger durch eine rechtsextremistische Erziehung eingeschränkt ist.

Einblicke ins Familiensystem

Der „Fall Privenau“ ist offensichtlich selbst für Fachleute schwer zu durchdringen. „In vielen Fällen ist bei näherer Betrachtung nichts, wie es scheint“, sagt die Psychologin Ursula Kodjoe. Die anerkannte Sachverständige in konfliktreichen Familienfällen wurde vom Gericht in Dresden als Gutachterin für den „Fall Privenau“ bestellt. Daher habe sie Einblicke in das gesamte Familiensystem. Ihrem Ermessen nach sei Markus Privenau derzeit politisch nicht aktiv.

taz-Recherchen zufolge aber war Markus Privenau im vergangenen Jahr für die NPD unter anderem im Wahlkampf für die Bremer Bürgerschaft auf der Straße. Im April 2011 besuchte er eine interne NPD-Veranstaltung in einer Bremer Gartenkolonie, auf der Ex-NPD-Chef Udo Voigt gesprochen haben soll. In einer Neujahrs-E-Mail wünschte Markus Privenau allen Angeschriebenen ein „siegreiches Kampfjahr 2011“.

Anfang Oktober soll der Vater seine Söhne das erste Mal nach sieben Jahren wiedersehen – für zwei Stunden und im Beisein eines Sozialarbeiters. Die Jungen sind jetzt elf, zehn und acht Jahre alt. Wenn das ein Jahr lang gut läuft, soll der Umgang erweitert werden. Dagegen will die Muttter vorgehen. „Ich werde alle rechtlichen Mittel nutzen“, sagt Tanja Privenau.

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16 Kommentare

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  • S
    Stefanie

    Zitat: "Ihrem Ermessen nach sei Markus Privenau derzeit politisch nicht aktiv." - so die Gutachterin Ursula Kodjoe.

     

    Die Frage, die sich mir aufdrängt, ist, welche Kompetenzen Frau Kodjoe dazu berechtigen, die politischen Aktivitäten des Markus Privenau einzuschätzen.

     

    Die Frage, die sich mir des Weitern aufdrängt, ist ob die Gutachterin im vorliegenden Fall nicht gegen § 407a.1 ZPO verstoßen hat.

     

    Zudem frage ich mich, ob das OLG tatsächlich verstanden hat, wer die richterliche Verantwortung trägt. Der Gutachter ist nur ein Gehilfe des Gerichts, und das Gericht darf ein Gutachten nicht unhinterfragt übernehmen, sondern muss es prüfen.

  • S
    sven

    und mich würde interessieren warum im Artikel nichts über die Tochter erwähnt wurde die den Freitod gewählt hat.

     

    Hat sie vieleicht ihren Vater vermißt?

  • C
    Comment

    Lustig Herr Schlegel!

     

    Schon erstaunlich wie Sie wortgewaltig (- sie verstehen?) Tätlichkeiten (teilweise!) verdammen und kulturbereichernd billigen, Denkverbote aussprechen und Verfassungsuntreue beklagen, selbst aber mit dieser Verfassung ganz offensichtlich nicht freundschaftlich verbunden sind. Oder wie erklären Sie sich Ihre Ungleichbehandlungsvorstellungen von Menschen, vor Grundgesetz und Bundesgesetzen?

  • T
    Teermaschine

    @) Hulla Blöd

    Haben Sie ihren Beitrag frei aus einer Ausgabe der Renmin Ribao zu Zeiten der Kulturrevolution übersetzt?

    - Dem ein oder anderen Alt-Maoisten dürfte der Duktus noch bekannt in den Ohren klingen.

  • M
    Meier

    Wieso ,Herr Schlegel und andere, kritisieren Sie die Einbeziehung anderer radikaler oder sozial nicht Erziehung leisten könnender Eltern in die Überlegung,die für rechte Nazieltern ja für Sie alle natürlich gilt?

     

    Wir haben hier bei uns den sog. Gleichbehandlungsgrundsatz,der besagt , dass jedermann vor dem Gesetz gleich ist.

     

    Wollen Sie nur den von Ihnen ja richtig wiedergegeben rechtsradikalen negativen Einfluss von derlei Eltern auf deren Kinder indizieren und mittels eines Verstoßes gegen jenen Gleichbehandlungsgrundsatz -einen der wichtigsten humanen Rechtsgrundsätze,gäbe es den nicht könnte ja jeder je nach Einfluss und Brieftasche machen was er will sozusagen;ein meielenstein der Aufklärung und sogar der Voraufklärung;siehe England im Mittelalter ff.- den genauso kindergefährdenden Einfluß von ultraislamistischen oder kommunistischen Eltern oder eben den furchtbar schädigenden Einfluß von Prekariatseltern (geistiges Allgemeingut,das werden Sie kaum leugnen wollen) auf das Leben der Kinder nicht indizieren?

     

    Abgesehen davon ,dass man damit was Sie da vorschlagen,Hr. Schlegel und die anderen, juristisch kaum durchkäme, wäre es falsch.

     

    Es geht doch wohl um das Kindeswohl wegen erwiesener überprüfbarer und nach allgemeiner Verkehrsanschauung eben für Kindererziehung untaugliche schädliche Inhalte und Verhaltensweisen,die logischerweise -aus welchem sonstigem "Wissenspool" sollten in Frage kommende Eltern sonst schöpfen als dem, den sie im Kopf und Herzen tragen- eben nicht nur für rechtradikale Eltern /Elternteile gälte und gilt, sondern eben auch für beispielsweise ultraislamistische, kommunistische Eltern und Elternteile und natürlich,das ist ja unumstritten, allgemein Arbeitslose, Prekariatsangehörige, Angehörige bildungsfeerner Schichten, die ja allesamt dem Kindeswohl so wenig dienen (können) wie die Rechtsradikalen das nicht können.

     

    Oder wollen Sie den Gleichbehandlungsgrundsatz aufheben und Verwaltungsrecht nach Gutsherrenart einführen in der Bundesrepublik, Herr Schlegel und die anderen und das Kindeswohl nur bei den leuten in den Focus stellen von hoheitlichen (Zwangs)Massnahmen, die Ihnen nicht genehm sind.

     

    Wenn, dann muß das für alle Kindeswohlgefährdungen gelten,Herr Schlegel und die anderen!

  • JS
    Jens Schlegel

    Kommentare, die darauf zielen, das nicht nur das rechte sondern auch das gegenteilige Gedankengut untersagt / verboten sein sollte oder ähnliches sind von Grund aus falsch.

     

    Warum?

    Das was hier verboten werden soll ist eine Erziehung zur Gewalt, gegen die Verfassung, zu absolutem gehorsam, zu Hass, zur Abgrenzung gegen "Minderheiten".

    Toleriert wird Gewalt. Wahrscheinlich sogar gefördert.

     

    Hier geht es um einen Fall einer Mutter, die ihre Kinder davor schützen will. Es besteht nahezu kein Zweifel, wie der Vater die Kinder erziehen würde. Wenn er könnte.

     

    Wenn man nun also das Verbot des "Gegenteiligen" fordert, dann kann man die Beschreibungen oben umdrehen. Es kommt heraus das eine friedliche, für die Verfassung zu absolutem Ungehorsam (oder kritischem Gehorsam?), zu Liebe, zur Öffnung für "Minderheiten", keine Förderung oder Toleranz von Gewalt beinhaltende Erziehung verboten werden soll.

     

    Denn das ist was der linke "Gutmensch" will.

     

    Und dann werden wieder islamistische Eltern mit einbezogen. Völlig am Thema vorbei...

  • HY
    helder yurén

    das ist nicht das erste mal, dass die justiz versagte. nach dem ende des 1000-jährigen dritten reichs sind justiz und geheimdienste am schonungsvollsten und kontinuierlichsten in die brd herübergerettet worden. die folgen sind nicht nur in diesem fall bis heute spürbar.

  • M
    Meier

    Ja,ja, natürlich müssen Kinder bewahrt werden vor Schaden.Beispielsweise durch den Schaden, den rechtsradikales Gedankengut anrichtet,das in die Erziehungsinhalte und Praktiken der Eltern sicher einfließt. Und die im Artikel erwähnten Sozialkräfte achten ja auch derlei.

    Aber wie ist das mit radikalmuslimischen,also islamistischen Eltern? Da besteht ja auch eine gewisse Gefahr der Vermittlung von Inhalten und Verhaltensweisen, die letztlich die Kinder schädigt,oder nicht?

    Und wie ist es bei kommunistischen Eltern,da würden ja die Kinder auch inhaltlich wie verhaltensbedingt zu schwerst gestörten Persönlichkeiten heranreifen?

     

    Und wie ist es erst ,unabhängig von den Ansichten der Eltern die dann aber im Fall des Falles noch dazu addiert werden müssten als Erschwernis korrekter Kindererziehung,bei Arbeitslosen? Die Kinder werden ,das ist ja allerorten bekannt und geltende Meinung und sogar "geltendes Recht" auch sozusagen, ja an Fremdversorgung gewöhnt,an Rauchen,Trinken,unkritischen TV -und Computerkonsum. Erst gestern abend bei Jauch waren sich alle einige das die ZDF-Nachrichtensprecherin recht hatte ,die sich ungefähr so äußerte das eben "Dumme",bildungsferne Schichten also zu denen Arbeitslose ja gehören wie immer gesagt wurde in den letzten 12 Jahren, eben beim PC-Verwenden auch dümmer werden usw.. All das sind Schädigungen der Kinder ,vom Nichtvermitteln von echten Tugenden über Mißbrauch von genussmitteln, Versorgungsmentatlität und damit verbundene Leistungsverweigerung -all das trifft ja bei den Arbeitslosen mehr oder weniger zu wenn man den zahllosen Studien (Freidrich-Ebert-Stiftung u.a.!) Glauben schenkt. Allein das schädigt also die Kinder.

     

    Und wenn dann noch eine solche radikale Grundhaltung der Eltern zusätzlich zur allein schon für Massnahmen ja ausreichenden Arbeitslosigkeit hinzukommt (Nazitum,Islamismus,Kommunistisches Gedankengut) -was ist dann mit den Kindern?

     

    Schlimm ist das. Ob da Behörden und Sozialorganisationen die verwaltungsrechtlichen Handhaben zugestanden bekommen und dann irgendwann eingreifen können zum Wohle der Kinder? Die Mehrheit der Bevölkerung wäre sicher dafür,die Politiker in allen Parteien sicher auch -aber machen da die Juristen mit.Das ist die einzige zu klärende Frage-dann könnte zum Wohle der Kinder endlich richtig eingegriffen werden,nicht wahr?

  • B
    Blödung

    Ob die ilnksgrüne Gutmenschenerziehung den Kinder besser bekommt, kann siehe Michael Winterhoff Bücher, klar bezweifelt werden. So schlecht gehts den Kindern also nicht, wenn sie den nationalen Vater alle zwei Wochen besuchen, nicht.

    http://www.welt.de/kultur/article108939577/Lustorientierte-Kinder-ohne-Frustrationstoleranz.html

  • MW
    Mark Wulfinger

    Toll, dass so ja auch die ganzen, staatlich unterstützten Bemühungen unterzutauchen und sich mit einer neuen Identität ein neues Leben aufzubauen kaputt gemacht wurde. Auf jeden Fall ein falsches Zeichen für Leute, die mit ihren Kindern aus der Szene rauswollen.

  • S
    Selbstwert

    Eine rechtsextreme Erziehung ist eine Erziehung, die Hass und Verachtung als Werte vermittelt. Selbstverständlich gefährdet es das Kindwohl, wenn das Kind als ein Mensch aufwächst, der seinen Selbstwert aus der Fähigkeit herleitet, alle, die anders seien, hassen zu können. Eine solche Erziehung verkrüppelt die Seele.

     

    Das im einzelnen Falle rechtsfehlerfrei nachzuweisen, dürfte (wie vieles im Familienrecht) meist mehr als schwierig sein. Aber über die Grundannahme sollte ein demokrtatischer Rechtsstaat keinen Zweifel haben.

  • NI
    Nachtigall, ich könnte kotzen!

    Moin!

    Scheidung - immer hart. Für die Kinder. Die Erwachsenen haben selbst Schuld, auch wenn es traurig ist.

    Besonders übel für die Kinder ist der Entzug des einen Elternteil der oft mit perfidesten Mitteln angestrebt wird. Wie anscheinend hier.

    Wenn dem Vater nichts vorzuwerfen ist in seiner Rolle als Vater, dann ist es Raub und Betrug an den Kindern (und natürlich auch an ihm, aber darum sollte es nicht vorrangig gehen).

    Kinder werden von Eltern geprägt, das ist bekannt. Determiniert werden sie nicht! Und größtenteils ist genuiner Bestandteil der Jugend, sich gegen alles zu wenden was mit den Eltern verbunden wird. Religion, Politik, Musikgeschmack... .Und das ist gut, diese dekonstruktive Komponente braucht jede reflektierte Konstruktion eigener und geselschaftlicher Zukunft.

    Kurz gesagt - der Rechtsradikalismus des Vaters wäre (aller Wahrscheinlichkeit nach)eh eines Tages dekonstruiert worden. So wie es jetzt läuft dürfte das weniger der Fall sein, die Bevormundung durch die Mutter hingegen schon.

    Die Nachtigall trapst aber bei dem dem Artikel zugrundeliegenden Gedanken, ob man Kinder nicht schützen sollte indem man sie den Nazis wegnimmt.

    Kinnas, so ein Gedanke weitergedacht muss einem doch Angst machen! Die Diskussion gab es doch auch bei Kommuniste, die Umsetzung in vielen Diktaturen.

    Wohin wollen wir kommen? Kinder sind nicht isoliert, die Gesellschaft prägt sicherlich ebenso wie das Elternhaus. Nur, wie will die Gesellschaft prägen, mit welchen Mitteln? Freiheitlich demokratisch ein verlässliches Gegengewicht zu reaktionären und faschistischen Milieus sein? Oder einfach noch härter, reaktionärer, faschistischer sein als diese?

    Gebt den Kindern ihre Eltern! Rechte, kommunistische, Eltern mit Höhenangst, Alkoholiker, fettleibige...

    Nachtigall, ich könnte weinen!

  • T
    T.V.

    Würde mal helfen, wenn man sie nicht euphemisierend "Rechtsextreme" nennt, sondern benennt was sie wirklich sind: Menschenfeinde. Schützt Kinder vor ihren Eltern, Hass erziehen ist viel zu einfach und zerstört die uns mögliche Freiheit für ein ganzes Leben.

  • MM
    Markus Müller

    Ich habe so eine Wut in mir darüber,dass in Deutschland die Dummheit nochmal solche Triumphe feiern kann und diese braune Brut immer noch existiert und täglich Menschen bedroht.

  • HB
    Hullah Bäh

    Nazis sind Verfassungsfeinde und die sollen ihr Gedankengut nicht an ihre Kinder weitergeben dürfen. Der Staat muss sich mit allen Mitteln gegen Verfassungsfeinde wehren, und das gehört dazu. Wer zum Nazi erzogen wird wird zum Hass erzogen, und Hass ist nicht dem Kindeswohl zugetan. Also ratz Fatz Verbot des Umgangs.Menschen sollen Kinder erziehen, keine Monster.

  • D
    doob

    Wenn rechtsextremes Vorbild-sein untersagt werden würde, dann müsste man auch das Gegen"gut" untersagen. Und das Religiöse. Dann würden die Heime platzen.