Keine propalästinensische Demonstration: Verbot bestätigt
Propalästinensische Demonstration am 20. Mai bleibt verboten. Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung der Polizei. Antrag der Anmelder erfolglos.
„Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba“ lautete das Motto der Demonstration, die für den 20. Mai in Berlin-Neukölln mit bis zu 1000 Teilnehmenden angemeldet worden war. Unterstützt wird die Anmeldung der #Nakba75-Kampagne von der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost, Palästina Spricht und Linke Neukölln.
Das Verbot der Polizei sei wenig überraschend, sagte Rechtsanwalt Abed zur taz. Seit geraumer Zeit werden propalästinensische Versammlungen in Berlin verboten. Die Verbotsbegründungen sind nahezu gleich. Es sei mit volksverhetzenden, antisemitischen und gewaltherrlichenden Ausrufen zu rechnen sowie mit Gewalttätigkeiten, begründete die Polizei das aktuelle Verbot. Die Gefahrenprognose basiere „auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und der jüngeren Vergangenheit und weitergehenden Erkenntnissen“.
In der ausführlichen Verbotsverfügung der Polizei, die der taz vorliegt, wird das Verbot mit der „aktuellen, sicherheitsrelevanten angespannten Lage in Nahost“ begründet. Bei „hiesigen Bevölkerungsteilen mit palästinensischem Hintergrund“ führe das „zu einer erheblichen Emotionalisierung“. Frühere Versammlungen, die während vergleichbarer Lagen in Nahost in Berlin durchgeführt worden seien, hätten zwar gezeigt, dass die jeweilige Versammlungsleitungen „grundsätzlich bemüht waren, Konflikte mit den Sicherheitsbehörden zu verhindern, allerdings keinerlei Einfluss insbesondere auf das Agieren emotionalisierter, aktionsorientierter Heranwachsender hatten oder nehmen wollten“.
Das diesjährige Motto zum Gedenken an den 75. Jahrestag der Nakba war somit in weiser Voraussicht gewählt worden: „Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Nein zum Demonstrationsverbot“. Denn auch die Versammlung zum Nakba-Gedenken 2022 war in Berlin verboten worden. Am Nakba-Tag erinnern Palästinenser weltweit an die Flucht und Vertreibung im Zuge der israelischen Staatsgründung 1948.
Laut Rechtsanwalt Abed hat die Kampagne gegen die stets gleichlautende Gefahrenprognose der Polizei inzwischen einen Prozess durch die Instanzen angestrengt, „wenn es sein muss, bis zum Bundesverfassungsgericht“.
Das vom Verwaltungsgericht bestätigte Verbot gilt am 20. und 21. Mai nach Angaben der Gerichtssprecherin auch für jegliche Ersatzveranstaltungen.
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