■ Ostfrauen: Keine Zwangsverrentung
Kassel (dpa) – Frauen im öffentlichen Dienst der neuen Länder dürfen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht „zwangsverrentet“ werden. Sie haben – wie die Männer – bis zum 65. Lebensjahr Anspruch auf ihren Arbeitsplatz. Das entschied gestern der siebte Senat des Kasseler Bundesarbeitsgerichts. Das Urteil gilt für alle strittigen Fälle vom 1. Januar 1992 an.
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