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Keine Vergütung für Sendungsmitschnitte

Karlsruhe (ap) - Die öffentlich– rechtlichen Sender in der Bundesrepublik haben keinen Anspruch auf einen Anteil an den Gebühren, die Käufer von Audio– und Videorekordern sowie von Leerkassetten für den Mitschnitt urheberrechtlich geschützter Sendungen pauschal zu entrichten haben. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten als unzulässig zurück, mit der die Anstalten eine Beteiligung am Gebührenaufkommen erreichen wollten. Nach dem Urheberrechtsgesetz muß für jedes Gerät und jede Kassette eine bestimmte Gebühr entrichtet werden, die unter den Verfassern urheberrechtlich geschützter Werke verteilt wird. Die Anstalten hatten ihren Anspruch an diesem Aufkommen aus ihrem Eigentumsrecht an den ausgestrahlten, von Privaten gespeicherten Sendungen abgeleitet. (Aktenzeichen: 1 BVR 686/86)

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